Beiträge von TaMaP

    Hallo zusammen,


    die Gebührenordnung für Ärzte gibt vor, welcher Arzt die erbrachten Laborleistungen liquidiert:


    Ist der behandelnde Arzt Mitglied einer Laborgemeinschaft, dann wäre es ihm möglich, die abgegebenen Laborleistungen auf seine eigene Rechnung auszuweisen.


    Gibt der behandelnde Arzt hingegen die entnommenen Körpermaterialien an einen Laborarzt ab (hier ist der behandelnde Arzt nicht Mitglied, sondern der Laborarzt ist alleinig für seine Laborpraxis zuständig), so sind die Leistungen nur durch den Laborarzt abrechenbar und nicht auf den überweisenden Arzt übertragbar.


    Es ist also keine Willkür der behandelnden Ärzte, ob die Laborleistungen in der eigenen Rechnung gelistet werden, sondern eine gesetzliche Vorgabe.


    Ganz allgemein: Mitglied einer Laborgemeinschaft sind in der Regel allgemeinmedizinische Praxen, die viele Laborbestimmungen haben, aber kein (oder nur für bestimmte Untersuchungen) eigenes Labor in der Praxis haben.
    Für Fachrichtungen wie z.B. Augenärzte, HNO-Ärzte, Orthopäden rechnet sich eine Mitgliedschaft in einer Laborgemeinschaft nicht, da hier nur selten Laboruntersuchungen erfolgen bzw. die Werte sehr speziell sind. Deshalb kommt hier in der Regel eine separate Rechnung vom Laborarzt.


    Bei Ärzten, die Mitglied in einer Laborgemeinschaft sind, kann man nachfragen, ob sie die Leistungen auf ihrer Rechnung mitlisten. Allerdings handhabt das die Laborgemeinschaft bei den Mitgliedern gleich.


    Gruß
    TaMaP

    Erstmal ist es doch ein Vertrauensbeweis, dass die Schülerin sich Dir anvertraut.


    Die Eltern würde ich - wenn die Schülerin es nicht möchte - erstmal nicht einschalten. Häufig resultiert selbstverletzendes Verhalten aus der elterlichen/häuslichen Situation heraus.
    Abgesehen davon, reagieren Eltern häufig so wie von Dir beschrieben. In manchen Fällen aus Angst und Besorgnis um das eigene Kind, in manchen Fällen, weil solch ein Verhalten nicht zu einer "intakten" Familie passt.
    Selbstverletzendes Verhalten hat an sich nichts mit Selbstmordgedanken zu tun. Jedoch muss das eine das andere nicht ausschließen (z.B. bei einer zusätzlichen Depression).


    Deine Unsicherheit kann ich verstehen. Du kannst ja unterschiedlich damit umgehen: Terminvereinbarung bei einem Beratungslehrer der Schule, Adressweitergabe von Beratungsstellen, Adressweitergabe von Jugend- und Kinderpsychotherapeuten oder -psychiater, ...
    Hier mal ein Link für mögliche Beratungsstellen von einem Forum, das sich mit SVV beschäftigt: Rote Linien. Wenn Du ein wenig weiter schaust, siehst Du, dass es ganz viele dieser Foren gibt.


    Äußert sie jedoch wirkliche Selbstmordgedanken und kann sich davon nicht distanzieren, gibt es nur die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik (je nach Bundesland und Uhrzeit über die Polizei, Notarzt, Ordnungsamt, ...).


    Gleichzeitig geb ich Elternschreck recht: Du wirst sie nicht heilen können. Aber aufgrund des vorhandenen Vertrauens, kannst Du sie (evtl. mit Unterstützung Deiner Schule) in die richtigen therapeutischen Hände weiterleiten.
    Und den Appell von ihr, die Eltern nicht zu involvieren, würde ich so auch akzeptieren, wenn sie bereit ist, andere Schritte in die richtige Richtung zu gehen.


    Zitat

    Jetzt bin ich ein wenig überfordert, ich denke nicht, dass sie
    Selbstmord gefährdet ist, kann es aber nicht zu hundert Prozent sagen


    Das kann ich gut verstehen. Selbst nach zehn Jahren Arbeit in der ambulanten Psychiatrie fällt mir solch eine Einschätzung immer noch schwer und ich traue sie mir nicht zu und deshalb ist es so wichtig, die Schülerin an andere Stellen weiterzuleiten. Das könnte ja auch bedeuten, dass Du sie dabei unterstützt, ermutigst und ihr einfach das Gefühl gibst, da ist jemand, der sie ernst nimmt.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation, jedoch geht die Schulleitung der Berufsschule, umsichtiger um.
    Angefangen hatte es mit vier Unterrichtsstunden - eigentlich bin ich selbständig. Als die ersten Konferenzen anstanden, hat die Schulleitung mit mir gesprochen, dass ich vorerst nicht an den "allgemeinen" Konferenzen teilnehmen bräuchte (sie wissen auch von meinem ca. 70 km einfachen Anfahrtsweg).
    Bei mir hatte ich das Gefühl, dass die Schule einfach froh war, jemanden zu haben, der das Unterrichtsfach unterrichten kann. Medizinische Abrechnung kann man ebenfalls nicht studieren...
    Selbst der Fachgruppenleiter kam vor der ersten Fachgruppenkonferenz zu mir, teilte mir den Termin und Tagesordnung mit, sagte dann aber, dass sie sich über mich freuen würden, inhaltlich aber nichts Wesentliches für mich dabei sei. Also fehlte ich bei der ersten Fachgruppenkonferenz.
    Im Folgejahr hab ich vorher deutlich gemacht, dass ich zur Fachgruppenkonferenz kommen werde. Daraufhin wurde der Termin sogar so gelegt, dass er im Anschluss an meine damaligen vier Unterrichtsstunden lag.
    Mittlerweile sind aus den vier Unterrichtsstunden, acht geworden, seit letztem Sommer 14, nach dem Sommerferien werde ich bei 19 liegen. Für mich wurde es mit Zunahme der Unterrichtsstunden zur Selbstverständlichkeit - ohne Bitten - zu den Konferenzen zu gehen.
    Ich weiß, dass ich mit einem sehr nettem Kollegium und umsichtiger Schulleitung zusammen arbeite.
    Würde mir wünschen, dass sich Deine Schulleitung auch ein wenig auf Dich zubewegt und sich Deine Situation genauer angeschaut hätte (wissen sie davon?), denn ich lese bei Dir deutlich heraus, dass Du gern an der Schule geblieben wärst und Dir die Entscheidung nicht leicht fällt.

    Hallo zusammen,


    seit gut zwei Jahren unterrichte ich an einer Berufsschule in Hessen.
    Ich bin keine gelernte Lehrerin, sondern Medzinische Fachangestellte und an der Berufsschule im medizinischen Bereich tätig.
    Somit habe ich immer einen jahresbefristeten Arbeitsvertrag zur Erteilung von Unterricht.
    Die Schulleitung versicherte mir mehrfach glaubhaft, dass eine höhere Bezahlung nicht möglich ist (weil mir das dazugehörige Gesundheitspädagogik-Studium fehlt).


    Da nun die Unterrichtsplanung für das kommende Schuljahr beginnt und ich weitere Stunden übernehmen soll, habe ich folgende Frage:
    Gibt es eventuell eine Art Zulage, die die "finanzielle Wertschätzung" hebt? Oder gibt es andere Möglichkeiten (außer ein nachgeschobenes Studium)?


    Freue mich auf Antworten und eventuelle Hilfestellungen bezüglich des Themas
    TaMaP

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