Klar kann man einen Antrag immer stellen. Aber in meinem Vertrag musste ich unterschreiben, dass meine Stelle explizit dafür ausgeschrieben wurde, den fachspezifischen Bedarf an meiner Schule zu decken und daher vor Ablauf von 5 Jahren einem Antrag auf keinen Fall entsprochen werden kann. Das habe ich schriftlich.
Wozu also einen Antrag stellen, wenn man schon schwarz auf weiß hat, dass man den Antrag nicht bewilligt bekommt?
Ich kann mich auch noch gut an einen Kollegen erinnern, der jahrelang ein paar hundert km gependelt ist (am WE mit Zweitwohnsitz), weil er eben nicht versetzt wurde, obwohl seine Frau dort wohnte). Ganz so einfach geht das dann doch nicht.
Das einzige Schlupfloch, das ich kenne, ist die Rückkehr aus der Elternzeit, dann darf die Schule nicht weiter als 35 km vom Wohnort liegen. (So hat es eine andere Kollegin geschafft).