Zitatneleabels schrieb am 14.02.2006 23:55:
Na, nu, vorsicht! Bitte keine schnellen Laienschüsse aus der Hüfte. Zivilrecht und Strafrecht sind sei völlig unterschiedliche Dinge und die betroffenen Eltern - die als Erziehungsberechtigte die Ansprüche Ihres Kindes vertreten - sollten sich umgehend bei einem Fachmann über Konsequenzen und Nichtkonsequenzen einer unterlassenen Strafanzeige aufklären lassen. Wer wem gegenüber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig ist, darüber sollten wir uns hier freifliegende Spekulatius verkneifen. Mit dem Alter des Kindes hat das i.d.R. überhaupt nichts zu tun.
Huhu Nele!
Das Zivilrecht und Strafrecht zwei völlig unterschiedliche Dinge sind weiß ich. Außerdem ist mein Post kein "schneller Laienschuss aus der Hüfte". Ich habe Jura (mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Familienrecht) nämlich als Nebenfach studiert und auch abgeschlossen. Daher weiß ich schon, was ich schreibe. An dem Punkt, wo mein Wissen aufhört habe ich dies übrigens auch mitgeteilt und an einen Anwalt verwiesen. Im Zivilrecht reicht mein Wissen nämlich nicht weit, aber Grundzüge aus der Einführung kenne ich schon noch.
Ich werde aber noch mal nachschlagen.