Ich finde hier in dem Chaos nicht mehr durch. Kann mir bitte jemand schreiben, WO ich die Vorgaben des Schulministeriums zum Umgang mit Arbeitsergebnissen aus dem Homeschooling finde?!
Konkret gefragt: Wo steht, dass das nicht bewertet werden darf? Ist die (vollständige) Bearbeitung der Aufgaben verpflichtend für die SuS? Was darf weiter aus diesen Aufgaben erwachsen (in Bezug auf Arbeiten, die geschrieben werden, wenn das Homeschooling vorbei ist). Es gibt sooooo viele Diskussionen darum und denen möchte ich nicht mit Halbwissen, sondern mit Vorgaben vom Schulministerium begegnen.
Unsere Schulleitung hat sich diesbezüglich noch nicht klar geäußert.
Edit: Ich frage für grundschule und Sek. 1, nicht für die Oberstufe.
Es wäre lieb, wenn mir jemand mit einem Link weiterhelfen könnte.