ZitatAlles anzeigenIhr Tätigkeitsfeld bezieht sich auf die Bereiche in der oben genannten Schule, in denen mit Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung umgegangen wird, zum Beispiel in den Fachräumen Biologie, Chemie, Physik, Kunst, Fotolabor, Technik, Zahn- und Bädertechnik, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Textilgestaltung, Studio, Bühnenbereich, im Präsentationszentrum sowie in den Räumen des Sekretariats- und der Hausverwaltung.
Insbesondere obliegen ihr/ihm folgende Aufgaben:
Die direkte und regelmäßige Weitergabe von gezielten Informationen an alle Lehrkräfte über schulrelevante Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts.
Die Veranlassung, dass die Ermittlung und Erfassung aller Gefahrstoffe in den oben genannten Fächern und Arbeitsbereichen durchgeführt wird.
Die Erstellung und Fortschreibung eines Gesamtgefahrstoffverzeichnisses für die Schule.
Die Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte bei der Beschaffung von Arbeits-
/Gefahrstoffen sowie bei der Suche nach Ersatzstoffen mit geringerem gesundheitlichen Risiko.
Die Beschaffung aktueller Daten zu den schulrelevanten Gefahrstoffen sowie einschlägiger Erlasse und Verfügungen auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts.
Seite 8 von 102
Die Beratung und Unterstützung der Schulleitung bei der Erstellung der Gefährdungs- beurteilung.
Die Beratung der Lehrkräfte bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Unterricht.
Die Erstellung und Fortschreibung von Betriebsanweisungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung im Unterricht verrichten.
Die Durchführung der mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen für alle Lehrkräfte, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung im Unterricht verrichten.
Die Beratung und Unterstützung des Schulträgers bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen für die Beschäftigten der Hausverwaltung (zum Beispiel Schulsekretärinnen, Hausmeister, Reinigungspersonal) sowie des Wartungs- und Reparaturpersonals (Handwerker).
Die fachliche Unterstützung der Lehrkräfte bei der Kennzeichnung von Arbeits-
/Gefahrstoffen.
Die Organisation der sachgerechten Aufbewahrung bzw. Lagerung von Arbeits-
/Gefahrstoffen ( einschließlich der Sonderabfälle) sowie von Druckgasflaschen.
Die Umsetzung einer Entsorgungskonzeption unter Beteiligung des Schulträgers bzw. des beauftragten Entsorgungsunternehmens.
Die Arbeits- bzw. Unterrichtsräume mit zum Beispiel dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten/ Raumbeauftragten und / oder verantwortlichen Lehrkräften regelmäßig begehen, um eventuell vorhandene bauliche, technische und / oder organisatorische Mängel festzustellen. Die Ergebnisse der Begehung werden der Schulleitung gegebenenfalls umgehend mitgeteilt, damit diese eine Beseitigung der möglichen Mängel veranlassen kann.
Die Formatierung spar ich mir jetzt.
Seit wann hat Google eigentlich so ausgedient? Das ist doch echt binnen 2 min zu finden?