Ja, eine alte Klapperkiste.
Welches Spiel spielst du gerne?
Ja, eine alte Klapperkiste.
Welches Spiel spielst du gerne?
Ja, genau. Du müsstest vielleicht noch besser deine Aufgabenstellung und dein Ziel beschreiben, damit wir dir bessere Tipps geben können. Mussten die Schüler anschließend mit diesen Zahlen weiterarbeiten oder sollten sie einfach irgendwelche Ziffern in eine Tabelle eintragen??
Ja, die Liste mit den Ordnungsgruppen bekommt jede Schule / jedes Schulamt von der BZR das eine Stelle ausschreibt. Mithilfe der Ordnungsgruppen legt die Kommission ihr Limit fest, bis zu welcher Gruppe sie einladen. Voraussetzung ist, dass du die gewünschte Stelle über Leo dem Bewerberverfahren hinzufügst.
Manche Schulämter vergeben die Stellen zentral. Dann laufen die Bewerbungen nicht über Verena, sondern du musst deine Bewerbung an das Schulamt schicken. Ruf doch einfach mal bei den Schulämtern an, die infrage kommen. Es sei denn du siehst über Verena schon, dass Stellen deiner gewünschten Stadt drinstehen.
So spezifisch auf die Stadt bezogen wollen die Schulämter das meist gar nicht wissen. Es gibt selten Ziele oder Konzepte, die einheitlich für den ganzen Schulamtsbezirk gelten. Dafür sind die Schulen viel zu unterschiedlich.
Obwohl, eine Erfahrung habe ich diesbezüglich doch gemacht. Manche Schulamtsbezirke haben jahrgangsübergreifenden Unterricht. Dazu können schon Fragen kommen. Z.B. Wie man den Unterricht in diesem Fall gestalten kann.
Was für die Auswahlkommission wichtiger ist, ist die Frage, ob du dir überhaupt vorstellen kannst im Pool zu arbeiten. Das kannst du durch die vielfältigen Erfahrungen begründen, die du als Vertretungsreserve machen wirst. Diese können für deine späteren Schulen sehr wichtig sein, wenn es beispielsweise darum geht, Konzepte zu entwickeln.
In NRW ist mit der Verbeamtung ab 40 Schluss. Du kannst dir aber noch gewisse Zeiten anrechnen lassen, dann geht es noch etwas länger. Andere Bundesländer verbeamten bis 45 (oder länger?).
Ganz ehrlich: Was ist denn mit einer Förderschule? Wenn ein Schüler im 3. Schuljahr nicht selbststänig Sätze verfassen kann oder keinerlei Textverständnis, hat der Junge (in NRW) die Ziele der Schuleingangsphase nicht erreicht. Und wenn du selber schon sagst, du kannst ihn nicht mehr fördern, wird es dringend notwenig. Ich würde mit dem Gedanken spielen, ein AO-SF zu schreiben. Hat die Kollegin, die vor dir die Klasse hatte, denn nichts gesagt / gemacht? Seine Noten in geübten Diktaten sind Fleißnoten.
Es gibt auch Förderschulen für Sprache. Wenn die Schüler da frühzeitig hingehen, zeigen sich massive Erfolge, weil einfach jeden Tag der Schwerpunkt auf das Sprechen gelegt wird und die Lehrer dafür ausgebildet sind. Gibt es das in Hessen nicht? Du kannst dich auch mal mit der Logopädin in Verbindung setzen (mit Zustimmung der Eltern) und mal nachfragen, wie sie den Schüler so einschätzt.
Keine Ahnung, wie lange es gedauert hat, bis das Geld auf dem Konto war. Aber zunächst habe ich einen Abschlag bekommen und danach lief alles ganz geregelt weiter. Ich denke mal ich musste so ca. 1 1/2 Monate warten, bis alles auf Normalstand war. Keinesfalls 3 Monate. Aber es kommt natürlich immer auf verschiedenste Faktoren an.
Vertretungsunterricht wird meines Wissens nicht extra vergütet. Aber zumindest mein damaliger Schulleiter hat mich nicht für den Vertretungsunterricht verheizt. Das kam nur in absoluten Notfällen mal vor. In meiner jetzigen Schule wird ebenfalls darauf geachtet, dass die LAA nicht dafür eingesetzt wird. Nach deiner bestandenen Prüfung darfst du ganz offiziell vergütete Mehrarbeit leisten.
Bis das Geld kommt, dauert es ein bisschen. Aber das ist in anderen Bundesländern auch so.
Bei mir hat es keine drei Monate gedauert.
Und es sind mit Sicherheit auch nicht alle Schulen grausam. Ich fand meine Schule super. Ich bin immer noch in NRW, obwohl ich aus einem anderen Bundesland komme.
aufwachen
Zitat von »dany29«
Fakt ist, dass die Grundschulen und somit die Grundschullehrer täglich mit diesen Kindern, die speziellen Förderbedarf zu tun haben. Da spezielle Lehrkräfte auszubilden ist die logische Konsequenz.
Da gibt es schon seit Jahrzehnten (wirklich) spezialisierte Lehrkräfte, nämlich ganz regulär studierte Sonderschullehrer.
Dany meint, denke ich, dass die allermeisten Schüler die besonderen Förderbedarf haben, erst einmal in einer Regelgrundschule sind. Bevor das AO-SF durch ist, werden diese Schüler schon eine ganze Menge individuell gefördert. Da fehlt es manchmal einfach an sonderpädagogischen Grundkompetenzen, damit das noch besser gelingt oder um mit einfachen diagnostischen Möglichkeiten einen Arbeitsschwerpunkt festzustellen. Die Kinder sitzen ja nun einmal in einer normalen Grundschule. Da vergehen 1-2 Jahre, bis der sonderpädagogische Förderbedarf durch ist. Die Schüler einfach ganz normal mitmachen zu lassen funktioniert nicht. Dann fangen sie meist an zu stören, weil sie vollkommen überfordert sind. Zudem muss für den AO-SF-Antrag aufgezählt werden, wie der Schüler gefördert wurde und ein genauer Leistungsstand des Schülers angegeben werden.
An unserer Schule wird es ähnlich gehandhabt wie bei Katja. Wir haben eine Sozialpädagogin, vormals im Schulkindergarten tätig. Sie nimmt Kinder raus und fördert individuell, quasi wie beim Lernstudio.
Selbst wenn es offiziell so ist, dass der Beschluss für die dreijährige Schuleingangsphase erst im zweiten Schuljahr getroffen werden soll, habe ich bei glasklaren Fällen die Eltern schon über diese Möglichkeit informiert.
Und ja: du darfst die Kinder aus dem normalen Programm rausnehmen. Du musst es sogar, weil du individuell fördern sollst. (individueller Förderplan) Es bringt nämlich für diese Kinder gar nichts, Dinge machen zu müssen, die sie nicht leisten können.
Freitag: ausgiebig saunieren
Samstag: Shoppen, später mit Freundinnen rausgehen
Sonntag: Sport, lange brunchen, abends Badewanne mit Buch
Dorfschule oder Brennpunktschule?
Elternsprechtag
Seit 3 Wochen.
Der User unter mir geht gerne sportlichen Aktivitäten nach. Wenn ja, welchen?
Mantel
Tatort Münster oder Tatort Köln?
Ich auch gerne, wenn du dich noch nicht entschieden hast.
In NRW hast du 3 Werktage Zeit, um zu unterschreiben. Tust du dies nicht, gilt das als nicht angenommen und die Stelle wird dem zweitbesten Bewerber unterbreitet (siehe 2.12)
Zu Mittag was ich fast nie. Lieber richtig am Abend.
Lebkuchenherzen oder Marzipankartoffeln?
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