Zitathfl schrieb am 15.01.2006 15:08:
1. Ist es richtig, dass mit meinem o.g. FH-Abschluss eine volle Anerkennung des 1. Staatsexamens erfolgt für NRW?
2. Muss man sich dafür in der Tat auf eine Wartezeit von 1/2 Jahr einstellen?
3. Kann man bei der Formulierung des Antrages nicht die beste Möglichkeit offenhalten, indem man nicht zwingend nur eine Schulform angibt, womit man sich vielleicht andere Möglichkeiten verbaut?
Ich habe mir ein Diplom (Uni) in NRW als Staatsexamen anerkennen lassen. Die erste Frage am Telefon war: "Haben Sie an der Uni studiert oder an der FH?" Als ich nachfragte, warum, sagte man mir, eine Anerkennung eines FH- Diploms sein nicht immer möglich. Das muß aber wohl in jedem Fall individuell geprüft werden.
Zu Deiner zweiten Frage: Die Anerkennung ist ein ziemlicher bürokratischer Akt, der halt eine ganze Weile dauert. Ein halbes Jahr ist das aber meines Wissens nicht. Du mußt mit ca. 2 Monaten rechnen.´
Zu Deiner dritten Frage: Definitiv nein! Die Bezirksregierungen in NRW haben die Anerkennungen untereinander aufgeteilt. Den Anerkennungsantrag für GHRGe mußt Du in Münster einreichen. Für Berufsschule in Detmold, glaube ich (oder war es doch Düsseldorf?). Auf jeden Fall mußt Du unterschreiben, daß Du in keinem anderen Bundesland und für kein anderes Lehramt eine Anerkennung beantragt hast. Du mußt Dich also definitiv vorher entscheiden.
Ich wünsche Dir viel Erfolg für Deine Anerkennung! Wenn Du noch Fragen hast, ruf am besten einfach in Münster bei der Anerkennungsstelle an. Die sind total nett, kompetent und hilfsbereit.