Beiträge von Anna Lisa

    Wieso ist man da nicht versichert? Meine Krankenversicherung und die Beihilfe zahlt auf jeden Fall. Auch wenn ich mir in meiner normalen Freizeit nach der Schule zu Hause ein Bein breche, zahlen die ja. Da ist es unerheblich, wo ich mich aufhalte.


    Das Einzige, was man im Ausland beachten muss, ist, dass die Beihilfe und KK nur den in D üblichen Tarif bezahlt und man evtl. auf Kosten sitzen bleibt. Daher lohnt sich in bestimmten Fällen (USA auf jeden Fall) eine Auslandsversicherung.


    Aber das hat ja mit Urlaub nichts zu tun. Wenn ich heute für 3 Stunden nach Holland zum Shoppen fahre und mir passiert dort etwas, bin ich ja auch versichert und ich habe KEINEN Urlaub dafür eingereicht.


    Ich könnte auch (in den Ferien oder außerhalb) an meinem freien Tag morgens nach Italien fliegen, um meine Tante zu besuchen und abends wieder zurück, wenn es mir Spaß macht. Dafür brauche ich auch keinen Urlaub und versichert bleibe ich trotzdem.


    Ich muss meinem AG überhaupt nicht jede Erkrankung mitteilen. Wenn ich an meinem freien Tag oder WE oder Brückentag oder in den Ferien erkranke, tue ich das nie. Wozu auch? Habe ja keinen Vorteil davon. Nur dass mein AG den Eindruck gewinnt, ich sei häufig krank. Krankenschein muss ich auch nur bei Abwesenheit länger als 3 Tage einreichen. Dieses Schuljahr habe ich erst 1x für 2 Tage und 1x einen Tag gefehlt, da hatte ich keinen Krankenschein.

    Korrekturstoßzeiten kann auch bedeuten, dass man mehrere Nachtschichten nacheinander einlegen muss. Ganz ehrlich: Wenn ich mehrere Nächte hintereinander nur 3 Stunden geschlafen habe, ist mein Immunsystem so weit runtergefahren, dass ich tatsächlich oft Fieber bekomme. Zumindest aber ist mein Kreislauf dann so im Eimer, dass es echt fahrlässig wäre, dann Auto zu fahren.


    Bei mir hat schon mal eine einzige Nacht im Bus auf Klassenfahrt gereicht, um mich mit hohem Fieber lahmzulegen.


    Und manchmal muss man auch einfach mal schlafen!!!

    Mrs X: Ja, so sehe ich das auch. So ein 5-Minuten Telefonat sehe ich jetzt auch nicht als Arbeitszeit an, sofern es sich um ein einziges in den Ferien handelt. Es ging ja sogar um die eigenen Belange.


    Meine Schule hat meine Handynummer. Da ich dieses - auch im Urlaub - immer bei mir trage, bin ich also immer erreichbar. Zumindest täglich. Im Kino / Theater etc. schalte ich es natürlich aus. Aber dann sehe ich ja, dass jemand angerufen hat und kann selbst entscheiden, wann ich zurückrufen möchte. Das belastet mich nicht.


    Dienstliche 'E-mails kann ich von unterwegs nicht abrufen, aber oft bin ich auch neugierig auf den neuen Stundenplan und gucke über die Website dann selbst mal nach.


    Also ehrlich gesagt, "belästigt" hat mich meine Schulleitung in 11 Jahren in den Ferien noch nie. Wenn, dann waren es immer Dinge, die ich selbst auch unbedingt wissen wollte. Wie z.B. dass ich eine Klassenleitung doch nicht kriege, weil ich frisch schwanger war etc. Das hat mir viel Arbeit erspart.

    Ich war jetzt davon ausgegangen, dass man das immer so macht. Ich melde mich immer nur für konkrete Tage krank. Nie unbestimmt und melde mich dann wieder gesund. D.h. ich rufe dann z.B. am Donnerstag an und sage: "Ich kann heute und morgen leider nicht in die Schule kommen, weil ich krank bin". Nie würde ich sagen: "Ich komme für den Rest der Woche nicht und melde mich, wenn ich wieder gesund bin".


    Also braucht man bei erstgenannter Praxis nie ein Attest. Fände ich auch komisch. Denn ich kann immer behaupten, am Samstag gesund gewesen zu sein, dass muss man mir ja erst mal nachweisen, dass ich das nicht war. Abgesehen davon, mein Alltag läuft ja weiter (Einkaufen, Kinder etc., dafür ich ja auch fit genug sein. Nur für die Schule reicht es halt manchmal nicht). Daher die Krankmeldung.

    Das habe ich auf der Homepage vom staatlichen Schulamt Nürnberg gefunden:



    Attest

    • Für Erkrankungen, die länger als drei Kalendertage dauern, ist der Schule spätestens am vierten Kalendertag, auf Verlangen des Schulleiters auch früher, ein ärztliches Zeugnis (=Attest) im Original vorzulegen.
      Achtung:

      • Erkrankung am Freitag und am darauf folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.
      • Erkrankung am Donnerstag und am Freitag, Gesundmeldung am folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.



      Ich kenne auch die Unterscheidung Beamte / Angestellte. D.h. bei uns wird von Beamten auch kein Attest bei Krankheit am Donnerstag und Freitag verlangt. Ich habe selbst schon mal am Montag und Dienstag gefehlt und brauchte auch kein Attest.

    Das ist bei uns genauso. Ich werde, wenn es geht, die Kinder morgens begleiten und wir werden auf dem Bürgersteig laufen. Meine Kinder (2. Klasse) sind noch nie auf der Straße gefahren und werden es definitiv auch nicht nach den Sommerferien tun, schon gar nicht im Berufsverkehr morgens. Wir wohnen in einer Großstadt.

    Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.

    So, lieber Karl- Dieter. - Jetzt habe ich deinen Beitrag NOCH EINMAL gelesen. Ist ja nicht so lang und nein, ich habe NICHTS überlesen.


    Schwer erkrankt bedeutet nicht die Grippe, sondern so etwas wie Krebs, schwerer Unfall etc. Das geht immer über eine Woche hinaus. Sonst wäre es ja nicht so "schwer" erkrankt, wenn man nach 5 Tagen wieder putzmunter ist. Aber auch bei mehr als 5 Tagen sollte man Verständnis haben. Es wird ja nicht so sein, dass das Geschwisterkind jetzt 5 Wochen am Stück nicht kommt. Das geht natürlich nicht. Aber in einem Zeitraum von mehreren Wochen / Monaten immer mal wieder fehlen, ist dann halt so.

    Friesin hat leider Recht. Ohne konkrete Angaben lässt sich kaum eine Stunde planen. Im "echten" Leben hat man ja eine Reihe, an der man weiterarbeiten muss.


    Den einzigen Tipp, den ich dir geben kann ist der, dass das interkulturelle Lernen "Nebenprodukt" sein sollte.


    Selbst, wenn du eine Stunde zur Kultur der Maya machst, lernen die Schüler ja interkulturell. Was auch sonst, wenn sie eine andere Kultur kennenlernen? Es gibt noch vieeeele Tausend Beispiele, aber ohne Klassenstufe etc. kann ich da leider auch nichts zu sagen.


    Müsst ihr die Stunde denn nur theoretisch planen ohne sie jemals in der Praxis auszuprobieren?

    Danke, Karl-Dieter. Ich bin weit von der Schnapp-Atmung entfernt. Und wie einen dummen Schüler musst du mich nun wirklich nicht behandeln. Ich habe jedenfalls am WE besseres vor, als mit einem Textmarker deine Texte zu bearbeiten.

    Ist das für einen UB? Willst du das wirklich so als Thema der Stunde angeben? Oder hat dir dein Fachleiter das so gesagt?


    Um welche Klassenstufe in welchem Lernjahr handelt es sich denn eigentlich?


    Das sind auch ganz schöne Stereotype, wenn, dann würde ich auf jeden Fall das auch thematisieren und diskutieren lassen. Ob das aber alles in eine Stunde passt? Du solltest jedenfalls bedenken, dass das ein Punkt ist, den dein Fachleiter bemängeln könnte.


    Also bei uns in NRW ist es so, dass "interkulturelles Lernen" kein eigener "Programmpunkt" ist, sondern quasi nebenbei abläuft.
    Man macht also, was man sowieso anhand der Reihe gerade machen würde und versucht, da die interkulturelle Kompetenz mit einfließen zu lassen.


    Beispiel: Im Lehrbuch ist ein Text zu einem Schüler, wo dessen Tagesablauf beschrieben wird. Das eigentliche Thema könnten die Uhrzeiten sein, oder die reflexiven Verben etc...... Dort könnte man nun prima einen Vergleich mit einem deutschen Tagesablauf anschließen, um dann z.B. festzustellen, dass in D der Tagesablauf nicht unterbrochen wird wie in E.

    Schantalle: Klar, wäre mein erster Ansprechpartner auch der Schulleiter. Darum geht es nicht.


    Aber pauschal zu sagen, da MUSS eine Lösung her, das Kind MUSS unter ALLEN Umständen in die Schule, finde ich nicht umsetzbar. Und mein Post bezog sich allein auf Karl-Dieters Post, dessen Haltung ich nach wie vor unnachvollziehbar hart finde.

    Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.

    Das ist ganz schön hart. Ich wünsche dir, dass du niemals in eine solche Situation kommst.


    Wenn die Eltern von der Klinik, in der das Kind liegt, angerufen werden und gesagt bekommen, ihr Kind könnte evtl. diese Woche / diesen Tag nicht überstehen, oder es gibt eine lebensbedrohliche Krise, werden sie selbstverständlich beide beim Kind sein wollen.


    Aber wohin in der Zeit mit dem Geschwisterkind??? Ganz gewiss nicht auf die Intensivstation, zumal das meist gar nicht erlaubt ist.


    Vielleicht betreut die Oma, die 100 km entfernt wohnt, dann das Kind, aber nur bei sich zu Hause, weil sie auch noch den kranken Opa mit versorgen muss. Sie hat kein Auto, um das Kind jeden Morgen 100 km in die Schule zu fahren.


    Das wäre wohl eine gute Lösung, das Geschwisterkind sollte in dieser Zeit von einer vertrauten Person betreut werden.


    Ehrlich gesagt, wenn mein eines Kind vielleicht gerade im Sterben liegt, oder ich darum große Angst haben muss, dann ist mir die Schulpflicht des anderen Kindes gerade SCh... egal!!!
    Dreisatz oder If-clauses kann man nachholen, den Abschied oder schlicht die Begleitung des kranken Kindes nie wieder!!!

    Ich würde direkt die 2 Jahre beantragen.


    Ob und wieviele Stunden du dann im 2. Jahr arbeiten möchtest, kannst du ja dann immer noch entscheiden. Ich habe das direkt in meinem ersten Antrag mit angegeben, aber ein halbes Jahr vorher reicht ja auch, wie bei anderer Teilzeit auch.


    Du darfst zwischen 1 und 18 (bei 25, 5 Deputat) alles arbeiten. Wobei 1 wohl nicht genehmigt wird, das macht ja gar keinen Sinn. Aber unterhälftig darfst du in der Elternzeit auf jeden Fall arbeiten. Ich habe damals mit 8 Stunden angefangen, eine Kollegin mit 6.

    Karl-Dieter: Sie ist doch krankgeschrieben wegen Komplikationen, d.h. sie muss definitiv keine Arbeit erledigen! Wer würde sonst die Verantwortung für eine Frühgeburt etc. übernehmen?


    Selbst wenn es keine Krankschreibung, sondern ein BV wäre, wäre das ja auch nicht wegen fehlendem Immunschutz, sondern wegen der Komplikationen, d.h. weil bei einer Weiterbeschäftigung das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr wäre. So steht es in der Regel in BVs. Da kann man doch nicht weiterarbeiten!!!


    Ich würde das an deiner Stelle strikt ablehnen, Schmeili. Nicht umsonst gibt es Krankschreibungen und BVs. Du würdest dein Leben nicht mehr froh werden, wenn du durch den Stress eine Frühgeburt etc. riskierst.


    Abgesehen davon: Wie willst du denn Kinder beurteilen, die du seit 3 Monaten nicht mehr gesehen hast? Oder eine LAA? Absurd das Ganze. Das gehört zu den normalen Dienstpflichten der Vertretungslehrkraft, die ja auch dafür bezahlt wird.


    Wenn ich den Kurs eines langzeiterkrankten Kollegen übernehme, muss ich da auch Klausuren schreiben lassen und diese anschließend korrigieren. Das würde sogar aufs Abi zutreffen.


    Bleibe stoisch, verweise auf deine Krankschreibung bzw. dein BV und mache nichts. Niemand kann dir ans Bein pinkeln.

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