Beiträge von Anna Lisa

    Es ist teilweise einfach unnötige Arbeit, wenn die Schüler z.B. bei Laborgeräten ein Arbeitsblatt haben, wo von allen die Erklärung drauf ist, warum sollte ich das für die 10 in der Arbeit ausgewählten dann noch einmal aufschreiben? Da könnte ich dann auch einfach das Arbeitsblatt anhängen, wenn jemand die Lösungen haben will ;)

    Kommt ja sicherlich auf das Fach und die Jahrgangsstufe an. Ich spreche von der Oberstufe und unterrichte Fremdsprachen. Das geht es meist um Textanalyse. Da ist das echt hilfreich und da kann ich auch kein AB anhängen, weil es das nicht gibt.
    Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab. Aber zu jeder Klausur gehört eine verpflichtende Schreibaufgabe (Zusammenfassung + Analyse oder Kommentar), da macht das Sinn.


    Und das die Schüler auf der zweiten Seite genau sehen, wo bei der Darstellungsleistung ihre Schwerpunkte liegen, ist auch gut.

    Wie schafft ihr das??? Ich habe gerade nachgerechnet: Allein in den drei Wochen Weihnachtsferien habe ich 116 Deutschklausuren auf dem Schreibtisch liegen. "Nur" mit Randnotizen sitze ich bereits eine Ewigkeit; käme noch ein personalisierter EWH dazu, könnte ich mich ja nur noch im Arbeitszimmer einschließen.Ich verstehe auch den Zugewinn nicht, anhand der Notizen am Rand bzw Haken/Fehlermarkierungen wird die Punktzahl/Note doch auch ersichtlich.

    Ich mache keine Randnotizen ;) Das ist ja gerade der Clou am EWH. Der ist auch nicht personalisiert, sondern für alle Schüler gleich. Machen muss ich ihn ja sowieso, da kann ich ihn auch kopieren. Abgesehen davon, dass das in NRW ja Pflicht ist.


    In den Fremdsprachen ist die zweite Seite ja immer gleich, die drucke ich nur aus, da geht es um die Darstellungsleistung, um kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen und Sprachrichtigkeit. Eine Seite für den Inhalt habe ich auch in einer Stunde fertig und es erleichtert die Korrektur deutlich. Ich muss nur noch abhaken und Punkte eintragen. Und objektiver ist es allemal. Früher hat man so pi mal Daumen seinen subjektiven Eindruck in einem Kommentar verfasst. Ehrlich gesagt, variiert mein Eindruck doch sehr nach Tag (ich sitze da ja über 2 Wochen verteilt dran) und nach Tageszeit.


    Der EWH gibt doch einen viel besseren Überblick. Anhand der Randnotizen sehe ich doch nur, was falsch ist oder ungenau, aber nicht, was gar nicht da steht und hätte da stehen müssen. Und das will ich eben nicht 25 mal handschriftlich an den Rand schreiben, sondern tippe es 1x und kopiere es dann.


    Also ich bin mit EWH schneller.

    Wenn das tatsächlich so ist und man seine Stunden zu Beginn der Schwangerschaft aufstockt, wäre es ja dann deutlich geschickter, sich krankschreiben zu lassen.


    Wenn man nur einen Tag mit der erhöhten Stundenzahl gearbeitet hat, bekommt man ja ab diesem Tag sein neues Gehalt.


    Also z.B. bei mir als Teilzeitkraft muss ich immer zum Halbjahr die Stunden beantragen, die gelten dann ab 1.8. Also kriege ich auch ab 1.8. mein höheres Gehalt.


    Wenn ich mich dann ab 2.8. krankschreiben lasse, bekomme ich einfach mein Gehalt weiter. Und ja, doch, Susannea, bei uns Beamten in NRW ist das so, auch länger als 6 Wochen.


    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das von dir Geschilderte rechtens ist.


    Denn einer Schwangeren darf allein aus dem Umstand, dass sie schwanger ist, kein finanzieller Nachteil entstehen. Wenn ELLI nun nicht schwanger wäre, würde sie ja im Moment ihr Vertretungsgehalt bekommen und ab nächsten Monat dann das normale. Das ist laut deinen Angaben ja dann nicht der Fall und das darf eben nicht sein.


    Meiner Meinung nach gelten deine Angaben nur zur Berechnung des Elterngeldes oder zur Berechnung des Krankengeldes bei Angestellten. Aber halt nicht für Schwangere.

    Wenn die etwas berechnet hätten, hätte ich doch eine Abrechnung bekommen müssen. Habe ich aber nicht.


    Wenn ich 1 Woche vorher mit einem höheren Deputat angefangen hätte, hätte ich auch ab diesem Zeitpunkt mein höheres Gehalt bekommen, auch während des BVs. Ist doch während einer Krankschreibung auch so. Zumindest bei Beamten in NRW.


    Die entsprechenden Bestimmungen lauten: Die Beamtinnen erhalten weiterhin ihre Bezüge.


    Die Bezüge sind aber die, die man aktuell bekommt. Nicht der Durchschnittsverdienst vergangener Monate.


    So war es bei mir und bei allen meinen schwangeren Kolleginnen.

    Ähm, bei uns müssen wir den EWH sogar den Schülern aushändigen in der Oberstufe. Jeder Schüler bekommt 2 Seiten EWH, auf dem dann die Punkte angegeben sind, die Grundlage für die Note dann sind. Es sind immer 150 Punkte und welche Note es bei welchen Punkten gibt ist auch festgelegt.


    Wo ist das Problem??? Wenn man den sowieso angefertigt hat, kann man den auch abgeben.


    Bei uns in der Fachschaft tauschen wir sowieso aus bzw. in Spanisch schreiben wir immer jahrgangsweise die gleichen Klausuren. Normalerweise gleicht sich die Arbeit auch aus, d.h. jeder bereitet mal vor, so dass man auch regelmäßig profitieren kann.

    Was hat denn das mit faul zu tun??? Faul ist, wenn ich 2 Wochen lang mein Haus nicht putze, oder 3 Wochen lang die Klausuren auf meinem Schreibtisch unangetastet liegen lasse.


    Mir wäre es in erster Linie sehr unangenehm. Trotzdem würde ich sehr gerne mal nach Australien. Was mich bisher davon abhält:


    Die Kosten! Ich habe Mann und 2 Kinder. Wenn wir nach Australien fliegen würden, dann für mindestens 4 Wochen. Aber die Flüge und die Unterkunft und das Essen für 4 Personen für 4 Wochen können wir uns als Jahresurlaub momentan nicht leisten. Dafür müssten wir mindestens ein Jahr lang komplett auf Urlaub verzichten (also ein Jahr den Urlaub ausfallen lasen), d.h. dann 2 Jahre lang kein Urlaub. Das möchten wir nicht.


    Schon mal daran gedacht, dass es Menschen mit Familie gibt? Jetzt mit 10 würde die Kinder den Flug auch verkraften, aber mit 2 3-jährigen oder so hätte ich niemals solch eine Reise gemacht.

    Na ja, so weit wird es ja nicht kommen. Weder glaube ich, dass die Schulleitung so weit gehen würde noch hätte sie ein Recht dazu.


    Denn ich habe mich ja offiziell krank gemeldet und eine Krankschreibung vorgelegt, da kann man wohl nicht viel machen.


    Das schnelle Ergebnis ist schon wichtig, weil mein Arzt davon die Therapie abhängig macht.

    Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden.


    Ich bin heute extra ein bisschen eher zur Schule gefahren, um mit meiner Schulleiterin zu sprechen, aber sie war nicht verfügbar. Einen konkreten Termin hatten wir ja auch nicht ausgemacht, das ging alles zu schnell gestern.
    Ich hatte dann angeboten, nach meinem Unterricht nach der 6. Std. zu ihr zu kommen, aber das wollte sie dann auch nicht. Begründung: Sie müsse ja heute abend noch in die Schule, weil Musical-Aufführung ist. Ist klar, schnell nach Hause chillen, aber für ein 10-Minuten Gespräch keine Zeit haben. Grrrr.


    Sie möchte mir jetzt einen Terminvorschlag unterbreiten. Bin mal gespannt. Montag wird das bestimmt nichts. Ich habe von der 2. bis zur 7. durchgängig Unterricht mit Pausenaufsicht dazwischen. Danach muss ich schnell weg, um meine Kinder zu betreuen. Wenn sie möchte, dass ich früher komme, muss sie mir das aber rechtzeitig sagen, am besten heute noch.


    Ich habe heute meinem stellvertretenden die Krankschreibung in die Hand gedrückt und er hat sie kommentarlos entgegengenommen.

    Das war leider so kurzfristig nicht möglich: Ich haben den Termin ja erst am Mittwoch nachmittag bekommen und war an dem Tag nicht mehr in der Schule. Am Donnerstag morgen war ja der Termin. Ich war um 7.45 in der Schule und um 8.00 fing der Unterricht an. Um kurz vor acht musste ich ja schon loslaufen, um rechtzeitig im Klassenraum zu sein. In den 10 Minuten war das gar nicht anders möglich.

    Ich habe mich heute über meine Schulleitung geärgert:



    Ich bin zur Zeit beim Orthopäden in Behandlung. Jetzt sollte ich zum MRT, um einen Bandscheibenvorfall auszuschließen. Gottseidank habe ich gestern kurzfristig noch einen Termin für heute bekommen. Das war sehr schwierig, da alle angebotenen Termine während meiner Unterrichtszeit lagen. Ansonsten hätte das diesen Monat nicht mehr geklappt. Heute sollte ich eigentlich um 10 kommen, aber das hätte ich nicht geschafft, ich konnte sie dann noch auf 10.30 Raufhandeln.


    Ich habe laut Stundenplan nur 2 Stunden Unterricht in den ersten beiden und in der 3. eine Vertretungsbereitschaft. Da habe ich mir gedacht, dass das die beste Lösung für meine Schule ist: Es fällt kein Unterricht von mir aus, ich kann halt nur nicht heute kranke Kollegen vertreten, aber immerhin muss ich nicht selbst vertreten werden, ich war ja da und habe meinen regulären Unterricht gehalten.


    Heute morgen vor dem Vertretungsplan habe ich dies der Verantwortlichen so mitgeteilt. Jetzt wurde ich in der 5-Minuten-Pause von meinem Stellvertreter im Unterricht aufgesucht. Er wollte, dass ich da bleibe und Vertretung mache. Wenn ich mich weigern würde, müsste ich zur Schulleiterin. Er hat mich vor die Wahl gestellt, das klang aber schon sehr drohend. Ich habe mich trotzdem dafür entschieden, zu gehen, weil ich sonst bis ins neue Jahr auf einen Termin warten müsste.


    Ich bin mal gespannt auf das Gespräch morgen, ich habe da echt Bammel. Vorsichtshalber habe ich mir für heute eine Krankschreibung geben lassen und ich habe mich vor dem Gehen auch offiziell im Sekretariat krank gemeldet.


    Mich ärgert das, weil ich mich wirklich IMMER in die Schule schleppe, auch wenn ich mich krank fühle und dieses Schuljahr -im Gegensatz zu den meisten Kollegen - noch keinen Tag gefehlt habe. Und da veranstalten die so etwas wegen einer nicht gehaltenen Vertretung! Und die Kollegin sitzt wahrscheinlich vor dem Fernseher und kuriert ihren Schnupfen aus [Blockierte Grafik: https://paralleluniversum.iphpbb3.com/forum/images/smilies/icon_evil.gif]



    Was ich dann beim nächsten Mal mache, ist ja wohl klar!


    Wie seht ihr das: hat die Schulleitung das Recht, mir einen wichtigen Arzttermin zu verbieten, damit ich andere Kollegen vertreten kann, damit diese möglicherweise ihren Arzttermin wahrnehmen können?

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