Mit anderen Worten: Die Teilzeitkräfte stehen dann auch schön alle ab der 1. Stunde zur Verfügung?
Ich gehe mal von einer 50% Reduzierung aus: Nach deinem Argument (VZ-Kräfte müssen den ganzen Tag zur Verfügung stehen, weil der Arbeitstag eben den ganzen Tag umfasst) müssen TZ entsprechend nur die halben Tage haben, aber Nachmittage sind hier besonders ungünstig.
Das heißt dann aber, dass TZ-Kräfte eben den halben Tag, meinetwegen den Vormittag, vollumfänglich zur Verfügung stehen müssen.
Bei uns an der Schule würden viele TZ-Kräfte hier auf die Barrikaden gehen, da sie vor allem morgens ein Problem mit Kinderbetreuung, Kindergartenbeginn und Schulbeginn haben. Aber Nachmittage sind ja auch nicht zuzumuten. Die Forderung ist dann, die Stundenzahl idealerweise zwischen der 3. und 7. Stunde abzudecken, was oft schon rein rechnerisch nicht geht, vor allem, wenn man dann noch freie Tage erwartet, und zudem zu großen Lücken in den Stundenplänen der VZ-Kräfe und der Oberstufenschüler führt. Bei allem Verständnis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das kann ja nun auch nicht die Lösung sein. Und nein, auch VZ-Kräfte müssen keine solchen Lücken wie im Ausgangspost unbegrenz akzeptieren. Der Unterricht deckt ja eben nur einen Teil der Arbeitszeit ab und auch VZ-Kräfte haben ein Anrecht darauf, die außerunterrichtlichen Tätigkeiten an einem angemessenen Arbeitsplatz auszuführen. Der ist halt an der Schule nicht gegeben.
Um es nochmal deutlich zu machen: Ich bin sehr wohl der Meinung, dass TZ-Kräfte hier im angemessenen Maße bevorzugt beahndelt werden müssen, da sie für diese Bevorzugung mit Gehaltseinbußen bezahlen und die Reduzierung aufgrund der zusätzlichen dienstlichen Aufgaben beinahe zwangsläufig ein Minusgeschäft bedeutet. Ich bin auch sehr wohl der Meinung, dass im Kontext dieser Bevorzugung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen besonderen Stellenwert haben muss. Aber sich hinzustellen und zu sagen, dass pauschal und prinzipiell VZ-Kräfte doppelt so viel Nachmittagsunterricht wie TZ-Kräfte haben müssen, ist kurzsichtig und zeigt, dass der systemische Blick fehlt.
Ebensowenig wie es mich zu interessieren hat, ob oder warum Kollege XY (egal ob TZ oder VZ) zu bestimmten Konferenzen nicht kommen muss oder am Elternsprechtag früher geht, hat es andere Kollegen zu interessieren, wie viel Nachmittagsunterricht ich habe oder wann ich nicht zur ersten Stunde anfange.
Der Gedanke, dass ja der Kollege, der den Nachmittag frei hat, einfach meinen Nachmittag übernehmen kann, missachtet die Komplexität des Stundenplans und die Fürsorgepflicht, die der Dienstherr allen Kollegen gegenüber hat.
Mit anderen Worten: Ein "Aufrechnen" im Sinne von "Warum hat der und ich nicht..." ist eher kindisch und wenig zielführend. Sinnvoller ist es doch, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten und zu sehen, wie diesen im Kontext der systemischen Zwänge begegnet werden kann.