Laut diesem Zitat habe ich keinen Anspruch aud ALG 1 (Ich war zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit 1 1/2 Jahre im Ref, davor habe ich 1 JAhr als Angestellte gearbeitet)
"Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war"
Dann muss ich doch Hartz IV kriegen,oder? Da wäre ich pflichtversichert.
Welcher Ansprechpartner wäre denn für Informationen bezüglich des Anspruchs/der Höhe von Hartz IV der Richtige? Arbeitsamt?