Lt. der AU-Richtlinien der Ärzteschaft kann eine AU auch schon vor Eintritt einer tatsächlichen Arbeitsunfähikgkeit vorliegen.
"Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes,
der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung
der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die
Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen." (Aus der Richtlinie)
Ergänzend dazu noch der erste Absatz:
1Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt
vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der
Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.
Das sollte man sich nochmals genau anschauen und für sich selber im stillen Kämmerlein prüfen. Und wenn man zu einem positiven Votum kommt, sollte man durchaus den Mut haben mit seinem Arzt darüber zu sprechen. Denn gerade bei psychosozialen Belastungen ist es wichtig rechtzeitig die Reißleine zu ziehen um einer Chronifizierung vorzubeugen.