Das hatte ich bereits gelesen. Da ich nirgends Infos finden konnte, was mit "Nachstudium" in den LOIS-Übersichten gemeint ist, plane ich aktuell einen Master in Wirtschafts-Informatik in Teilzeit zu studieren. Leider ist es nur eine Vermutung, dass Wirtschafts-Informatik mit dem Mangelfach Informatik gleichgestellt wird. Kannst Du da auch weiterhelfen?
Beiträge von Seiteneinsteiger1976
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Hallo Callum,
danke für die Info!
Kannst Du mir auch zur Gleichstellung von Wirtschafts-Informatik mit Informatik weiterhelfen?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
2001 habe ich mein Studium an der FH Münster mit dem Abschluss Diplom Betriebswirt (FH) mit den Schwerpunkten des Hauptstudiums 1) "Absatz und Beschaffungs-Marketing" 2) "Organisation und Wirtschaftsinformatik" absolviert. Zudem habe ich einen Bachelor European Marketing an einer Universität in Großbritannien absolviert.
Nach 10 Jahren in der freien Wirtschaft interessiere ich mich nun für einen Seiteneinstieg in den Lehrberuf mit den Fächern
Fach 1) Informatik und
Fach 2) Mathematik oder Wirtschaft/Marketing/Absatz
an den Schulformen Gymnasium oder Berufsschule.
Gibt es die Möglichkeit, mit meinen aktuellen Studienleistungen das 1. Staatsexamen in einem Fach oder Fächerkombination anerkannt zu bekommen?
i. Falls nein, wäre dies mit einem Nachstudium einzelner Studieninhalte oder Studiengänge möglich? (welche?)
ii. Falls nein, wäre dies mit einem Universitäts-Abschluss als MSC Wirtschafts-Informatik möglich? (Wird Wirschafts-Informatik als "ähnliches" Fach grundsätzlich anerkannt?)
Bin für jeden Tipp dankbar! -
2001 habe ich mein Studium an der FH Münster mit dem Abschluss Diplom Betriebswirt (FH) mit den Schwerpunkten des Hauptstudiums 1) "Absatz und Beschaffungs-Marketing" 2) "Organisation und Wirtschaftsinformatik" absolviert. Zudem habe ich einen Bachelor European Marketing an einer Universität in Großbritannien absolviert.
Nach 10 Jahren in der freien Wirtschaft interessiere ich mich nun für einen Seiteneinstieg in den Lehrberuf mit den Fächern
Fach 1) Informatik und
Fach 2) Mathematik oder Wirtschaft/Marketing/Absatz
an den Schulformen Gymnasium oder Berufsschule.
Nach meinem aktuellen Verständnis könnte ich mich meinem FH-Diplom nicht an einem Gymnasium, hingegen unter bestimmten Voraussetzungen an einem Berufskolleg unterrichten. Meine Frage bezieht sich auf folgende Seite: http://www.schulministerium.nr…stieg/fachhochschule.html
a. obere Schiene der untersten Zeile: Was bedeutet "Nachstudium* und anschließend" konkret, also welche Studieninhalte sind damit gemeint und können Sie mir vielleicht ein Beispiel zu Inhalt, Studienform und Zeitbedarf nennen? Ist mit "nachgewiesener Zugang" lediglich eine ggf. zu erwerbende Zugangs-Berechtigung im gewünschten Fach oder das komplette Nachstudium eines Master-Studiengangs gemeint?
b. untere Schiene der untersten Zeile: ist die "anschließende berufsbegleitende Ausbildung" Pflicht oder lediglich optional falls man in eine höhere Besoldungs-Stufe möchte? Könnten Sie auch hier ein Beispiel zu nennen?
c. Müsste ich Inhalte für das 1. oder 2. Fach oder Pädagogik nachstudieren oder könnte ich (ggf. für bestimmte Schulformen) ein Referendariat direkt beginnen?
d. Bei Nachstudium: Welche Studienleistungen müsste ich dann (ggf. an welcher Hochschulform) noch erbringen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
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