Ich glaube, Elternzeit ist bundesweit gleich geregelt, deshalb dürfte es eigentlich keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben.
Ich hatte zunächst auch nur ein Jahr Elternzeit angegeben, diese dann aber (rechtzeitig) um ein Jahr verlängert. Das war problemlos möglich.
Während der Elternzeit (maximal drei Jahre insgesamt, zu nehmen bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) darfst du unterhälftig arbeiten. Auch 7 Stunden sollten da machbar sein. Wie die Schule dich einsetzt, solltest du am besten mit der Schulleitung im Vorfeld kären! Geh´ doch einfach mal hin, erkläre deine Situation und deinen Wunsch und schau`, ob ihr da irgendwie zusammen kommt!
Egal, für welche Lösung du dich entscheidest (ein weiteres Jahr "ganz" in Elternzeit oder mit wenigen Stunden zurück), musst du einen Antrag stellen! Mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass es mit einer Verlängerung Probleme gegeben hat.