OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.
Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.
Klar, darf er.
Aber einen freien Tag haben zu 95 % bei uns nur Teilzeitkräfte.
Und wenn mein AG mich für 20 Stunden bezahlt, darf er auch nur 20 Stunden Erreichbarkeit erwarten.
Ich habe diese Woche schon 16 Stunden gearbeitet. Bleiben noch genau 4 für die verbleibenden 2, 5 Tage. Hhhhhhm. Heute muss ich dringend korrigieren, da die ZP10 Noten Freitag eingetragen werden müssen und ich mich ja vorher noch mit der EK treffen muss. Außerdem habe ich noch 2 weitere Stapel da liegen.
Und schleppe noch diverse Überstunden mit mir rum, die ich mangels Ferien noch nicht abbauen konnte.
Ja, ich bin heute telefonisch erreichbar. Aber nein, das MUSS ich nicht.