Beiträge von RoofRaider

    Ich verstehe die Aufregung nicht. Mit gefällt die Befragung außerordentlich gut! Ich bekomme gar nicht genug davon. Schon sechsmal habe ich den Fragebogen ausgefüllt, und es macht mir jedes Mal mehr Spaß!
    Es handelt sich bei dieser Untersuchung um ECHTE WISSENSCHAFT. Also etwas mehr Respekt, bitte!
    Mal sehen, wie oft ich die Fragen noch beantworten werde... Meinen Freunden und Bekannten sowie meiner Familie empfehle ich die Umfrage ebenfalls!

    Es ist mir völlig neu, dass die Kommission vom Prüfling bewirtet werden muss. Darauf hat mich bis jetzt keiner hingewiesen, obwohl es nur noch zwei Wochen bis zu meiner Prüfung sind. Ich habe noch nichts vorbereitet und auch nicht vor, irgendetwas in puncto Bewirtung zu organisieren.
    Welchen Sinn soll das auch haben, den Prüfern ein Buffet aufzutischen? Die können sich an der Kaffeemaschine und am Wasservorrat bedienen sowie in der Cafeteria etwas kaufen, wenn sie Hunger bekommen.

    Ich glaube, hier müssen Einige noch was für ihre Lesekompetenz tun. Es handelt sich um einen rein hypothetischen Fall. (Muss ich das Wort noch erklären? Aber das könnt Ihr ja, wenn ihr's nicht kennt mal nachschlagen oder googlen.)


    lehrkraft A: Heißt das, dass Du reale Probleme hast und Dich deretwegen nicht mit hypothetischen beschäftigen möchtest? Wenn ja, dann tut's mir Leid, dass Du Probleme hast. Wenn nein, dann lass doch bitte jeden selbst entscheiden, ob er hier mitdiskutieren möchte oder nicht.

    Also eine Begründung, warum die Lehrkraft keine mündlichen Noten geben möchte, habe ich mir nicht ausgedacht. Kann dazu also nix sagen. Möglicherweise ist der Fall auch einfach zu konstruiert. Aber vielleicht hat es sowas ja doch schon gegeben. Es gibt ja nix, was es nicht gibt.


    Ich dachte dabei jetzt nicht an die sog. Kopfnoten. Sondern an die reine mündliche Mitarbeit. Also auch nicht die "sonstige Mitarbeit", denn die enthält ja auch noch Tests, Referate et cetera. Und ob das jetzt eine Epochalnote oder eine punktuell bestimmte Note ist, spielt dabei wohl keine so große Rolle.


    Mit Konsequenzen meine ich übrigens nur die rechtlichen Konsequenzen, nicht dass die Lehrkraft dann von allen als Volldepp betrachtet wird. Das ist mir selber schon klar.


    Wenn es hilft, die Konsequenzen zu bestimmen, können wir gerne als Grund den von emma28 genannten nehmen, dass der Lehrkraft diese Noten (meinetwegen als Epochalnoten bestimmt) zu wenig objektiv sind. Aber ich denke nicht, dass der Grund die rechtlichen Konsequenzen wesentlich verändert. Oder etwa doch?

    Moinsen!


    Nur mal aus Interesse: Nehmen wir den hypothetischen Fall, dass eine Lehrkraft keine Noten für die mündliche Beteiligung geben möchte. Was drohen jener Lehrkraft für Konsequenzen, wenn sie


    a) gar keine mündlichen Noten vergibt, sondern nur die schriftlichen Noten in die Gesamtnote einfließen lässt (bzw. in einem mündlichen Fach nur Tests bewertet)?


    b) so tut, als hätte sie mündliche Noten ermittelt, aber tatsächlich nur die schriftlichen wie bei a) verwendet?


    c) einfach allen Schülern im Mündlichen eine Eins gibt.


    Hat es so einen Fall vielleicht sogar schonmal gegeben?
    Und noch 'ne Frage: Macht es bei den Konsequenzen einen Unterschied, ob die Lehrkraft verbeamtet oder angestellt ist?

    Danke für die Antworten!

    [...] aber darf ich fragen wieso du auf die verbeamtung freiwillig verzichten willst?

    Ich beabsichtige, mich nach dem zweiten Staatsexamen außerhalb des Schuldienstes zu bewerben. Und ich fürchte einfach den Aufwand, der da auf mich zukommt, sowohl erstens wenn ich Beamter werde als auch zweitens wenn ich den Status wieder aufgebe. Das möchte ich mir einfach ersparen. Die finanziellen Einbußen spielen für mich keine so große Rolle.
    Außerdem habe ich gehört, dass das mit der Rente auch nicht ganz unproblematisch sein soll, wenn man zwischendurch Beamter war.

    OB es in deinem Bundesland allerdings unbefriestete Angestelltenverträge gibt, solltest du prüfen. Manche Bundesländer stellen Angestellte nur mit Jahresverträgen ein...

    Danke für den Hinweis! Das werde ich mal abchecken.

    Moinsen!


    In einem Schreiben, das ich zu Beginn meines Seiteneinsteigerdaseins bekommen habe, steht Folgendes: "[...] bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe."
    Eigentlich wollte ich auch ursprünglich gerne die Verbeamtung, habe es mir aber inzwischen anders überlegt. Kann ich freiwillig darauf verzichten? Müßte doch eigentlich gehen, weil ich ja auch eventuell die obengenannten Voraussetzungen nicht erfüllen könnte oder die Probezeit nicht schaffen könnte.


    Weiß da jemand Genaueres?

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