Beiträge von Anna Lisa

    Doofe Frage, aber warum?

    Was spricht dagegen, dass die Lehrkraft 4 h am Vormittag und 2 am Nachmittag macht und vielleicht am nächsten Tag dafür frei hat?


    Natürlich geht wäre es nicht ok, wenn jemand in Teilzeit. jeden Tag 1. und letzte Stunde hätte und dazwischen frei. Aber wenn es in der Summe ungefähr passt, sehe ich da kein Problem.

    Man hat mit 50 % eh Anspruch auf einen freien Tag. Wenn es denn dann ein 2. freier Tag wäre, hätte ICH persönlich da nichts gegen, aber für viele andere könnte das vielleicht ein Problem werden.


    Wenn das immer so wäre, hätte man ja quasi sogar in 2 Tagen sein Pensum abgearbeitet. Das fände ich persönlich sogar total prima, nur an 2 Tage in die Schule zu müssen, dafür würde ich gerne auch nachmittags bleiben.

    Schön für euch.

    Ich habe zum ersten Mal nur 3 Nachmittage (ich zähle ab der 7. Stunde und nicht 6.), ich hatte schon ganz oft 4, sogar mal 5 (der Freitag ist bei uns möglich, wenn auch nur sehr wenige Fächer).
    Ich finde meinen Stundenplan super, nicht falsch verstehen (auch wenn ich anfänglich in einer Woche nur 2 Nachmittage hatte und dann kam der 3. dazu), aber nicht jede Stunde plant mit denselben Bedingungen.
    Wir sind Ganztag, da gibt es nachmittags ganz normal Unterricht, oder Lernzeiten, in denen wir auch sitzen.

    Dann musst du aber dafür ganz viel vormittags frei haben. Denn wenn du 3x die Woche 7. - 9. Stunde hast, ist ja schon über ein Drittel deines Deputats abgearbeitet.

    Bei uns hat kein Vollzeitkollege mehr als 2 Nachmittage.


    Hier im Forum klingt das immer so, als ob das absolut unzumutbar wäre und doch bitte die Teilzeitkräfte mehr machen sollten. Warum eigentlich? Damit ihr nur noch 1 Nachmittag habt? Oder gar keinen? Ihr müsst doch damit rechnen, als Vollzeitkraft DEN GANZEN TAG eingesetzt zu sein. Warum gönnt ihr es denn den Teilzeitkräften nicht, evtl gar keinen Nachmittag zu haben, damit das Kind jeden Tag pünktlich aus der Kita geholt werden kann?


    Gibt es hier wirklich Vollzeitkräfte, die mehr als 4 Nachmittage haben?


    Ich arbeite übrigens 50% und habe 2 Nachmittage + Konferenznachmittag. Da haben wir 2-3 Termine im Monat.

    Vormittag ist für mich 1. - 6. Stunde. Nachmittag 7. - 9. Stunde.


    Wenn ich von Teilzeitkräften spreche, meine ich eigentlich immer die 50% Kräfte oder die unwesentlich mehr haben. Dass jemand mit 80 oder 90 % auch mal nachmittags ran muss, sollte klar sein, das müssen wir hier nicht diskutieren.


    Es sollt aber doch möglich sein, 13 Unterrichtsstunden auf die 30 zur Verfügung stehenden zu legen.


    Und wenn jemand unbedingt die 1. frei braucht, wird er halt auch mal in der 7. eingesetzt dafür.

    Ich hoffe doch, dass die TZ-Kräfte dann auch entsprechend die anderen Tage frei haben. 50 % heißt für mich jedenfalls nicht 5 Tage vormittags und 2 Tage zusätzlich nachmittags.

    Wenn dann aber die Teilzeitkraft vormittags frei hat, damit die Vollzeitkraft nachmittags frei hat stellt such doch die Frage, wieso die nicht einfach tauschen. Dann hätte die Teilzeitkraft kein Kinderbetreuungsproblem.

    Woran machst Du das fest? Unser Stundenplan ist ziemlich gut und wir haben die letzten Jahre einen guten Kompromiss gefunden. Letztlich schaffen wir es, dass jeder mal Nachteile hat aber alle zufrieden sind. Dazu gehört natürlich auch Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer zu nehmen. Das ist vor allem auch eine Frage des Miteinander des Kollegiums.

    Also dass die TE einen schlechten Stundenplan hat, ist hiervon losgelöst.

    Ansonsten haben viele Schulen viele Teilzeitkräfte. Es gibt z.B. auch viele ältere Lehrkräfte, die nur noch Teilzeit arbeiten wollen. Oder Kollegen mit älteren Kindern. Aber selbst die Vollzeitkräften haben bei vier Ganztagen Freistunden.

    Wir hatten zu Hochzeiten rund ein Drittel Kollegen mit Kindern. Wenn wir diese nur im Vormittag einsetzen würden, müssten andere Kollegen dann statt 2 auf einmal 4 Nachmittage kommen.

    Ja, und wenn die Vollzeitkollegen nur an 2 Nachmittagen kommen, müssen die Teilzeitkollegen auch an 2 Nachmittagen kommen. Und das geht eben nicht. Vollzeitkollegen sollten auch doppelt so viele Nachmittage haben. Sie bekommen ja schließlich auch doppelt so viel Geld.


    An meiner Schule hat kein Vollzeitlehrer 4 Nachmittage. Aber sehr viele Teilzeitlehrer 2. Und das ist eben ungerecht.

    Grundsätzlich ja, aber das bedeutet nicht, dass man an einer Ganztagsschule Anspruch auf reine Vormittagsarbeitszeiten hat, wenn man die Kita nur Vormittags bucht.

    1. Sie KONNTE die Kita nur so buchen. Und bis 14 Uhr sehe ich auch nicht als Vormittagsplatz. Ein Vormittagsplatz wäre für mich bis 12 Uhr. Das geht ja schon in den Nachmittag rein.


    2. Wenn man Betreuung bis 17 Uhr will (bis 16 Uhr Schule + Fahrzeit), dann muss man auf jeden Fall einen 45-Stunden-Platz buchen. Wieso kann eigentlich verlangt werden, dass jemand, der mit halber Stelle arbeitet (also 21 Stunden pro Woche) 45 Stunden Betreuung braucht - mehr als doppelt so viel?

    => Das ist NICHT Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


    3. Eine Arztpraxis hat auch Öffnungszeiten bis 18 Uhr und trotzdem gibt es genügend Arzthelferinnen, die nur Vormittags arbeiten. Ein Supermarkt oder ein anderes Geschäft ist sogar bis 20 Uhr geöffnet und trotzdem gibt es Menschen, die dort nur vormittags arbeiten. Das Finanzamt hat auch länger als 12 Uhr geöffnet und trotzdem gehen da einige Mitarbeiter. In der freien Wirtschaft und in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes sucht man sich einen Arbeitsplatz, der dies ermöglicht. Ein Lehrer kann das aber nicht.


    Meine Nachbarin ist städtische Beamtin, die kann ganz selbstverständlich sagen, dass sie nur bis dann und dann arbeitet. Sie kann das sogar für einzelne Tage genau festlegen. Und natürlich hat ihre Dienststelle viel länger geöffnet. Dann arbeiten da halt nur die Vollzeitmitarbeiter.

    Artikel 6 sagt aber nicht, dass man ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat. Grundsätzlich macht der Staat / die Länder einiges um Familien zu unterstützen. Aber man kann aus Artikel 6 schlecht ableiten, dass man nur vormittags arbeiten muss. Das mag sogar in der Schule noch machbar sein, da die Betreuungszeiten der eigenen Kinder und die primären Arbeitszeiten der Lehrkräfte sich überschneiden. Aber was machen wir z.B. mit Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei?


    Davon losgelöst ist es sicherlich staatliche Aufgabe das Betreuungsangebot auszubauen. Aber das hat nichts mit Schule zu tun sondern gilt für alle Bereiche.


    Bei der Schule sollte natürlich auch mitgedacht werden, dass wenn man Müttern oder Vätern Vorteile einräumt diese in der Regel zu Lasten der andere Mitarbeitern gehen. Damit macht man den Beruf für diese wieder unattraktiver. D.h. letztlich kann es nur dadurch klappen, dass Betreuungskapazitäten ausgebaut werden.

    Wieso haben eigentlich Vollzeitlehrer immer Nachteile, wenn Teilzeitlehrer früher gehen?


    Bei einem Vollzeitjob, der um 8 Uhr anfängt, muss man doch davon ausgehen, dass man bis 16.30 Uhr arbeiten muss (gesetzliche Pause schon eingerechnet). Ganz normal also. Wieso sollte man als Vollzeitlehrer einen Anspruch darauf haben, den Nachmittag frei zu bekommen? Hat man doch im Büro auch nicht. Ebensowenig im Supermarkt, der Arztpraxis etc.

    Eine Teilzeitkraft hingegen schon. Die geht einfach nach der Hälfte der Zeit.

    Wenn man unbedingt auch nachmittags mehr Arbeitskräfte braucht, dann muss man das in der freien Wirtschaft mit den Teilzeitkräften speziell vereinbaren, aber dann kommt diese Kraft eben auch NUR nachmittags und nicht vormittags UND nachmittags.


    Die Threaderstellerin soll ja hier eben in Teilzeit sowohl vormittags UND nachmittags arbeiten und das geht eben nicht.


    Wenn es jetzt mal EIN Tag wäre, wo sie mal die 7. oder 8. Stunde hat, weil es wirklich nicht anders geht und man das auch transparent erklärt (Bänder z.B.) wäre das noch okay. Aber per se zu erwarten, dass eine Teilzeitkraft an 5 Tagen der Woche sowohl Vormittags als auch Nachmittags arbeitet ist nicht akzeptabel.

    Auszug aus der ADO NRW:


    (2) Wenn es zur Vermeidung von Unterrichtsausfall oder aus pädagogischen Gründen geboten ist und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorliegen, sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, Unterricht auch in Fächern zu erteilen, für die sie im Rahmen ihrer Ausbildung keine Lehrbefähigung besitzen. Eine Verpflichtung zur fachfremden Erteilung von Religionsunterricht besteht nicht.


    Wenn ich aber nun denke, dass ich die fachlichen Voraussetzungen nicht erfülle? Wer entscheidet das?

    Es geht im Eröffnungsbeitrag auch um die durchaus schwierige Konstellation, an jedem der Wochentage immer spätestens nach der 6. Stunde aus der Schule zu müssen/wollen, weil man eine Kinderbetreuung nur bis 14 Uhr habe. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns liegen dienstliche Veranstaltungen durchaus auch an Nachmittagen.


    Aber ja, natürlich darf das nicht zu einem solchen Plan wie ursprünglich beschrieben führen.

    Es ist aber ein Unterschied, ob man 1x im Monat bei einer Konferenz etc die Freundin / Nachbarin oder wenauchimmer bitten muss, das Kind von der Kita zu holen und 2 Stunden zu betreuen oder ob man das jede Woche an 4-5 Tagen tun muss.

    Aber es geht doch darum, dass die Kinder um 14 Uhr von der Kita abgeholt werden müssen, nicht um eine Gefährdung der Schwangerschaft?

    Nicht nur:


    "Dazu kommt, dass ich in der 15. Woche schwanger bin und meinen Stundenplan im Hinblick auf Arbeitszeiten und Verhältnis zwischen Frei- und Unterrichtsstunden als sehr "schwangerschaftunfreundlich" empfinde - mir ist bewusst, dass ich deswegen kein Anrecht auf kurze Tage oder wenige Freistunden habe, aber eine Berücksichtigung dieses Umstandes hätte ich nett gefunden."

    Dann musst du eben am Folgetag zum Arzt und das Kind Zweitage krankschreiben lassen.

    Ja, genau. Aber darum geht es doch gar nicht.


    Es ging darum, dass State of Trance gerne mal bei den entsprechenden Elternteilen vorbeischauen möchte um so zu beweisen, dass die Kindkrankmeldung nur vorgeschoben ist.


    Und genau das ist mein Punkt: Es könnte tatsächlich so aussehen, wenn er dann am Donnerstag vorbeischaut, auch wenn der Arzt es krank geschrieben hat. Manche Kinder toben sogar mit 39 ° Fieber durch die Gegend. Fakt ist aber, dass das Kind - ob munter oder nicht - die Kita nicht betreten darf..

    Nach Erbrechen oder Durchfall darf ein Kind 48 Stunden die Kita nicht betreten. Kann also sein, dass das Kind sich Mittwoch Nachmittag übergibt, am nächsten Morgen aber wieder putzmunter rumturnt. Trotzdem musst du es dann Donnerstag und Freitag zu Hause betreuen. Wenn du dann gucken kommst, könntest du leicht einen falschen Eindruck erhalten.

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