Beiträge von Tiberx

    für die vielen Antworten, auch wenns ja nicht gerade ermunternd ist. Zugegeben, das Ganze ist schon eine Weile her und eine Auffrischung schadet nie, aber ich habe vor einiger Zeit extra noch bei der Landesschule des ASB angerufen um nachzufragen, ob das Zeugnis ohne Auffrischung seine Gültigkeit verliert. Die haben nur müde gelächelt und gemeint: Ausbildung ist Ausbildung, Zeugnis ist Zeugnis, das gilt und fertig.
    Ich bin ja Seiteneinsteiger, und ganz ehrlich, würden wir so in der Wirtschaft mit Leuten umgehen, die wir gerne haben wollen...keine Chance. Na ja was solls...danke jedenfalls nochma an alle.

    Hallo zusammen,


    gleich vorweg: ich habe zu dem Thema schon zwei Posts gefunden (z.B. Was kommt alles in den Lebenslauf ?), leider kann ich aus beiden nicht rauslesen, wie es genau ausgegangen ist. Ich bin also für alle Erfahrung hier dankbar.
    Zu meiner Frage: Ich bin Seiteneinsteiger und soll im Januar mein Refrendariat in Baden-Württemberg beginnen. Ich habe auch alle Unterlagen, Kolloquien usw. zusammen, es fehlt nur noch der Erste-Hilfe-Kurs. Ich habe in meiner Zivildienstzeit eine Ausbildung zum Rettungshelfer gemacht und 13 Monate im Rettungsdienst gearbeitet. Das Zeugnis habe ich mitgeschickt, das Regierungspräsidium will das allerdings nicht anerkennen. Zugegeben, ich bin Seiteneinsteiger und das Ganze ist schon über ein Jahrzeht her, aber ich könnte formal mit dem Zeugnis jederzeit wieder im RD arbeiten.
    Ich sehe einfach nicht ein, jetzt wieder 50 € zu zahlen, um die stabile Seitenlage oder das Anlegen eines Druckverbandes zu üben.
    Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Werde ich definitiv nicht zugelassen, wenn ich den EH-Schein nicht vorlege?
    Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte, damit ich mir überlegen kann, wie ich am besten reagiere.
    Vielen dank im Voraus!!

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