Kann mal einer sagen, wie dieses Jahr die Einstellungen im Grundschulbereich (NRW) vorgenommen wurden?
Welche Fächer und bis zu welchen Ordnungsgruppen....
Verlässliche Zahlen konnte ich bis heute nicht finden
Kann mal einer sagen, wie dieses Jahr die Einstellungen im Grundschulbereich (NRW) vorgenommen wurden?
Welche Fächer und bis zu welchen Ordnungsgruppen....
Verlässliche Zahlen konnte ich bis heute nicht finden
... für ausländische Kinder.
Was genau hab ich mir darunter vorzustellen?
Ist das der Förderunterricht in Klassengröße oder eine Sondergruppe (Kleingruppen) mit ausländischen Kindern?
Und wo findet man weitere Infos und Materialien dafür?
Vielen Dank
Ich hab mal eine Frage zu den Poollehrern (gibts hier in NRW).
Zu dem Gehalt (BAT 3) gibts da eigentlich noch eine Fahrkostenpauschale oder wird das über die Steuererklärung im kommenden Jahr geltend gemacht?
Und war von euch schon jemand im Pool?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht??
Danke
Ich hab hier einen Link gefunden, wo du ein Programm für die
Lautgebärden kostenlos downloaden kannst.
ZitatJa, genau, die Rettungsfähigkeit brauchst du unbedingt. Dazu kannst du entweder da Rettungsschwimmabzeichen Bronze machen oder so eine Lehrerfortbildung machen. Die Lehrerfortbildung geht bei uns über 2 Nachmittage und beinhaltet wirklich nur die genannten Fähigkeiten (während du beim Rettungsschwimmabzeichen ja einiges mehr leisten musst).
Das ist wohl ein Missverständnis.
Ich habe keinen Schwimmschein, und ich WILL auch keinen Schwimmschein machen. Ich habe nicht die Kondition dazu und bin kein Supermann, der alles machen kann.
Also verstehe ich es dann richtig:
Ohne Schein kein Einsatz (weder als Lehrerin noch als Begleitperson ) möglich? D.h. wenn der Schulleiter mich trotzdem einteilt (obwohl er das alles weiß), wer haftet dann????????
Ich hab hier noch was gefunden bei Learn-Line:
1. Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte
Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die
entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind oder
das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses sind.
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer
von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
ca. 10 m weit tauchen,
Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.
Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.
Ähm, also wenn ich das richtig verstehe, darf ich ohne Rettungsfähigkeit nichtmal mit zur Schwimmbegleitung?????
Darf ich eigentlich - ohne Rettungsbefähigung und Schwimmausbildung - am Schwimmunterricht teilnehmen, d.h. diesen durchführen oder als Begleitung teilnehmen?
Danke !
Ich komme aus NRW.
Ich dachte aber immer, man wird hier nicht nach Alter bezahlt, sondern 2 - 4 Jahre jünger gemacht.
Seid ihr sicher, dass ich - mit Neuvertrag - und 35jährig auch in Lebensalterstufe 35 komme?????
Eigentlich könnte ich die Fragen noch ins andere Posting quetschen, aber ich schreibe lieber einen neuen Beitrag .
Wer kann mir sagen,
1.) wie man als 35jährige in den BAT-Bereich eingestuft wird, wenn man mit einem Vertretungsjob anfängt (hatte schonmal zwei andere vor längerer Zeit)?
2.) wie sich das Gehalt ab Oktober 2005 verändern wird, m.E. wird dann der BAT komplett umstrukturiert, es gibt keine Ortszuschläge o.ä. mehr
3.) inwieweit BAT-Verträge gekündigt werden können (also falls ich merke, ich schaff den Vertretungsjob doch nicht), komm ich da einfach - mit Kündigszeit? - so raus??
Vielen Dank
Danke für die zahlreichen Antworten !
Einerseits ermutigt mich das SEHR, andererseits glaube ich auch, dass es nie und nimmer bei 14 Wochenstunden bleiben wird (das Schulamt fährt hier auf Minimalstundenverträgen).
4. Klasse heisst in der Tat:
Sehr sehr viel Verantwortung.
Ich war im Referendariat mal in einem 4. Schuljahr, fand das Arbeiten dort schon spannend, vor allem sind die Kids nicht mehr so zappelig
Wenn ich mir allerdings ausrechne:
Ca. 1000 Euro bleiben netto übrig, dafür genauso viel Konferenzen, Elterngespräche etc..
Ob und wie dann noch ein Nebenjob (den brauch ich unbedingt!) möglich ist, halte ich für fraglich....
Wie ist das eigentlich mit den Aufsichten geregelt?
Wird die Anzahl auch abhängig gemacht vom Stundenumfang der Stelle?
Ich kann dir noch empfehlen:
Filz/Märchenwolle bei ebay zu ersteigern.
Dort bekommst du ein ganzes Kilo für ca. 29 Euro, sonst kostet das normal 5-6Euro für 100 g.
Viel Spaß
Nach Referendariat und einigen sehr unbefriedigenden Vertretungsstellen (wo ich wegen dem Stress von 8 Klassen als fachfremde Lehrerin leider krank wurde) habe ich mit dem Thema Schule eigentlich abgeschlossen, möglicherweise auch, weil ich NUR negative Jobs hatte....
Nun sind aktuell wieder einige Stellen im Angebot (auch längerfristig) und ich habe mir eine Schule angesehen und mit dem Schulleiter gesprochen.
Es wären 14 Wochenstunden (1/2 Stelle) zu besetzen, und das auch nur in einer (!) Klasse (kann ich kaum glauben...).
D.h. dieses 45minütige Hopping würde komplett wegfallen.
Ich hätte nur 22 Kinder kontinuierlich zu unterrichten.
Allerdings ist es eine 4. Klasse, und ich weiß jetzt nicht, ob ich das - nach so langer Pause - einfach auf die Reihe bekomme.
Wer ist in einer 4. Klasse und kann mir was dazu schreiben, Mut machen etc.?
Und ist es eigentlich grundsätzlich möglich, dass bei 14 Stunden ein Tag in der Woche frei sein könnte (von dem Job allein leben kann ich nämlich nicht sonderlich gut...).
Vielen Dank
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