Jetzt habe ich noch mal nachgelesen:
Als bundeseinheitlich anerkannte Qualifikation gibt es nur noch ein
Latinum (Lateinkenntnisse gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz
vom 26.10.1979). Diese Qualifikation entspricht im Wesentlichen dem
früheren „Großen Latinum“, das inzwischen entfallen ist. Ein Latinum
wird unter folgenden Voraussetzungen vergeben:
Lateinunterricht
- in Klasse 5 bis 10 oder
- in Klasse 7 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 oder
- in Klasse 9 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12/II oder
- in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 (zwei Grundkurse und vier Leistungskurse
plus Abiturprüfung).
Das Latinum wird zuerkannt bei mindestens ausreichenden Leistungen in
der letzten Klasse bzw. im letzten Kurs bzw. in der Abiturprüfung (Note
13/II plus Abiturprüfung).
Das Latinum kann auch durch eine schulinterne Prüfung am Ende der
Jahrgangsstufe 11 erworben werden. Diese Prüfung basiert auf einem
Lateinunterricht von Klasse 7 bis 10 und einer Arbeitsgemeinschaft in der
Jahrgangsstufe 11.
Bei Vorversetzung in die Jahrgangsstufe 12 wird Schülerinnen und Schülern,
die Latein ab Klasse 7 belegt haben, die Anwartschaft auf das
Latinum auf der Basis der letzten Zeugnisnote zuerkannt.
Schülerinnen und Schüler, die nicht vorversetzt sind und wegen eines
Auslandsaufenthalts das Latinum am Ende der Jahrgangsstufe 11 nicht
erwerben können, haben bei durchgehend guten und besseren Leistungen
im Fach Latein die Möglichkeit, auf Antrag der Schule bei der Bezirksregierung
am Ende der Jahrgangsstufe 10 eine Latinumprüfung abzulegen.
Anderenfalls müssen die Voraussetzungen zum Erwerb des Latinums nach
Rückkehr vom Auslandsaufenthalt erworben werden.
Um den Erfordernissen bei einer Reihe von Studiengängen entgegenzukommen,
wird für das Land Nordrhein-Westfalen auch ein „Kleines
Latinum“ bescheinigt, wenn
- die für die Vergabe des Latinum erforderlichen Bedingungen nicht
erreicht wurden und im Schuljahr oder Schulhalbjahr, das dem
Abschlusskurs zur Erlangung des Latinum vorausgeht, mindestens
ausreichende Leistungen erbracht wurden
- von der Jahrgangsstufe 12 bis 13 sechs Grundkurse belegt und im
Abschlusskurs mindestens ausreichende Leistungen (5 Punkte)
erbracht wurden.
An die Stelle der Note im Kurs 13/II kann auch das Ergebnis der Abiturprüfung
treten.