Beiträge von Stephen

    Hallo Christoph,


    ich hoffe, meine Antwort kommt noch rechtzeitig.
    Zunächst: Was ich nicht ganz verstehe: Du bist schon zu einem Feststellungsverfahren nach §5 ESchVo angemeldet, das noch dieses Schuljahr über die Bühne geht - und sollst trotzdem noch an der PE teilnehmen?
    Sinn des Feststellungsverfahrens ist es m.W. nämlich, die Gleichwertigkeit Deiner wissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen gegenüber Lehrern mit 2. StEx zu überprüfen. Bei erfolgreicher Überprüfung gilst Du im laufbahnrechtlichem Sinne als "Erfüller" und bist Lehrern mit 2. StEx gleichgestellt - kannst also theoretisch sogar auf eine Planstelle (beamtenähnliches Verhältnis) berufen werden.
    Wenn ich das richtig sehe, machen in Deinem Falle aufgrund der bald anstehenden Feststellungsprüfung also weder PE noch OBAS Sinn...

    Hallo Rüdiger,


    nur zu 1.:
    M.W. kann die Zeit an der neuen Schule bis zu Beginn der Seminare als Berufserfahrung gewertet werden. Da diese erst ab November beginnen, könnte das bei Dir mit der OBAS also klappen. Viel Erfolg!

    Hallo Simone,


    Verstehe ich das jetzt richtig - ich kann auch sofort eine Stelle mit berufsbegleitender Ausbildung suchen? Ich dachte, das würde nicht gehen, da ich die 2 Jahre Berufserfahrung nicht habe.


    Es gibt in NRW zwei Arten der berufsbegleitenden Lehrerausbildung:


    1) Die Ausbildung nach der OBAS: Das ist quasi das berufsbegleitende Referendariat für Seiteneinsteiger und dauert i.d.R. zwei Jahre. Im Unterschied zum regulären Ref wirst Du von der Schule als Lehrkraft "voll" eingestellt, unterrichtest also im Angestelltenverhältnis das volle Stundendeputat, abzüglich Freistellung für die Ausbildung (Seminare, Ausbildungsunterricht usw.). Durch die erfolgreiche Teilnahme an der OBAS erwirbst Du das 2. Staatsexamen, das z.B. die Grundlage für eine Verbeamtung, Beförderung etc. ist.
    Voraussetzung für die Teilnahme an der OBAS ist aber (u.a.), dass Du nach Deinem Uni-Examen bereits zwei Jahre gearbeitet hast. Was, wo und wie lange, spielt dabei (eher) keine Rolle. Es gibt eine Ausnahme, wobei sich da m.W. momentan die Gelehrten drüber streiten: Wenn Du vor Beginn der OBAS schon im Schuldienst arbeitest und sonst keine zweijährige Berufserfahrung nach dem Uni-Examen nachweisen kannst, musst Du bereits seit zwei Jahren über einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Schule verfügen. Aber, wie gesagt, darüber gibt es momentan unterschiedliche Auffassungen zu hören, zumindest in meinem Dunstkreis.


    2) Die Pädagogische Einführung (PE): Die ist für die Seiteneinsteiger vorgesehen, die (noch) nicht an der OBAS teilnehmen können, weil sie die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, oder aber z.B. zu alt für eine Verbeamtung sind. Die PE dauert nur ein Jahr, Du unterrichtest voll, abzgl. 5 Stunden Freistellung für die Ausbildung. Mit der PE bekommst Du einen unbefristeten Angestelltenvertrag und kannst u.U, noch die evtl. anschließende OBAS (s. 1) verkürzen. Eine Verbeamtung etc. ist mit der PE aber ausgeschlossen.


    Für beide Varianten gilt m.W., dass die ausgeschriebene Stelle ausdrücklich für den Seiteneinstieg geöffnet sein muss. Ein kleiner Tipp: Suche auch mal nach Stellen bei Schulen in privater Trägerschaft - da gibt es u.U. die eine oder andere "Nische".
    Ach ja, wie sieht es eigentlich mit Deinen Lateinkenntnissen aus? Wenn Du in diese Richtung z.B. einige Seminare etc. besucht hast, könnte auch das zu einem "Türöffner" werden.


    Was Vertretungsstellen in Grundschulen betrifft, habe ich leider keine Ahnung.


    Übrigens: Zumindest in Niedersachsen ist es m.W. möglich, mit einem Magister, wie Du ihn hast, auch ins reguläre Ref zu gelangen. Vielleicht erkundigst Du Dich auch noch in diese Richtung?!?


    Viel Erfolg!
    Grüße,
    Stephen

    Zitat

    Cool, da hast du aber Riesenglück gehabt - die machen normalerweise nur befristete Verträge


    Ja, das stimmt schon... Wobei ich umgekehrt der Schule auch in der ein oder anderen Sache entgegen gekommen bin... Aber wenn ich mir die Arbeitsverträge anderer Seiteneinsteiger ansehe, dann bin ich wirklich ein Glückspilz :)

    Zitat

    Das habe ich oben erläutert, geehrter Stephen !


    Ich dachte, ich frage zur Vorsicht besser noch einmal nach...


    Mit fehlt nämlich offenbar das pädagogische Feingefühl, zwischen dem Antisemitismus der einen und dem Antisemitismus der anderen zu differenzieren. Insbesondere, wenn die Endlösung bei beiden dieselbe ist, nämlich alle Juden zu töten (und nicht etwa alle Israelis, was freilich ebenfalls Völkermord wäre...).
    Und wenn besagter Schüler selbst Franz Kafka, der ja bekanntlich schon einige Järchen vor der Staatsgründung Israels gestorben ist, als "hässlichen Juden" bezeichnet, dann frage ich mich schon, wie Du auf Deine Feststellung kommst, dass solche Hasstiraden nicht per se antisemitisch motiviert sein müssen...

    Zitat

    Die Äußerungen des Schülers sind nicht zu entschuldigen, sie sind aber nicht dasselbe wie das antisemitische Gedankengut rechtsextremer Gruppierungen.


    Sag mal, werter Elternschreck, was ist denn bitte der Unterschied, wenn ein Palästinenser sagt, man müsse alle Juden umbringen oder ein Nazi diesen Sch*** von sich gibt?


    M.E. sollte die Schule schleunigst die zuständigen Behörden einschalten. Wer weiß, wo der Junge das her hat...


    Saint Cyr, Du bist wirklich nicht zu beneiden...

    Zitat von »Stephen«




    Von der Feststellungsprüfung habe ich auch schon gehört. Diese bietet aber m.W. anschließend nicht die Möglichkeit einer Verbeamtung etc. an, oder doch?
    Selbstverständlich nicht ... :neenee:

    Eben...
    Ich denke, meine Frage ist insbesondere durch Callum für's Erste beantwortet worden. Dafür vielen Dank, auch an alle anderen Mitdiskutanten!
    -Stephen

    Hallo Callum

    Zitat

    So, wir lesen noch einmal durch: [...] Schlüsselwort ist "in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis"... sprich PE.

    Mag sein, dass ich völlig auf der Leitung stehe. Aber ich vermute, wir reden aus folgendem Grunde aneinander vorbei: Ich habe bereits vor einem Jahr (also an meinem ersten Arbeitstag an der Schule und damit schon ein halbes Jahr VOR der PE) einen unbefristeten Vertrag erhalten. Anfang November würde ich mich also schon 21 Monate "in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis" befinden. Oder ist das wieder etwas anderes?


    Gruß und Danke

    Hallo Sissymaus & Callum,


    besten Dank für Eure prompten Reaktionen!


    @ Callum

    Heißt, erst ein Jahr Wartezeit DANN beantragen..

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann gilt das Jahr Wartezeit nur dann, wenn man bis Beginn der OBAS noch keine zwei Jahre als Lehrkraft gearbeitet hat, oder?
    Und: Wenn ich zwischen Uni-Examen und Beginn der OBAS schon über mind. zwei Jahre Berufserfahrung verfüge, davon aber nur eineinhalb Jahre als Lehrkraft, darf ich trotzdem nicht in die OBAS, während andere Seiteneinsteiger mit mind. zweijähriger Berufserfahrung außerhalb der Schule sofort an OBAS teilnehmen dürfen?


    @ sissymaus


    Nun, genau das haben wir (inkl. KS-Leiterin) uns auch gefragt. Zumal man nach erfolgreich absolvierter PE die OBAS ja angeblich sogar verkürzen kann. Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der PE kommt man mit Logik nun nicht unbedingt weiter... :wacko: Und nein, die BR habe ich noch nicht gefragt (aber auch das hat mit Erfahrungswerten zu tun...).


    Danke und Grüße.

    Hallo zusammen,


    ich nehme zur Zeit an der "Pädagogischen Einführung" teil und würde gerne (mit Unterstützung meiner Schulleitung, Ersatzschule) im November auch die OBAS absolvieren. Nun habe ich kürzlich die Information von meiner Kernseminarleiterin erhalten, dass ein direkter Übergang von der PE in die OBAS gar nicht (mehr?) möglich sein soll, auch wenn alle Voraussetzungen für die Teilnahme an OBAS erfüllt sind. Leider konnte sie mir aber nicht mehr dazu sagen oder den entsprechenden Erlass (o.ä.) nennen. Meine Anfrage an das ZfsL ist bislang ebenfalls unbeantwortet geblieben.


    Somit würde ich gerne mal in die Runde fragen, ob Ihr ähnliche oder (hoffentlich!) konträre Informationen erhalten habt.


    Schon einmal besten Dank!
    Grüße,
    Stephen

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