Beiträge von Anna Lisa

    Ein BV hat ja nichts mit Krankheit zu tun, also braucht es auch keinen Arzt.


    Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass es aufgrund körperlicher Dinge zu einem BV kommen kann oder ist das dann eine Krankschreibung? Ich selbst war wegen wochenlanger Blutungen in der Frühschwangerschaft und später wegen vorzeitiger Wehen ab der 19. Woche auch lange krankgeschrieben. Ich hatte aber kein BV, sondern Krankschreibungen. :weissnicht:

    Siehst du, ich hatte ein BV ab der 18. Woche, weil ich 1x vorzeitige Wehen hatte und durch die Mehrlingsschwangerschaft risikoschwanger war. War ja aber definitiv nicht krank. Die Wehen hatte ich gar nicht gespürt, kam nur zufällig raus.


    Natürlich ist das ein Fall für den Arzt

    Ja, aber nicht aufgrund von speziellen Arbeitsbedingungen. Dafür ist der Arbeitgeber da. Der Gyn kann ein BV erteilen zB aufgrund des Risikos einer Plazentaablösung wenn die Schwangere halt liegen muss etc

    Na ja, kommt auf die Betrachtungsweise an. Wenn da z.B. steht "aufgrund des vielen Stehens / Laufens" etc. dann hat das ja schon etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun, nur dass der halt nicht allgemein eine Gefährdung darstellt. Für andere Schwangere mag das in Ordnung sein.

    Ja, das ist noch so. Aktuell habe ich eine Kollegin, die quasi auch nie da ist deswegen. Echt blöd. Dabei kann man sich Corona doch überall einfangen, die dürfte dann ja gar nicht einkaufen. Und wer weiß, wer alles ungetestet mit Corona so rumläuft, privat wie beruflich. Ist nicht mehr logisch diese Regelung.

    Das individuelle BV gibt es bundesweit, das ist im Mutterschutzgesetz verankert:


    Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft: Nach Recht und Gesetz


    Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2).

    Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind zu vermerken. Es besteht die Möglichkeit, ein totales oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen.

    Das gilt immer noch. S.u.


    Welche Beschäftigungsverbote gibt es? | Familienportal des Bundes


    Wenn du z.B. unter vorzeitigen Wehen leidest und liegen musst, kann dir da ja nicht der AG das BV ausstellen. Oder wenn du generell die Gefahr einer Frühgeburt hast etc., dann liegt das nicht an deiner Arbeitsstelle an sich, sondern daran, dass du eben gar nicht arbeiten solltest oder vielleicht auch nur halb. Es gibt auch Teil-BVs


    Das Ganze nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot.

    Ja, und ich bin eher der sorglose Typ. Impfstatus ist geklärt, Titer werden gemacht, dann ist doch alles gemacht, was man tun kann. Wegen der Infekte würde ich mir keinen so großen Kopf machen. Bei vielen Schwangeren ist es so, dass sie robuster sind als sonst. Das Immunsystem bekommt durch die Schwangerschaft regelrecht einen Boost. Und wenn du krank bist, dann bist du krank und kurierst dich aus ohne Rücksicht auf irgendwelche Abschlussprüfungen.

    Infekte können aber Frühgeburten auslösen. Das möchte wirklich keiner.

    Nein, dafür ist der Gynäkologe nicht zuständig sondern das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es wird übrigens auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, ob man in Kontakt mit Krankheiten kommt, die das Baby behindert machen. Ist bei älteren Schülern seltener der Fall als bei zB U3-Betreuung

    Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

    Nein, mein Bedarf wäre dann größer, weil mein Mann nicht mehr als 2 Tage das Kind betreuen könnte. Das müsste ich dann machen. Aber wir drehen uns jetzt im Kreis. Und ich bin eher erleichtert, dass die meisten hier im Forum dieselben Probleme mit und bei der Kinderbetreuung haben. Es ist glaube ich nur so, dass es Einige eher mehr und andere eher weniger zugeben.

    Machst du doch jetzt auch schon die 3 Tage. Der Bedarf wird doch nicht größer. 3 Tage bleiben 3 Tage, egal wie lange man es dreht und wendet.

    Ich will ja auch nichts verändern - der Stress hat ja eben nichts mit meiner Arbeit zu tun. Das schreibe ich doch die ganze Zeit. Sondern mit der Betreuung meiner Tochter und vielem, was dazu gehört. Und vielleicht gerade mit dem Abi. Aber die Belastung ist ja bald vorbei. Genauso wie der Weihnachtsstress.

    Genau. Die Betreuung deiner Tochter macht dir Stress. Und zwar neben all dem anderen Gedöns - schulisch wie privat. Man könnte das entlasten, indem man weniger arbeitet. 1. hat man weniger schulisches Gedöns. 2. hat man mehr Zeit für anderes privates Gedöns als Tochterbetreuung.

    Aber in dem Moment willst du nicht die Entlastung annehmen, sondern plötzlich mehr deine Tochter betreuen, obwohl es dir Stress macht.

    Warum willst du dann ausgerechnet die Betreuung deiner Tochter steigern, obwohl dir das am meisten Stress macht?


    Das verstehe ich nicht.

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