Beiträge von Anna Lisa

    Was heißt denn Unterrichtszeit? Bei uns gibt es 10 Stunden, also bis 16.30 Uhr.


    Darf ich dann nur Termine ab 17.15 Uhr wahrnehmen ( habe 45 Minuten Fahrzeit)???


    Muss ich eine Kinderbetreuung bis 17.15 Uhr haben???


    Bei uns darf jeder gehen, der seine letzte Stunde gegeben hat. Das kann auch eine VB sein. Es sei denn, es jst Konferenz etc.
    Wenn ich nach der 3. Stunde Schluss habe, gehe ich. Ich lege mir au h Friseurtermine auf 11.30 Uhr, wenn es mir passt. Wieso auch nicht???

    Da gibt es nur eine Lösung: Du meldest dich halt spontan nach deinem Unterricht krank. Bist du ja quasi auch.


    Wenn ein Kollege während des Unterrichtalltags Migräne bekommt, oder ihm übel wird, er Fieber bekommt etc geht er ja evtl. auch eher nach Hause. So machst du es dann halt auch.


    Nicht lange diskutieren. Wenn es wieder vorkommt: Sagen, du fühlst dich krank, gehst jetzt zur Behandlung. Fertig aus.


    Für die nächste LK: Einen Beschlussantrag vorbereiten, dass grundsätzlich nicht NACH den eigentlichen Stunden vertreten werden muss, sondern nur in Springstunden. Für alles andere müssen Vertretungsbereitschaften eingerichtet werden, die hat man dann ja fest im Plan und kann sich danach richten.

    Na ja, man muss sich das zu Hause bleiben ja auch leisten können. Nicht jeder hat einen gut verdienenden Partner. Und nicht jeder möchte direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten.


    Ja, ich war nur während des Elterngeldbezugs zu Hause. Danach habe ich mit 8 Stunden wieder gearbeitet. Hatte aber trotzdem noch 3 weitere Jahre Elternzeit.

    Demzufolge dürftest du auf öffentlichen Plätzen schon fotografieren. Das Foto allerdings nicht veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung stellen. Wobei die Polizei da bestimmt nicht als Dritter gilt, denke ich.


    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    3.eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
    4.eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1.2.sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
    (4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

    Bei uns (Gesamtschule) müssen alle Sek I Schüler das Gebäude verlassen und auf den Schulhof gehen, die Klassenräume werden vom jeweiligen unterrichtenden Lehrer verschlossen, auf dem Flur gibt es eine Aufsicht.
    Die Oberstufe darf in ihren Räumen (eigenes Stockwerk) bleiben.


    In den 5 Minuten Pausen bleiben alle drin, Aufsicht gibt es nicht, außer bei Doppelstunden, die Lehrer müssen ja die Klasse wechseln.

    Ich habe meine Kinder auch während der Probezeit bekommen: War gar kein Problem, bin ich halt 1 Jahr später auf Lebenszeit verbeamtet worden.


    Für die Schüler ist es doch egal: Ob du jetzt bei den diesjährigen ausfällst oder dann in 3 Jahren. Sind die diesjährigen wichtiger? Irgendwann wirst du ja doch ausfallen.


    Das gleiche gilt für die Kollegen. Warum sollte es für die Kollegen in 3 Jahren leichter verkraftbar sein?


    Ist alles egal. Also von mir auch ein klares Pro Loslegen!

    Entschuldigung, aber wenn du bei einer halben Stelle die gleiche Leistung erbringst, hast du nicht verstanden was Teilzeit bedeutet... Zumal deine Deputatsstunden entsprechend reduziert sind. Also erbringst du nicht die gleiche Leistung!
    Doch! Es geht doch nur um die Woche der Klassenfahrt. Da habe ich doch gar keine Deputatsstunden.
    Wenn mein Vollzeitkollege und ich von Montag bis Freitag weg sind, machen wir doch genau das gleiche. Geht ja nicht anders. Ich kann ja nicht irgendwann sagen "Tschüß, ich mache jetzt was anderes oder gehe ins Bett". Aber er kriegt halt in der Zeit das doppelte Gehalt.



    Aufstocken können nur Angestellte. Bin aber Beamtin.

    Volker, das gilt meines Wissens nur für angestellte Lehrer.



    Ehrlich gesagt finde ich dein ständiges Lamentieren und Gejammere wirklich anstrengend. An jeder Stelle weist du darauf hin, dass du genauso belastet bist wie Vollzeitkollegen. Mal im Ernst: Sollen Vollzeitkollegen deswegen permanent auf Klassenfahrt fahren? Auch die haben ein Privatleben, man mag es kaum glauben. Trotz voller Stelle.

    Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen??


    Bei uns sind alle Klassenfahrten im Schulprogramm verankert. Es ist also genau festgelegt, welcher Jahrgang wegfährt. Da ALLE Lehrer in Klasse 5 als Klassenlehrer anfangen und dann bis 10 weitermachen und dann wieder von vorne anfangen, müssen ALLE Lehrer bei uns exakt gleich viele Klassenfahrten machen.


    Wieso müssen jetzt Vollzeitkollegen wegen mir mehr Klassenfahrten machen??? Wir machen alle gleich viele, egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Und von permanent ist auch keine Rede.


    So etwas habe ich nie geäußert! Lege mir bitte nicht Worte in den Mund, die ich nie geäußert habe!!!


    Mir geht es einzig und alleine um die gleiche Bezahlung bzw. einen zeitlichen Ausgleich, den ich de facto bei uns nicht kriege. Punkt. Fertig. Ich möchte nicht weniger fahren, sondern gleich behandelt werden, wenn ich das gleiche leiste. Verstehst du das??

    So fände ich es auch am gerechtesten. Ihr teilt die verbleibenden Kosten für die Lehrer auf alle Lehrer auf, so dass es für jeden ein bisschen günstiger wird.


    Abgesehen davon: Die Kollegen mit der halben Stelle sind aber de facto stärker finanziell belastet, weil sie bei halber Bezahlung die gleiche Leistung erbringen und trotzdem von ihrem kleineren Gehalt den gleichen Beitrag leisten müssen.

    Aber redest du denn nicht mit arbeitenden Leuten? Liest du keine Zeitung / kein Internet? Hörst kein Radio? Guckst kein Fernsehen? Die Leute reden doch andauernd über ihren Urlaub. Wann sie ihn nehmen. Wie lange noch. Wann der nächste. Wie viele Tage noch übrig bleiben. Wo sie hinfahren. Ist doch überall Gesprächsthema. Arbeiten deine Freunde nicht? Deine erweiterte Familie? Onkel, Tanten, Cousinen etc? Was haben denn deine Eltern gearbeitet, dass sie keinen Urlaubsanspruch hatten?
    Haben die auch nicht Urlaub auf Balkonien gemacht? Wie haben sie denn dann einen Pass beantragt? Ihr Auto angemeldet?


    Ich habe auch noch nie einen Kurs darüber besucht, in der Schule war das auch kein Thema, meine Eltern waren Lehrer und somit Ausnahmen. Woher hätte ich das also lernen sollen? Ach so, weil es einfach zum Weltwissen dazu gehört.


    So, wie man lernt, ein Bankkonto zu eröffnen, Geld anzulegen, ein Auto zu kaufen und entsprechend zu pflegen (Inspektion, TÜV etc.), sich ein Visum zu beschaffen für Auslandsreisen, den richtigen Handyvertrag zu finden, einen Mietvertrag abzuschließen etc. etc. etc.


    Das sind doch alles Sachen, die man "durch das Leben" halt lernt. Wie alt bist du denn, Lehramtsstudent? Falls du über 20 bist, würde ich so ein Wissen schon erwarten.

    Urlaub bedeutet ja NICHT, dass du dich in den Flieger nach Malle setzt und dort 2 Wochen am Strand liegst oder auf den Bauernhof an der Ostsee fährst. Urlaub bedeutet schlicht, dass du nicht zu arbeiten brauchst, aber trotzdem dein Gehalt /deinen Lohn weiter erhältst.


    Ich glaube, der Mindestanspruch liegt bei 4 Wochen im Jahr, aber viele AN bekommen 6 Wochen.


    Selbst unsere Putzfrau bekommt ja 4 Wochen bezahlten Urlaub. Sie hat einen Minijob.

    Mmmmmh. Also ich kenne niemanden, der seine 6 Wochen Urlaub am Stück nimmt. Außer vielleicht Lehrer ;)


    Bei meinem Mann ist sogar das Gegenteil der Fall: Es ist immer schwierig, die 3 zusammenhängenden Wochen für unseren Sommerurlaub genehmigt zu bekommen.
    Bei einer stark unterbesetzten Abteilung sind 3 Wochen oder länger eben schwerer zu kompensieren als mal eine Woche oder weniger.

    Ich weiß nicht, wie es bei Frau Citas an der Schule geregelt ist, aber wir müssen theoretisch während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Nicht nur, wenn wir tatsächlich Unterricht haben. Natürlich kann man nach dem Unterricht gehen, wenn an diesem Tag nichts ist, aber falls was Dienstliches reinkommen sollte, auch kurzfristig, ist das wahrzunehmen.
    Unterrichtszeit ist bei uns von 7.45 Uhr bis 17.05 Uhr. D.h. Arzttermine erst nach 17.05 Uhr.

    Das halte ich rechtlich aber für so nicht haltbar. Das heißt, dass ich als Teilzeitkraft regelmäßig unbezahlten Bereitschaftsdienst mache! Das ist nicht erlaubt, das sind ja über 9 Stunden am Tag. Wo ist denn dann meine Ermäßigung der Arbeitszeit gegenüber Vollzeit???


    Abgesehen davon, dass viele Ärzte gar nicht Termine nach 17 Uhr vergeben.


    Ich bin froh, dass das an meiner Schule anders ist. Wenn ich erst zur 5. Stunde habe, darf ich selbstverstndlich um 9 zum Arzt. Und wenn ich nach der 7. Schluss habe, darf ich selbstverständlich nach Hause eilen, um meinen Kindern die Haustür zu öffnen. Immer.
    Außer bei den Terminen, die Beginn des Schuljahres im Kalender vermerkt sind, und auf die ich mich rechtzeitig einrichten kann. Ausnahmen gibt es manchmal, aber auch die müssen 1 Woche vorher angekündigt werden.

    Nehmen wir doch mal die hier erwähnte REWE Kassiererin als Beispiel.


    Sie arbeitet Teilzeit mit halber Stelle, also 4 Stunden am Tag. Normalerweise immer von 8-12 Uhr. Jetzt möchte ihr Chef ausgerechnet am Geburtstag ihres Sohnes, dass sie nicht nur ihre normale Schicht von 8-12 wahrnimmt, sondern danach noch eine zweite Schicht von 14 - 18 Uhr wahrnimmt.
    Ratet mal, was dann passieren würde? Richtig, sie würde ablehnen, und der Chef könnte sie nicht zwingen.


    Komisch, dass von anderen Jobs immer nur die negativen Seiten zitiert werden, nie aber auch die positiven. Nämlich dass Teilzeit Teilzeit bedeutet.


    Versteht mich nicht falsch: Klar sind Fortbildungen wichtig, ich gehe da auch als Teilzeitkraft regelmäßig hin, im gleichen Umfang wie meine Vollzeitkollegen. Doch wenn es EINEN Tag im Jahr gibt, wo ich nicht kann, wäre es doch echt nicht schlimm, mich MAL vertreten zu lassen. ES geht doch nicht um Regelmäßigkeit und Immer!

    Entschuldige, Karl-Dieter, aber ich mit meinen 13 Stunden habe sicherlich oft schon den beschissereren Stundenplan gehabt. Genauso oft nachmittags Unterricht wie die Vollzeitkollegen. 6 (!!!) Springstunden, das entspricht 12 Springstunden bei einer vollen Stelle!


    Wir dürfen genau EINEN Wunsch angeben, das ist bei mir nicht zur 1. Stunde, weil meine Kinder sich leider nicht alleine morgens fertig machen. Dafür muss ich in Kauf nehmen, dass ich dann einen sehr zerstückelten Plan habe.


    Ich habe für gar nichts einen Freifahrtschein, selbst mit OGS wird die Betreuung der Kinder trotz halber (!) Stelle oft schwierig.


    Bitte pauschalisiere doch nicht so.


    Wenn sie Unterricht hätte, würde Frau Citas den bestimmt auch wahrnehmen. Aber selbst wenn sie bis zu 8. Stunde hätte, könnte sie ja pünktlich zum Kaffee um 15.30 Uhr zu Hause sein, das ist doch etwas ganz anderes als erst um 18 Uhr von der Fortbildung losfahren.
    Und bei uns werden fast ausschließlich Sportkollegen in der 10. eingesetzt. Teilzeitkollegen eigentlich nie, wenn sie es nicht wünschen. Das finde ich auch okay so. Man muss ja schließlich nicht von 8-17 Uhr zur Verfügung stehen.

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