Frage bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach.
Du kannst den Arbeitnehmeranteil der Rentenbeiträge auszahlen lassen, falls du weniger als 5 Jahre einbezahlt hast - dann hättest du nämlich keinen Anspruch auf Rente, weil die Wartezeit nicht erfüllt war. Aber Vorsicht! Es kann sein, dass dir auch bestimmte Ausfallzeiten (Schule, Ausbildung, kinder) angerechnet würden, so dass es günstiger kommt, sich den Betrag nicht auszahlen zu lassen.
Meine Rente wird später einmal - so ich überhaupt etwas bekomme - auch so ein Flickerlteppich sein:
ein bisschen BVA, ein bisschen Betriebszusatzrente, ein bisschen Pension und - weil das sicher nicht reichen wird - ein bisschen Riester.