Ist auch so, 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder 60 Cent je Entfernungskilometer. Übrigens ist damit auch jede Fahrt von zu Hause zuerst zur Außenstelle und dann zur Schule komplett so einzutragen.
Sollte es dann in den Fällen, wo du da bist, insgesamt zu einer Abwesenheit von mehr als 8h von zu Hause kommen, bekommst du 12 Euro Verpflegungskostenpauschale, ab 24h 24 Euro.
MSS: 2. regelmäßige Arbeitsstelle gibt's seit einigen Jahren nicht mehr, meine das Urteil war 2011 oder 2012. Dadurch ist z.B. jede Fahrt zur Schule bei mir im Ref eine Dienstreise gewesen, weil nur das Seminar regelmäßige Arbeitsstelle ist.
Danke! Das hilft mir schon sehr weiter!
Wie trage ich es also ein, wenn ich von meiner AUßenstelle zur Hauptstelle zur DB und von da aus nach Hause gefahren bin? Den Schultag zu meiner normalen Dienststelle habe ich ja über die Entfernungspauschale schon abgerechnet. Also Hin- und Rückfahrt zur Stammschule (auch wenn ich da nach der DB nicht mehr war)? Sonst müsste ich den Tag ja an der andere Stelle wieder raus rechnen...
Das mit den 12 Euro habe ich noch nie gehört, wäre aber echt geil! Das ist ja quasi immer so, wenn nach 6 Unterrichtsstunden noch DB, Konferenz,... ist. An allen Tagen mit Zensurenkonferenzen o. Ä. bei uns am Standort erreiche ich die 8 Stunden auch leicht...
@ thinkpink: Das mit dem direkten erstatten lassen haben Kollegen von mir gleich am Anfang probiert und sind gescheitert. Unsere SL hat gesagt, das geht nur, solange Budget da ist und es ist keines da . Klar, faule Ausrede, aber da ja alles über den Dienstweg laufen muss... Ich habe mich da nicht weiter mit beschäftigt. Wir haben ziemliche Pfenningfuchser im Kollegium und wenn die das nicht geschafft haben, ... die haben sicher viel probiert