Beiträge von Anna Lisa

    Na ja, es kommt ja auch immer drauf an, bei wem das Fehlen auf der Arbeit größere Konsequenzen hat.


    Wenn ich mit meiner halben Stelle z.B. nur 3 Stunden Unterricht habe, davon 2 Oberstufe, die nicht vertreten werden müssen, mein Mann aber 8 Stunden fehlt und den ganzen OP Plan über den Haufen wirft, dann ist das für mich schon einfacher zu fehlen.
    Dazu kommt noch, dass ich Beamtin bin, und mir nichts passieren kann. Ich kann also problemlos die 20 Tage ausschöpfen (was ich noch nie auch nur ansatzweise gemacht habe). Mein Mann hingegen hatte bis Mitte des Jahres immer nur Zeitverträge. Da könnt ihr ja raten, wer als Erster gehen muss bzw. bei wem der Vertrag nicht verlängert wird, wenn er andauernd wegen kranker Kinder fehlt.


    Ich erwarte allerdings, dass er ohne zu Murren dableibt oder etwas anderes organisiert, wenn ich wichtige Termine habe, wie z.B. Abi, Klassenausflug, letzte Stunde vor Klausur, Fortbildung etc..... Macht er dann auch.


    Wir sprechen aber auch darüber und einigen uns und es bleibt dann der zu Hause, bei dem es am wenigsten Probleme macht.


    Mein Mann hat auch schon die Kind-Krank-Schicht nach 24 Stunden Dienst ohne eine einzige Stunde Schlaf übernommen. Aber das kriegt ja auch sein AG nicht mit.

    Claudius: Nein, das meinte Micky bestimmt auch nicht.


    ABER: Wenn du am nächsten Tag 6 Stunden Unterricht hast, davon vielleicht 4 Stunden Oberstufenunterricht und du hast noch nichts vorbereitet, dann hast du ein Problem. Manche Arbeiten lassen sich nicht einfach beliebig nach hinten verschieben.

    Also ich finde schon, dass man Fehlen auf der Arbeit unbedingt vermeiden sollte. Da ihr ja nun die Möglichkeit hattet, finde ich euer Vorgehen richtig. Hätten wir auch so gemacht, ich habe ja auch einen freien Tag. Im Gegenzug hätte ich von meinem Partner erwartet, dass er keine Überstunden macht, schnurstracks nach Hause kommt und von da an das Kind / die Kinder komplett übernimmt und auch noch danach was für den Haushalt tut, damit du an den Schreibtisch kannst.


    Ja, ist blöd, aber dann muss man halt mal improvisieren in der Schule und am WE nacharbeiten (wo wieder der Partner das Kind übernimmt).

    Also bei uns ist das in der 5 und 6 nicht im Lehrplan enthalten, somit bestimmt auch nicht in den Grundschulen, oder kannst du da mal einen Passus zitieren, wonach das eingeführt werden soll? Würde mich doch sehr wundern.
    Eigentlich soll man doch einsprachig arbeiten und wenn die Schüler immer auf deutsch denken und sich dann die entsprechenden Wörter suchen, widerspricht das ja dem Konzept. Sie sollen doch eher mit den schon vorhandenen Wörtern Sätze bilden und kommunizieren. Alle dazu nötigen Phrasen etc. bekommen sie ja von der Lehrkraft geliefert bzw. vom Buch..

    Eigentlich soll man doch in der Grundschule gar nicht übersetzen, also wäre doch ein Wörterbuch fehl am Platz. Ich würde es gar nicht einführen, sondern mich auf die Lernvokabeln aus dem Unterricht beschränken. Denn unbekannte Texte werdet ihr ja wohl kaum auf Englisch lesen.


    Selbst in der 5 und 6 arbeiten wir ohne Wörterbuch, die Schüler sollen ja auch lernen, sich Wörter aus dem Kontext zu erschließen. Und Sätze bilden mit nachgeschlagenen Wörter klappt sowieso nie, die sollen sich auf die bereits gelernten beschränken, und das reicht.

    Na ja, ich finde halt, dass jemand der doppelt so viel arbeitet laut Vertrag und auch doppelt so viel verdient, auch doppelt so viel Nachmittagsunterricht haben sollte. Nichts weiter.


    Wir Teilzeitkollegen sind ja eh schon benachteiligt, weil wir an allen anderen "Veranstaltungen" in vollem Umfang teilnehmen müssen, was an einer Gesamtschule nicht gerade wenig ist.


    Ich finde nur diese Anspruchshaltung so manchen Vollzeitkollegen ganz schön hoch. Bloß kein Nachmittagsunterricht, damit genügend Zeit für Hobbies bleibt! Mensch, dann reduziert doch! Ihr müsst einfach bis 17 Uhr arbeiten, ist doch egal ob Vormittags Unterricht und Nachmittags Vorbereiten oder umgekehrt.
    Bei Teilzeiteltern ist das sehr wohl relevant.

    Doch, es bringt mir rein gar nichts. Ich habe einzig und allein deshalb meine Stunden reduziert, um die Kinderbetreuung selber wahrnehmen zu können. Aus keinem einzigen anderen Grund! Ich möchte mich auch vormittags nicht ausruhen, das habe ich nachts getan ;)


    Wenn jetzt also mein Unterricht nachmittags liegt, dann ist die Reduzierung für mich sinnlos.


    Wenn ich keine Kinder hätte, würde ich Vollzeit arbeiten.

    So, ihr Vollzeitkollegen wollt also nicht mehr als 3 Nachmittage unterrichten. Schön.


    Ich habe eine halbe (!) Stelle und muss genau diese 3 Nachmittage unterrrichten, also genau im gleichen Umfang wie die Vollzeitkollegen, die gerne Freizeit hätten. Die kriegen ca. 2000 € jeden Monat mehr.


    Ich kriege 2000 € weniger und meine armen Kinder müssen leiden, weil sie bis 17 Uhr in der Schule bleiben müssen.


    Da geht mir echt die Hutschnur hoch! Wozu verzichtet man eigentlich auf ein halbes Gehalt? Oder anders gefragt, was muss man noch tun, damit man sich um die Kinder kümmern kann? Ich finde, so ein bisschen Rücksicht könnten Stundenplanmacher schon nehmen.


    Was nützen mir als Mutter freie Vormittage, wenn meine Kinder da in der Schule sind? Als kinderlosem nützen sie sehr wohl was, weil man da dann ausruhen kann, vorbereiten kann etc. Denn mit einer vollen Stelle muss man ja sowieso vormittags UND nachmittags arbeiten. Mit einer halben Stelle hingegen nicht. Irgendwie ungerecht.

    Nein, der Beruf meines Mannes ist nicht wichtiger. Aber er geht bei uns definitiv vor. Denn er arbeitet Vollzeit und ich habe eine halbe Stelle. Es kann ja nicht sein, dass mein Mann Urlaub nehmen muss, nur damit ich bei meinem halben Gehalt der Schule ganztags zur Verfügung stehe.


    Meine Kinder sind von 8-15 Uhr betreut und gehen bereits um 7.30 Uhr aus dem Haus. Somit stehe ich der Schule - abzüglich Fahrzeit - täglich 6 Stunden zur Verfügung. Verpflichtet bin ich ja nur zu 4. Ich denke, das sollte reichen und nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Ausnahmefall bedeutet aber nicht, jede zweite Woche.


    Dann ist es auch so, dass mein Mann, wenn er einmal den Dienst angetreten hat, schlecht abbrechen kann, denn er kann ja den OP und den Patienten nicht einfach verlassen. Und wenn er 24 Std. Dienst hat, ist das auch nur selten möglich, einen Tauschpartner zu finden, da der ja auch die gleichen Qualifikationen braucht.


    Wir als Familie haben uns dazu entschlossen, dass mein Mann der Hauptverdiener ist und ich dafür die Kinderbetreuung übernehmen. Dafür verzichte ich jährlich auf 24.000 € (!), damit mir das möglich ist. Dafür erwarte ich dann aber auch, dass man es mir möglich macht.

    Nein, der Arbeitgeber darf den Mutterpass nicht einfordern. Es kommt ja auch eine Kopie in deine Akte. Wenn er aber trotzdem auf einer Bescheinigung besteht, und ihm die mündliche Mitteilung nicht genügt, muss er eben bezahlen.
    Wie gesagt, bei mir hat die Beihilfestelle kommentarlos bezahlt, war aber auch nur ein kleiner Posten auf der Gesamtrechnung.

    Zum Beispiel, wann meine letzte Periode war. Muss mein Chef jetzt nicht unbedingt wissen, wäre aber auch nicht so schlimm.


    Dann aber noch Informationen zum Zyklus, Konzeptionstermin :grins: "behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen" "Besondere psychische Belastung", "besondere soziale Belastung", Blutungen, Harnwegsinfektionen etc etc.


    Bei mir ist da nichts angekreuzt, aber es könnte ja durchaus welche geben, wo doch was angekreuzt ist, das muss der Chef dann nicht unbedingt wissen.

    Also ich habe im Ref deutlich unter 100 € gezahlt, ist aber auch schon ein paar Jährchen her ;)


    Jetzt, mit knapp 40 und 2 Kindern zahle ich so ca. 230 €. Susannea, wieso hast du denn im Ref schon den gleichen Betrag gezahlt, den ich heute nach 10 Jahren zahle? Liegt das vielleicht daran, dass Referendarstarife nur bis 30 oder so gelten?

    Mal ein kleiner Auszug aus den Korrekturvorschriften für Spanisch für NRW. Demzufolge MÜSSEN sogar Randbemerkungen geschrieben werden. Im Abitur entfällt das wohl, es steht aber auch nirgends geschrieben, dass es verboten ist:

    Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass

    · sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen[size=12][font='Arial']

    entspricht,

    [size=12][font='Symbol'][size=12][font='Symbol']

    ·

    [size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und[size=12][font='Symbol'][size=12][font='Symbol']· [size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die[size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']
    [align=left]individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören insbesondere auch Hinweise zu
    [align=left]individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
    [align=left]Die Verwendung von Randbemerkungen/Korrekturzeichen hat insofern eine doppelte Funktion:
    [align=left]Zum einen geben sie der Schülerin/dem Schüler eine differenzierte Rückmeldung zu den
    [align=left]inhaltlichen und sprachlichen Stärken und Schwächen der Klausur/schriftlichen Arbeit und damit
    [align=left]Hinweise für weitere individuelle Lernschritte. Zum anderen dienen die
    [align=left]Randbemerkungen/Korrekturzeichen der Lehrkraft als Orientierung für die abschließende
    [align=left]Bewertung mithilfe eines inhaltlichen und sprachlichen Kriterienrasters. Folglich ist es nicht
    [align=left]ausreichend, lediglich Fehler und Defizite zu markieren. Vielmehr sind auch positive Aspekte der
    Klausur angemessen am Rand zu vermerken.

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