Beiträge von Finchen
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Ist schon bekannt, wie hoch der NC für GHR in Niedersachsen dieses Jahr ist?
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Eine Freundin von mir wohnt in München und ich bin zwei- bis dreimal im Jahr bei ihr zu Besuch.
Wenn das Wetter einigermaßen mitspielt solltet Ihr in einen Biergarten gehen. Allerdings sind die, die nicht von Touristenmassen überströmt werden viel schöner als die typischen Touriziele in der Innenstadt. Der "Hirschgarten" ist ganz nett.
Eine Wanderung an der Isar entlang (am besten ab dem Deutschen Museum) Richtung Englischer Garten ist sehr schön.
Wenn Ihr an Technik interessiert seid, müsst Ihr natürlich auch unbedingt ins Deutsche Museum.Außerdem sollte man natürlich mal durch die City gebummelt sein. Hat ein besonderes Flair...
Wir waren auf dem Olympiaturm und haben uns ein Bayernspiel von dort oben angeschaut. Das geht ja jetzt nicht mehr, war aber trotzdem ganz nett weil man einen schönen Überblick über die Stadt hat. Der Eintritt war allerdings nicht ganz billig.
Schloss Nymphenburg ist auch sehr schön. Im Park kann man gut spazieren gehen.
Am besten kauft Ihr Euch eine Tageskarte für die Tram, S- und U- Bahn. Damit kommt man überall gut hin. Autofahren ist für ortsfremde ziemlich stressig und die Preise für Parkplätze und Parkhäuser horrent.
Sehr gut für so einen Kurztrip ist der Reiseführer München von "Marco Polo". Da ist dann auch gleich eine Stadtkarte drin und teuer ist er auch nicht (so um die 6 bis 7 Euro glaube ich). Da stehen gute Tipps für Ausflüge, Sehenswürdigkeiten und Restaurants für jeden Geldbeutel drin.
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Wenn ich mich für einen Refplatz in Niedersachsen bewerbe, aber erst ganz kurz vorher meine letzte Prüfung habe und durchfalle, deshalb den Refplatz nicht antreten kann, werde ich dann für eine Weile gesperrt? Ach ja, es geht um Niedersachsen.
Ich habe mal gelesen, dass man einige Zeit gespert wird, wenn man einen zugeteilten Refplatz ablehnt. Gillt das auch, wenn ich durch die Prüfung falle und deshalb absagen muss? -
Kann mir jemand sagen, an welchen Unis in NRW man noch Erdkunde bzw. Geographie für Sek1 (HRGe) nach der ALTEN Studienordnung, sprich auf Staatsexamen studieren kann? Bisher weiß ich´s nur von der Uni Duisburg - Essen.
Gibt´s da vielleicht irgendeine Übersicht? -
Religiöse Toleranz hört für mich dort auf, wo sie anfängt andere einzuengen bzw. zu stören.
An vielen deutschen Schulen wird schon sehr viel Rücksicht gerade auf moslimische Kinder genommen. In der Mensa wird z.B. jeden Tag mindestens ein Gericht ohne Schweinefleisch angeboten und die Mädchen dürfen auch beim Sportunterricht ihr Kopftuch auflassen. Das ist ja auch OK so. Wir sollten nur nicht vergessen, dass wir an einer deutschen Schule sind, in der halt nach dem deutschen Lehrplan gelehrt wird und wer hier einen Abschluss machen will muss sich halt weitgehend danach richten.
Wenn wir anfangen Ausnahmen zu machen würde das ewig weite Kreise ziehen. Die moslemischen Jungen müssten plötzlich nicht mehr am Hauswirtschaftsunterricht teilnehmen, nicht mehr Tafel putzen u.s.w. Das kann´s meiner Meinung nach nicht sein.Zurück zu der Frage von heffalump: Ich denke, Du hast alles richtig gemacht. Allerdings würde auch ich das Gespräch mit den Eltern suchen und ihnen von dem Vorfall berichten.
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Eine Freundin von mir studiert Musik (allerdings mit Schwerpunkt Grundschule) und die ist ganz angetan von einigen Matrialien vom "Verlag an der Ruhr".
Die haben wohl auch aus aktuellem Anlass einiges zu Mozart gerade neu herausgegeben.Unter http://www.verlagruhr.de; Materialien; Sekundarstufe 1; Musik findest Du ein paar Sachen. Auch bei den Grundschulsachen könnte für 5. / 6. Schuljahr noch etwas dabei sein.
Alles Gute für Deine erste Stelle! Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und auch das Unterrichten will gelernt sein
Sei froh, dass Du diese Chance hast!
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Die beschränkte Deliktfähigkeit beginnt zwar auf dem Papier mit sieben Jahren aber in der Realität findet sich so gut wie kein Fall in dem ein so junges Kind zivilrechtlich belangt wurde. Das sind dann wirklich meistens Klagen gegen die Eltern bzw. Aufsichtspersonen.
Zivilrechtlich dürfte an sich der Tatbestand der §§ 823I und §823 II erfüllt sein. Allerdings könnte es an der Zurechnungsfähigkeit des Kindes als Verursacher der unerlaubten Handlung fehlen.
Denn es gilt in jedem Fall: Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.Dies müßte der Schädiger auch darlegen und beweisen. Kurz und vereinfacht er müßte vor Gericht sagen: Ich bin so unreif, das ich nicht wußte was ich da tue. Und genau damit wird er mit ziemlich großer Sicherheit durchkommen.
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Zitat
neleabels schrieb am 14.02.2006 23:55:
Na, nu, vorsicht! Bitte keine schnellen Laienschüsse aus der Hüfte. Zivilrecht und Strafrecht sind sei völlig unterschiedliche Dinge und die betroffenen Eltern - die als Erziehungsberechtigte die Ansprüche Ihres Kindes vertreten - sollten sich umgehend bei einem Fachmann über Konsequenzen und Nichtkonsequenzen einer unterlassenen Strafanzeige aufklären lassen. Wer wem gegenüber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig ist, darüber sollten wir uns hier freifliegende Spekulatius verkneifen. Mit dem Alter des Kindes hat das i.d.R. überhaupt nichts zu tun.Huhu Nele!
Das Zivilrecht und Strafrecht zwei völlig unterschiedliche Dinge sind weiß ich. Außerdem ist mein Post kein "schneller Laienschuss aus der Hüfte". Ich habe Jura (mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Familienrecht) nämlich als Nebenfach studiert und auch abgeschlossen. Daher weiß ich schon, was ich schreibe. An dem Punkt, wo mein Wissen aufhört habe ich dies übrigens auch mitgeteilt und an einen Anwalt verwiesen. Im Zivilrecht reicht mein Wissen nämlich nicht weit, aber Grundzüge aus der Einführung kenne ich schon noch.
Ich werde aber noch mal nachschlagen. -
Zitat
metti schrieb am 14.02.2006 23:33:
.... ich stelle mir vor, dass evtl. jedenfalls eine Akte über das Kind angelegt wird, die z.B. dem Jugendamt mitgeteilt wird, und die gerade auch bei weiteren Auffälligkeiten Informationen sammelt. Ich habe mal gehört, dass, sollten bei solch einem Fall bleibende Schäden auftreten, das verursachende Kind dann mit 18 auch zivilrechlich zu belangen sei. ???? Ich wüsste es so gerne genau! Hat jemand denn eine Ahnung, wen ich noch fragen könnte? Die Schulaufsicht vielleicht? Oder einen Anwalt?Dafür reicht mein Wissen im Jugendstrafrecht leider nicht aus. Da solltest Du einen Anwalt fragen, der sich in diesem Gebiet auskennt. Die Schulaufsichtsbehörde wird Dir da wohl nicht weiter helfen können.
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oh-ein-papa schrieb am 14.02.2006 23:08:
Unabhängig von der strafrechlichen Seite wäre zu klären, wie es mit zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz und Schmerzensgeld aussieht. Ich weiss es nicht.Auch zivilrechtlich ist man mit 10 Jahren noch nicht strafmündig und da es in der Schule vorgefallen ist, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und sind deshalb zivilrechtlich auch nicht zu belangen.
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metti schrieb am 14.02.2006 22:35:
Was passiert, wenn ich gegen ein Kind von 9 oder 10 Jahren Anzeige erstatte? Welche Konsequenzen hat das für Kind / Eltern etc?
Weiß jemand Bescheid???Der Vorfall erfüllt zwar den Tatbestand einer Körperverletzung, aber mit 10 Jahren ist man noch nicht strafmündig (erst ab 14 Jahren). Daher wird es rein rechtlich keine Konsequenzen haben, wenn das Kind angezeigt wird. Da müssten pädagogische Sanktionen bzw. Hilfemaßnahmen von Seite der Schule kommen. Ansonsten ist in diesem Fall nichts zu machen.
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@ wolkenstein:
Danke, jetzt habe ich die Reihe "Einfach Deutsch" gefunden. Mal sehen, ob ich das Heft irgendwo auftreiben kann.
Dieses Forum ist echt Gold wert, wenn man etwas sucht und selber nicht weiter kommt! Danke noch mal für alle Tips! Weitere sind natürlich gerne gelesen
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Hallo zusammen!
Lässt es sich vermeiden, Lieblingsschüler zu haben? Das man das eigentlich nicht sollte, ist mir schon klar, aber ich merke es ja jetzt schon bei mir, dass mir einige Schüler so auf die Nerven gehen, dass ich schon Pickel bekomme, wenn ich nur an sie denke. Das mir die anderen Schüler "lieber" sind, ist doch nur logisch, oder?
Oder ist es verwerflich, die Kinder, die sich vernünftig betragen, zumindest einigermaßen motiviert sind und einen nicht dauernd beleidigen lieber zu mögen, als jene Schüler, die dauernd Chaos verbreiten, nicht lernen wollen und rotzfrech sind? Ich versuche natürlich, mir davon nichts anmerken zu lassen, aber ich kann nicht leugnen, dass ich eben einige Schüler lieber mag als Andere.Geht es Euch auch so? Wie geht Ihr damit um? Man sollte als Lehrer ja alle Kinder gleich behandeln...
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@ Aktenklammer:
Irgendwie kann ich das Heft auf der Cornelsen - Seite nicht finden. Außerdem kann ich es nicht für meine Nachhilfeschülerin anschaffen. Das ist mir zu teuer.
Oft gibt´s ja im Internet solche Materialien...
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Hallo zusammen!
Ich hatte heute vertretungsweise eine Nachhilfeschülerin (11. Klasse Gesamtschule), die einen Sachtext analysieren sollte, wofür Leitfragen vorgegeben waren. Außerdem sollte sie den Text auf eine Lektüre (Das Parfüm) beziehen.
Sie konnte sehr schlecht zwischen Begründungen und Tatsachenberichten unterscheiden und insgesamt schien sie mit dem Text ziemlich überfordert, weil sie die Textstellen nicht gefunden hat, die sich konkret auf die Fragen bezogen.
Ich habe sie sonst nicht im (Nachhilfe-) Unterricht, würde ihr aber gerne noch eine Übersicht mit Tipps zur Analyse von Sachtexten und zur Analyse von literarischen Texten zukommen lassen. Allerdings finde ich nichts, was für sie zu gebrauchen wäre. Habt Ihr vielleicht Tipps, wo ich noch etwas dazu finden könnte bzw. habt Ihr so etwas und könntet es mir zumailen?
Das Mädchen ist super nett und motiviert und ich würde ihr gerne noch ein bißchen helfen können. -
Inhalt (Verlag an der Ruhr):
Informieren Sie sich vor der Unterrichtsplanung über interne Schulcurricula! Nehmen Sie nicht irgendeine Tasse und setzen Sie sich niemals einfach so auf einen freien Stuhl im Lehrerzimmer! Als neuer Kollege kann man an seiner Schule viel falsch machen. Unser Buch hilft Ihnen dabei, die auf Sie einbrechende organisatorische Sturmflut zu bewältigen und Fettnäpfchen zu umschiffen. Checklisten erleichtern die Sammlung der wichtigsten Informationen. Dabei geht’s um Allgemeines (Schulprogramm, Zuständigkeiten), aber eben auch um Inoffizielles (Rangordnungen, interne Konflikte und die Dinge, die schon immer so waren). Zusätzlich erhalten Einsteiger in den Job des Klassenlehrers praktische Tipps. So überleben Sie nicht nur die ersten Tage, sondern können sich auch schnell sinnvoll ins Schulleben und Ihre Klasse einbringen.
Das Buch ist ganz neu erschienen und ich habe es mir bestellt. Die Tipps sind wirklich ganz gut, praxisbezogen und das Buch lässt sich sehr schnell und leicht lesen.
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