Beiträge von Anna Lisa

    Ich bin jedenfalls dankbar, dass meine FÄ so verständnisvoll ist und nur das Wohl von Mutter und Kind im Auge hat und im Bedarfsfall eben unkompliziert und ohne zu Zögern ein BV ausstellt.


    Wenn mein Arzt mir das nahelegt, lehne ich es nicht ab. Und es ist auch nicht meine Aufgabe, dann darauf zu bestehen, mir stattdessen eine AU auszustellen.

    In NRW liegt die Organisation keinesfalls beim Schulleiter, sondern bei der Bezirksregierung. Der Schulleiter ist nur zuständig für die Meldung. Geld zum Bezahlen hat hier keine Schule. Das kommt alles von "oben".


    Eine Vertretungslehrkraft kommt frühestens ab 6 Wochen. Das wäre ja im Röteln-Fall evtl. so. Aber ob dann mitten im Schuljahr jemand mit genau der Fächerkombination zufällig verfügbar ist??? Meistens doch eher zum Schuljahres- oder Halbjahreswechsel oder wenn die Referendare fertig sind.


    Du kannst ja in die Qualiphase der Oberstufe auch nicht irgendwen schicken. Das gibt nur Widersprüche im Abitur. Das ist in der Grundschule sicherlich unkomplizierter, da auch mal Seiteneinsteiger etc. einzusetzen. Ich glaube kaum, dass Eltern von Erstklässlern klagen, weil die Klasse 8 Wochen von einem Seiteneinsteiger unterrichtet wurde. Im Abitur passiert so etwas aber ganz, ganz schnell.

    Um darauf noch einmal zurückzukommen, bei fehlender Rötelimmunität müsste die TE nach der 20.SSW wieder arbeiten, würde also der Allgemeinheit nur kurze Zeit Kosten verursachen.

    Du kannst aber keine LKs, abiturrelevanten Oberstufenkurse, 10er Abschlussklassen etc. für 12 Wochen ohne Unterricht lassen bzw. mit diversen wechselnden Vertretungslehrern, die eh keine richtigen Reihen durchführen.


    Jede vernünftige Schulleitung - so auch meine - setzt dann bereits einen dauerhaften Lehrer ein. Den dann wiederum für 14 Wochen wieder rauszunehmen, um ihn dann wieder reinzuschicken (wobei ja immer noch ungewiss ist, ob die Schwangere bis zur 34. Woche durchhält) ist purer Unsinn!!! Ich hoffe doch sehr, so etwas macht keine Schulleitung.


    Ein sinnvoller Einsatz ist dann also gar nicht mehr möglich. Und ob ich mir dann im doch schon ordentlich schwangeren Zustand 25 Vertretungsstunden die Woche antun möchte......

    Susannea: Noch mal: Laut Mutterschutzgesetz wird ein individuelles BV ausgestellt, wenn bei Weiterführen der Arbeit das Leben von Mutter oder Kind gefährdet wäre.


    Wenn man durch die Arbeit die Gefahr einer Frühgeburt hat, ist das Leben des Kindes eindeutig gefährdet.


    Wenn das Leben des Kindes beim Zuhausebleiben nicht gefährdet ist, ist man nicht krank.


    Das BV ist legal! Die AU nicht, weil man eben nicht AU ist!

    Wieso denn traurige Einstellung??? Wenn man das Leben seines Kindes retten möchte?
    Als Beamter ist es eh schnuppe ob AU oder BV. Und eine AU von Woche 12 bis Woche 34 wird wohl kein Arzt ausstellen. Und wenn ich eine Krankmeldung nach der anderen für 2 Wochen anschleppen würde, würde mir meine Schulleiterin an die Gurgel springen!!!
    Für die Schule ist es doch mit durchgängigem BV viel besser.


    Wegen welcher Krankheit sollte ich mich denn krank schreiben lassen? Ich wäre ja im Falle einer Schwangerschaft nicht arbeitsunfähig. In meiner letzten Schwangerschaft ging es mir die ganze Zeit über blendend, ich habe noch nicht einmal gek.......

    Ganz ehrlich, Susanne: Man kann es auch übertreiben!!!


    Meine FÄ hat mir in der 18. Woche ein BV gegeben. 10 Wochen später waren meine Kinder da.


    Aus dieser Erfahrung heraus würde ich im Falle einer weiteren Schwangerschaft mir sofort (!) wenn es mir angeboten wird, eines nehmen. Da wäre mir die Allgemeinheit vollkommen schnuppe. Was zählt ist das Leben meines Kindes!!! Und da kann jede einzelne Woche im Mutterleib entscheidend sein.


    Viele Schwangere mit BV müssen ja gar nicht liegen oder haben Blutungen. Ich z.B. durfte ja auch Hausarbeit machen, einkaufen gehen etc. Der Unterschied ist: Meine Arbeit hätte 8-10 Stunden Arbeit täglich bedeutet. Hausarbeit, einkaufen etc. geht schneller ;)
    UND: Ich darf entscheiden, ob ich heute sauge und wische oder doch erst morgen oder übermorgen. Ich darf entscheiden, ob ich einkaufe und koche, oder den Pizzadienst anrufe. In der Schule geht das nicht. Da gibt es Fristen und einen Stundenplan. Wenn ich an einem Tag im Unterricht war, muss ich auch an der Dienstbesprechung, Konferenz, pädagogischem Halbtag, Fortbildung etc teilnehmen.


    Also ich war weder krank noch arbeitsunfähig. Ich war aber nicht in der Lage DIESEN Job mit all seinen Konsequenzen auszuüben!


    Das ist doch ziemlich häufig der Fall.


    Wenn Nadine durch das BV so geschont ist, dass sie weder liegen muss noch ins KH muss, ist sie ebenfalls nicht krank. Nur wenn sie arbeiten geht, ist sie so gefährdet, dass sie evtl. wieder ins KH muss. Das BV soll doch genau davor schützen!!!

    Susannea: Aber in vielen Fällen ist man ja gar nicht arbeitsunfähig. Wenn man z.B. das Risiko einer Frühgeburt hat, kann man ja zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten. Man ist ja nicht eingeschränkt. Es ist nur so, dass der viele Stress die Gefahr ungemein erhöht.


    Wenn keine Krankheit vorliegt, kann man auch keine AU bekommen. Auch mit Blutungen ist man ja nicht arbeitsunfähig. Jeder Frau geht ja während ihrer Periode arbeiten. Trotzdem wäre das Leben des ungeborenen Kindes in Gefahr. Also ist man auch nicht krank bzw. arbeitsunfähig, also rechtfertigt das ein BV.


    Ich weiß gar nicht, warum darum so viel Theater gemacht wird. Wenn der FA das anbietet, und das tut er, - einfach nehmen und gut ist. So oft ist man ja im Leben nicht schwanger. Das wird die Allgemeinheit schon verkraften.

    Indirekt im Mutterschutzgesetz:


    "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."


    Wenn das zutrifft, ist die Beschäftigung ja nicht zulässig, also bedarf es ja keiner Krankschreibung.


    Bei einem grippalen Infekt könnte man das ja theoretisch auch sagen, aber der Unterschied liegt darin, dass der ja nur vorübergehend ist. Eine Gefahr der Frühgeburt bleibt ja bestehen. Falls nicht, könnte der Arzt ja theoretisch das Ganze auch begrenzen bis zur ungefährlichen Grenz, z.B. bis zu 30. SSW. Aber da stellt sich dann die Frage, ob es bei Lehrerinnen Sinn macht, für 4 Wochen noch einmal wieder zu kommen.


    Dieser Paragraph im Mutterschutzgesetz wurde eigens dazu geschaffen, damit werdende Mütter sich nicht - aus Angst vor finanziellen Verlusten (Krankengeld) - weiter in die Arbeit schleppen und so evtl. das Leben oder die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes gefährden (oder auch ihre eigene).


    Gefunden bei Arbeits-Abc, steht auch so bei anderen Websites, z.B.Eltern.de
    "Auch wenn es zu Kontroversen führen kann, das Recht auf individuelles Beschäftigungsverbot ist ein Bestandteil der Schutzvorschriften im Mutterschutzgesetz. Danach dürfen Schwangere nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz tätig werden, wenn nur die kleinste Gefährdung für sie oder das Kind erkennbar wird. Dazu gehören z. B. eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt oder eine Mehrlingsgeburt. Auch eine Muttermundschwäche, spezielle Rückenschmerzen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen zählen dazu. Der Arzt entscheidet, ob es sich um eine Krankheit handelt oder um durch Schwangerschaft hervorgerufene Symptome."

    Krank ist man in der Schwangerschaft nur, wenn man auch ohne die Schwangerschaft krank wäre, also z.B. wegen einer Grippe oder eines Magen-Darm-Infektes.


    War Nadine jetzt aber z.B. wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen im KH und deswegen krankgeschrieben, liegt sehr wohl ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vor. Denn in diesem Fall müsste sie ja dauerhaft oder zumindest viel liegen und das kann sie ja in der Schule nicht. Bei uns gibt es jedenfalls in den Klassenräumen und im Lehrerzimmer weder Betten noch Couchen.
    Eine Weiterbeschäftigung würde also das Leben des ungeborenen Kindes gefährden und genau für solche Fälle ist ein individuelles Beschäftigungsverbot da.


    Da würde ich mich dann auch auf gar keinen Fall in eine Krankschreibung und Krankengeld reinquatschen lassen! Einer Schwangeren dürfen aufgrund ihrer Schwangerschaft keinerlei finanzielle Nachteile entstehen!!!


    Wenn du also nur aufgrund von Schwangerschaftsbezogenen Sachen krankgeschrieben warst, sieh zu, dass du ein Beschäftigungsverbot bekommst! Das ist dein Recht! Gerade als Angestellte. Für eine Beamtin wäre das in der Tat egal.


    Der Grund bei einem INDIVIDUELLEN Beschäftigungsverbot muss nicht in der Arbeitsstelle liegen. Dafür gibt es allgemeine Beschäftigungsverbote.


    Es reicht, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter und/oder Kind bei Weiterführung der Beschäftigung gefährdet sind.


    Ich hatte übrigens auch eines aufgrund einer Risikoschwangerschaft, nämlich wegen einer drohenden Frühgeburt, da konnte die Schule auch nichts zu. Aber wenn meine Kinder durch den Stress und das viele Stehen / Laufen noch früher gekommen wären, würden sie heute nicht leben.

    Lassen sich Klausuraufgaben nicht so stellen, dass Spickzettel und Internet (weitgehend) nichts bringen?

    Darüber wundere ich mich schon die ganze Zeit. Unsere Klausuren kann man nur mit Spickzettel gar nicht bestehen. In den Fremdsprachen hat man ja immer einen Ausgangstext, den man analysieren, aber zumindest zusammenfassen muss. Klar, ich kann mir die einzelnen Schritte auf den Spickzettel schreiben und ein paar Formulierungen. Aber schlechte Schüler können das dann immer noch nicht anwenden, wenn sie es im Unterricht schon nicht konnten. Und gute Schüler schaffen das dann auch ohne.


    Und was den AFB III betrifft: Da muss man ja zumindest die Inhalte neu sortieren, Neues hinzufügen, eine eigene Bewertung abgeben. Wenn man da nur abpinnt, passt es ja überhaupt nicht zur Aufgabenstellung und das ist mangelhaft oder ungenügend.

    Das mit der mangelnden Vertretungsbereitschaft bei 4 Tagen erledigt sich aber, wenn man ein festes Vertretungskonzept hat:


    Bei uns hat jeder VZ-Kollege 2, Teilzeit bei halber Stelle 1 Vertretungsbereitschaft pro Woche. Egal, wie viele Tage man an der Schule ist. Man weiß genau, wann man evtl. dran ist. Nichts kommt überraschend. Alles ist gut planbar.


    Bei allem anderen würde ich ausflippen. Wie soll man denn Kinderbetreuung organisieren, wenn man plötzlich länger bleiben muss, aber die Kita zu macht, oder die Kinder irgendwo warten? Wie soll man ad hoc früher kommen, wenn die Kinder noch zu Hause sind und fertig gemacht werden müssen?


    Auch mit den Springstunden ist es mir lieber, ich weiß vorher, wann ich evtl. eingesetzt werde und wann ich reine Arbeitszeit für mich habe. Sonst kommt man doch möglicherweise oft in die Bredouille, wenn man wichtige Arbeit für die Springstunden plant und dann doch keine hat.


    Ich arbeite 50 % und muss maximal 1 Vertretungsstunde pro Woche geben, die ich auch noch bezahlt bekomme. Immer Dienstags in der 5. Stunde. Ich habe da eh bis zur 8. Stunde.

    Das ist echt viel. Ist das eine private Einrichtung? Die städtischen oder kirchlichen sind doch meist nicht so teuer, oder?


    Das mit dem Stress hört leider auch in der Grundschule nicht auf.


    Ich bin ja nur zu 30 % versichert, daher so wenig. Aber das doppelte ist schon heftig. Ich bin bei der Debeka.

    Na ja, aber mal ganz ehrlich: Was kostet denn bloß die Kita bei euch? Wir haben den Höchstsatz der Stadt gezahlt und lagen irgendwo zwischen 300 und 400 €. Später, als die Kinder 3 waren, war es weniger. KV kostet mich so 170 € im Monat. Sind wir bei 500 € im Monat.


    Selbst mit unterhälftiger Teilzeit habe ich schon das Dreifache verdient und dann lohnt es sich ganz bestimmt.


    Ich habe übrigens eine Fahrzeit von 35 Minuten pro Strecke. Aber damals musste ich auch nur 3x pro Woche hin.

    Die PKV musst du weiterzahlen. Egal, ob du arbeitest oder nicht. Hier in NRW gibt es tatsächlich einen Zuschuss, aber nur, wenn du nicht arbeitest, glaube ich.


    Aber selbst unterhälftig verdienst du doch deutlich mehr als 31 € auch nach Abzug der Kitakosten ;)

    Mich wundert das auch. Ich bin schon mit einer 50 % Stelle regulär nach Stundenplan 15, 5 Stunden wöchentlich in der Schule. Da ist noch kein einziges Gespräch mit meinem Co, kein einziges Elterngespräch und - vor allem - keine einzige schulische Pflichtveranstaltung bei. Die finden zur Zeit etwa wöchentlich statt: FKs, pädagogische Halbtage (Plural!), Dienstbesprechungen, LKs, Kommunikationsprüfungen, etc. Dann kommen da noch mal etwa 1,5 Stunden zu, also 17 Stunden.


    Diese Woche ist heftig: Dienstag LK bis 16.30 Uhr, DO und FR mündliche Prüfungen bis jeweils 15.30 Uhr. Wie gesagt, ich bin nur Teilzeitkraft.


    Aber selbst ohne diese Veranstaltungen blieben mir ja nur 4,5 Stunden am heimischen Arbeitsplatz. Mit Klassenleitung, 2 Korrekturfächern und der normalen Unterrichtsvorbereitung komme ich da nicht hin.


    Irgendwie scheint die Arbeit bei Lehrern sehr ungleich verteilt zu sein.

    Bei uns ersetzt die LSE definitiv eine Arbeit, eigentlich schreiben die Achtklässler (wie alle Mittelstufenklassen) 3 Arbeiten pro Halbjahr, in der 8/2 aber nur 2, da die LSE eine ersetzt. Natürlich darf das Ergebnis nicht gewertet werden (wie soll man das auch werten!?), aber damit die SuS nicht noch mehr Arbeit haben wird eben eine der drei regulären Arbeiten gestrichen.

    Genau so ist es bei uns auch. Ich sehe das entspannt. Kein Aufsatz zu korrigieren, yeah!

    India, du kommst doch auch aus NRW. Eigentlich sind Fachberater diejenigen, die für Fragen aller Art zur Verfügung stehen, in der Regel kontaktiert man diese von sich aus. Des weiteren führen sie Dienstbesprechungen für Fachlehrkräfte durch, d.h. jede Schule entsendet dann einen Fachkollegen. Z.B. zur Implementierung des Kernlehrplans etc. In meiner Aufgabe als FK-Vorsitzende bin ich da regelmäßig.


    Das die Fachaufsicht von sich aus unangekündigte (oder auch angekündigte) Besuche macht, davon habe ich noch nie gehört. Das ist an unserer Schule mit 120 Kollegen in den 12 Jahren, die ich nun da bin, noch NIE passiert.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da irgendein Elternteil sofort und ohne Umwege eine Beschwerde an die Fachaufsicht schreibt und diese dann sofort kommt. Die haben doch auch besseres zu tun und bitten erst mal um Klärung. Normalerweise läuft das doch erst mal über die Schulleitung. Was hat die denn dazu gesagt?????


    Wenn du doch eh schon anwaltlich vertreten wirst, wieso fordert denn dein Anwalt denn nicht Einsicht in die Beschwerde, dazu hast du doch ein Recht?


    Was meinst du mit unterschiedlich qualifiziert? Du bist viel besser als er / sie? Echt? Und der schafft es dann zum Fachberater?


    Was stand denn in den Schreiben vom Schulleiter so drin? Wieso kommuniziert er nicht mündlich mit dir?


    Was versteht man denn unter Zusatzaufgaben vom Fachberater? Was musstest du denn da machen?


    Für mich fehlen da noch sehr viele Infos, es gibt noch einige Lücken zu füllen, so kann ich das nicht nachvollziehen und dir auch keinen Ratschlag erteilen.


    Schreib doch noch mal ein bisschen ausführlicher, wie es dazu gekommen ist.

    Das wäre je nach Konstellation theoretisch denkbar, jedoch fehlen einem dann diese Tage, wenn die Kinder oder der Partner wirklich mal krank sind.
    Man ist letztlich auf den guten Willen seiner SL angewiesen. Wenn man alle Lehrer mit kleinen Kindern per se von der Teilnahme an Klassenfahrten befreien würde, träfe es die anderen Kollegen - die würden sich sicher freuen...


    Ich wiederhole mich: Für gewöhnlich weiß ich ja, wann eine solche Fahrt ansteht. Dann muss ich die Betreuung organisieren - das ist Teil meiner Dienstpflichten. Würdet Ihr im Gegenzug von Eurem Partner in der freien Wirtschaft auch verlangen, dass er sich weigert, auf Dienstreise zu gehen oder dass er sich ein Attest erschleicht? Über DIE Konsequenzen mag ich nicht spekulieren...

    Trapito hat das aber doch gerade erst erfahren. Bei meinem Mann wird der gesamte Jahresurlaub verbindlich im Herbst eines jeden Vorjahres festgelegt, da besteht dann keine Möglichkeit, spontan Urlaub zu nehmen.
    Was anderes ist aber, wenn das eine Fahrt des Schulprogramms ist und man Klassenlehrer ist. Dann weiß man das lange vorher.


    Trapito, arbeitet denn deine Frau schon wieder, wenn euer Kind gerade erst 1 geworden ist?

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