Beiträge von Anna Lisa

    Darin gibt es schlicht keinen Fehler. Die Ursache liegt wieder einmal im Unterschied von Vergütung und Alimentation und ein entsprechender Ausgleich ist durchaus auch ohne Unterrichtsentfall möglich (z.B. geringere Frequenz bei der Teilnahmeverpflichtung an Schulfahrten im Vergleich mit Vollzeit-Lehrkräften).

    Das funktioniert aufgrund unseres Schulorogramms nicht. Macht auch car keinen Sinn. Man fährt immer nur als Klassenlehrer mit seiner eigenen Klasse alle 3 Jahre.


    Auf die Abschlussfahrt nach 6 Jahren Klassenlehrer würde ich jetzt auch nicht verzichten wollen.

    Mich wundert diese Diskussion um die Klassenfahrten. Wenn hier TZ-Kräfte auf Fahrt gehen, beantragen sie für die Zeit eine Aufstockung auf VZ und bekommen sie auch bewilligt.

    Das können bei uns nur die Angestellten machen.

    Beamte müssen mit der Schulleitung einen individuellen Ausgleich vereinbaren. Dafür darf aber kein Unterricht ausfallen/ vertreten werden müssen. Finde den Fehler

    Mein erster Chef hat zur Problematik der systembedingten Mehrbelastung (Konferenzen, Fahrten, etc.) von beamteten TZ-Kolleg*innen sinngemäß gesagt: "Beihilfe und sämtliche Gimmicks bekommen sie aber auch in gleicher Höhe wie die VZ-Kolleg*innen. Da können sie auch ein bisschen mehr machen." Finde ich immer noch plausibel - und das sage ich als baldiger TZ-Lehrer.

    Welche Gimmicks meinst du?


    Und natürlich bekommt die TZ Kraft volle Beihilfe. Die gesetzlich versicherte TZ Kraft muss ja auch nicht einen Teil ihrer Arztkosten selber zahlen.

    Dafür müssen Beamte aber den gleichen KK Beitrag zahlen wie die VZ Kräfte, sind da also schon mal benachteiligt.

    Wieso sollte man dich zwingen können? Natürlich nicht.


    Aber das man dir das als Einkommen anrechnet, glaube ich kaum. Ich gehe mal davon aus, dass du - wenn - ein Extrakonto bzw. ein Unterkonto einrichtest, wo ausschließlich Ein-und Ausgänge deiner Klasse stattfinden und du nicht mit deinem normalen Girokonto "mischt".

    Dann steht ja immer ein eindeutiger Betreff dabei wie z.B. Klassenfahrt Kleinkaffhausen Kevin Mustermann. Und das dann 30 x. Das ist doch wohl eindeutig, dass das nicht dein Einkommen ist. Und wenn dann noch ganz offensichtlich zu sehen ist, dass genau dieser Betrag zum Zeitpunkt X auch wieder verschwindet, nämlich, wenn du die entsprechenden Überweisungen veranlasst, ist doch alles klar.

    Auf die meisten Kollegen und Schüler wirken Anzug und Krawatte vermutlich eher etwas "gewollt". Vorteil: man wird im Privatleben gar nicht erst von Kindern erkannt.


    Bei uns trägt der Chef T-Shirt und Jeans, das reicht mir auch vollkommen. Die Kollegen und vor allem Kolleginnen, die vornehmlich in der Oberstufe unterrichten tragen tatsächlich eher "Dienstkleidung", also Pullunder und Karohemd oder Bluse mit Halstuch.

    In welchem Jahrzehnt unterrichtest du denn?

    :ohh:

    Uns wurde übrigens gesagt, wir sollen bei der Sparkasse ein Treuhandkonto (natürlich dann auf unseren Namen) einrichten. Tja, ist es ein bisschen besser, aber auch nicht viel. Und unpraktikabel allemal, weil man dann immer hinfahren muss, um den Kontostand zu erfahren.

    Das schließe ich für mich aus.

    Ich führe nur Online Konten.

    Es fing ja ursprünglich um die Frage von Attest vor den Ferien und dass viele Ärzte jetzt keine mehr ausstellen. Manche hatten dann gesagt, dass man ja bei ernsthaften Krankheiten sowieso zum Arzt geht und dann das Attest sicherlich kein Problem wäre.


    Und hier nochmal nein: weder meine Kinder noch ich gehen bei jeder Krankheit zum Arzt. Und ich möchte auch nicht dazu gezwungen werden. Nur für den Schein dahin, wenn man sonst nichts braucht? Finde ich sinnlos. Ich bin froh, dass ich meinen Kindern selbst Entschuldigen schreiben darf.


    Wir reden ja hier von den letzten Tagen vor den Ferien. Letzter Schultag ist in NRW Mittwoch. Geht doch prima ohne Attest dann. Wenn man in der Woche davor schon krank war, ja, dann muss man halt, das ist klar. Das wird aber jeder Arzt dann erkennen, dass das kein Blau machen ist und bestimmt ein Attest ausstellen.

    Nicht jeder Magen-Darm-Infekt ist innerhalb von drei Tagen auskuriert...

    Tja, dann mal meinen herzlichen Glückwunsch, dass du dich so guter Gesundheit erfreust. Nur solltest du von dir nicht auf alle anderen schließen. Ich persönlich - und da bin ich sicherlich nicht die Einzige hier - bin leider gesundheitlich nicht so gut aufgestellt wie du und bin durchaus gelegentlich mal länger als drei Tage krank. Heftige Erkältungen, grippale Infekte, Rücken- und Knieprobleme oder auch Magen-Darm-Infekte etc. haben mich schon des Öfteren eine Woche oder länger "aus der Bahn geworfen". Und selbst Migräne hatte ich schon mal über mehrere Tage so schlimm, dass ich nicht zur Arbeit gehen konnte und meine Hausärztin mich fünf Tage krankschrieb.

    Wie gesagt: Freu' dich, dass es dir gesundheitlich so gut geht, erwarte das aber bitte nicht von allen deinen Mitmenschen!

    Erwarte ich auch überhaupt nicht. Nur finde ich die Annahme seltsam, dass man bei jeder Krankheit zum Arzt geht. Ich selbst habe mehrere chronische Krankheiten und bin trotzdem sicherlich nicht häufiger als 2-3x im Jahr beim Arzt. Wegen banalen grippalen Infekten und Magen Darm gehe ich eigentlich nie zum Arzt. Was soll denn der Arzt da machen? Zaubern?


    Ich habe aber auch einen freien Tag in der Woche, so dass die Kombi von 2-3 Tagen krank melden + freier Tag + Wochenende in der Regel ausreicht, um sich ausreichend zu kurieren. Mit einem leichten Schnupfen etc. kann man ja auch mal zur Schule gehen. Wie gesagt, als Teilzeitkraft fällt das nicht so sehr ins Gewicht. Wenn man nur 2-3 Stunden Unterricht hat an dem Tag steht man den sicherlich besser durch als 6 Stunden oder mehr.

    Auch wenn das vom TE etwas wegführt: Als verbeamtete Lehrkraft muss man nach spätestens vier Tagen so etwas dem Hausarzt berichten, damit er einen krankschreibt.

    (Ich weiß noch, wie überrascht ich damals war, als das bei mir tatsächlich einmal vorlag: Mein Hausarzt meinte, ohne mich vorher groß gefragt zu haben, was ich mir selbst zutraue, dass ich mit Magen-Darm-Infekt mindestens sieben weitere Tage nach Untersuchung der Schule fernbleiben solle. Dadurch fehlte ich dann zwei Schulwochen.)

    2 Wochen ist ja nun wirklich übertrieben. Das macht auch keiner. Noch nicht mal Ärzte selbst.


    Und nein, ich muss meinem Hausarzt gar nichts berichten. Ich kann mich auch einfach nur 3 Tage krank melden. Ich bin wirklich extrem selten mehr als 3 Tage nicht arbeitsfähig. Zuletzt bei meiner Corona Erkrankung.


    Mein Hausarzt weiß von ganz vielen Erkrankungen nichts. Habe auch nicht vor, ihm von jedem Schnupfen etc Bericht zu erstatten. Und viele, viele Jahre hatte ich überhaupt keinen Hausarzt. Erst seit ich 40 bin oder so.

    Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

    Ok, wird bei uns in Sek II auch nicht gemacht. Wäre jetzt nur so eine Idee für die Sek I gewesen. Gemacht habe ich es noch nie. Hatte dieses Problem der Dringlichkeit noch nie.

    Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit aus welchem Grund auch immer nachweisen musst, dann rufst du halt an beim Arzt, damit man dich ganz am Rand der Sprechstunde reinschieben kann ohne Wartezeit und der Drops ist gelutscht. Das ist doch nun wirklich keine unlösbare Aufgabe für einen erwachsenen Menschen wie dich oder mich. :hammer:

    Es ging mir um die Aussage, dass ernsthaft erkrankte Menschen zum Arzt MÜSSEN. Nein, müssen sie definitiv nicht. Und es ist auch nicht zu empfehlen.


    Klar, wenn es nur um das Attest geht, das bekomme ich problemlos. Das war aber nicht mein Punkt.

    Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...


    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Hhhhm. Bei uns gilt eine Entschuldigungsfrist von 14 Tagen. Damit wäre die Frist schon längst abgelaufen. So etwas solltest ihr bei euch auch einführen, dann habt ihr solche Probleme nicht mehr.

    Oder einfach nachschreiben lassen, wenn es kurz vor Notenschluss ist und dann, wenn bis zur Konferenz keine Entschuldigung vorliegt, mit 6 bewerten.

    Das muss natürlich im Vorfeld transparent kommuniziert werden. Aber man kann schon erwarten, dass man bei Fehlen in einer Klausur zeitnah eine Entschuldigung abgibt.

    Nö, wieso sollten sie. Wer wirklich ernsthaft krank ist und zum Arzt gehen muss, wird auch weiterhin eine Bescheinigung problemlos bekommen, wie bisher. Wer aus anderen Gründen den letzten Schultag verpassen möchte wird es halt etwas schwerer haben, das entschuldigt zu schaffen.

    Hhhhm. Man kann auch ernsthaft krank sein und NICHT zum Arzt müssen. Z.B. bei einem Magen-Darm-Infekt. Damit kann ich auf gar keinen Fall in die Schule. Aber beim Arzt war ich damit noch nie. Wieso auch? Was sollte der machen? Und wie soll ich überhaupt dorthin kommen? Und dann in der Praxis? Alles vollk.....? Die Toilette infizieren? Alle anderen Patienten anstecken? Und wofür?

    Das einfachste Szenario dazu ist eine unzureichende oder verspätete Gesamtabrechnung, die die Verwendung der eingenommenen Gelder nicht hinreichend transparent belegt (u.a. auch Nebenkosten für Ausflüge u.ä.). Dem kann man durch genügend Sorgfalt entgehen. Wenn ich aber teilweise die Reisekostenabrechnungen von Lehrkräften sehe, dann stellt sich mir die Frage, wie fit die einzelnen wirklich in der Erstellung sauberer Abrechnungen sind.


    Wesentlich schwieriger, dafür aber seltener, ist das Szenario der Kontenpfändung. Wie ich weiter oben schon einmal aufgeführt hatte, sind die "Klassenkonten", die u.a. die Sparkasse anbietet, laut Vertragsbedingungen ganz normale Privatgirokonten und gerade keine Anderkonten. Damit sind Gelder auf diesen grundsätzlich auch durch Gläubiger pfändbar. Dann ist man aber vermutlich eher bei der Veruntreuung nach §266 StGB.


    Zu diesen strafrechtlichen Aspekten kommt auch ein zivilrechtliches Problem dazu: Nicht selten gibt es Elternteile mit nicht so guter Zahlungsdisziplin. Es kommt durchaus vor, dass zu einem Stichtag, an dem der Reiseveranstalter sein Geld möchte, noch gar nicht genügend Geld eingezahlt wurde. Wie gehst du als Lehrkraft jetzt damit um? Gehst du selbst privat in Vorleistung und forderst von den Eltern das Geld zurück (PS: auf welcher Grundlage eigentlich? Es gibt keine Vertrag zwischen euch.) Oder zahlst du einfach nicht an den Veranstalter und riskierst damit die Fahrt?

    Also das mit der korrekten Abrechnung stellt für mich kein Problem dar. Kriege ich alles transparent hin.

    Im Übrigen muss ich ja doch bei einem Schulkonto genauso transparent abrechnen. Wo ist da der Unterschied???


    Mein Konto ist und war zu keiner Zeit pfändungsgefährdet. Wüsste auch nicht, wie ich das hinkriegen sollte. Also wäre das kein Grund, kein privates Konto zu nutzen.


    Und das Problem mit den nicht zahlenden Eltern hast du ebenfalls genauso mit einem Schulkonto. Selbst wenn du bar einsammelst, bleibt das Problem bestehen.

    Verstehe ich auch nicht. Wieso sollte das ein Problem sein? Über Verwendungszwecke kann man das doch super auseinander halten. Firmen machen ja auch nicht für jeden Kunden ein neues Konto auf.

    Firmen haben auch Vollzeitkräfte, die sich darum kümmern.

    Überweisungen müssten vom Schulkonto ganz gut klappen.

    Wer verwaltet das?


    Folgendes Szenario:


    Klasse 9 a-f, insgesamt 180 Schüler, fahren in der Projektwoche auf Klassenfahrt.

    Klasse 6 a-f ebenso.


    Ebenso fährt die Stufe Q1 auf Studienfahrt (insgesamt 120 Schüler).


    Klasse 5 a -f, 7 a-f, 8 a-f, 10 a-f, die EF und Q2 machen in diesem Zeitraum diverse Ausflüge, wofür natürlich von den Klassenlehrern auch Geld eingesammelt wird.


    Frage 1: Wer hält nach, welcher der 1300 Schüler bereits bezahlt hat und wer nicht?

    Frage 2: Wer tätigt all die vielen Überweisungen an Busunternehmer / Jugendherbergen / Reiseveranstalter / Ausflugsziele etc.?

    Frage 3: Wer zahlt den Lehrern evtl Bargeld aus, damit sie davon an Tag X z.B. Busfahrkarten kaufen können?
    Vorher in bar lagern ist keine Option.


    To be continued.......


    Wenn unsere Schulleitung all das täte, hätte sie einen zweiten Vollzeitjob.


    Nein, also Schulkonto fällt definitiv aus, falls es nur 1 gibt, wo dann 40 Klassen und über 1000 Schüler alle einzahlen.

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