Beiträge von Finchen

    Ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran: Ist es zulässig, dass ein Kind innerhalb eines halben Jahres um zwei Noten schlechter bewertet werden darf (hier NRW von Ende Klasse 6 Note „sehr gut“ zu „befriedigend“ im 1. Halbjahr Klasse 7)?

    Ich finde dazu keine verlässliche Info.

    Die Grundschule meiner Kleinen hat heute Morgen darum gebeten sie zu Hause zu lassen und sie haben Aufgaben bekommen.

    Das Gymnasium meies Großen hat Unterricht nach Plan gemacht und es waren auch die meisten Kinder anwesend. Einige kmen zu spät.

    Ich hatte genau ein Kind in der Klasse sitzen. Wir haben dann die Parallelklassen zusammen gelegt aber Unterricht nach Plan war nicht wirklich möglich, weil auch viele KuK gefehlt haben.

    Drei verschiedene Schulen in zwei verschiedenen Landkreisen in NRW. Einheitlich war hier also nichts.

    Soweit ich weiß, kann die Altersgrenze von 42 Jahren durch Erziehungszeiten nach oben korrigiert werden. Ich weiß allerdings nicht genau, wie lange pro Kind und wie lang maximal. Bei drei Kindern solltest du da aber nochmal nachhaken!

    Das war bei einer ehemaligen Mitreferendarin von mir so. Zuerst wurde ihr gesagt, sie sei zu alt für eine Verbeamtung, aber da ihr für ihre beiden Kinder Erziehungszeiten angerechnet wurden, wurde sie doch noch verbeamtet. Das muss irgendwann um ihren 44. Geburtstag gewesen sein.

    Willkommen im Club. Aus genau diesen Gründen bin ich zweimal zwei Jahre zu Hause geblieben. Es hätte sich für uns einfach nicht gerechnet, wenn mein Mann Elternzeit genommen hätte. Die Schulleitungen sind in der Regel nicht dazu bereit, auf solche Wünsche Rücksicht zu nehmen. Mir wurde quasi genau das Gleiche gesagt. "Das Leben ist halt kein Ponyhof..."

    Hallo zusammen,


    ich suche mir die Finger wund und komme nicht weiter. Vielleicht könnt ihr ja helfen?


    Wie viele Unterrichtsstunden muss die 2. Fremdsprache in NRW in den Jahrgangsstufen 7-10 (Gymnasium und Gesamtschule) insgesamt unterrichtet werden, damit sie als zweite, abgeschlossene Fremdsprache anerkannt wird?


    Das muss doch irgendwo verbindlich festgelegt sein, oder?

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, warum auf seiner Aussage, dass er die Klasse nicht abgeben möchte, so rumgehackt wird. Klar gehören Klassenwechsel zum normalen Geschäft eines Lehrers und sind manchmal unvermeidbar. Trotzdem ist es doch verständlich, dass man eine Klasse, zu der man offenbar eine gute Beziehung aufgebaut hat und mit der man gut harmoniert nicht gerne abgibt. Dafür muss man kein Berufsanfänger sein.

    Davon abgesehen ist es eben nicht überall die Regel, dass nach zwei Jahren gewechselt wird. Gerade an Gesamtschulen (und deren Ablegern, die überall anders heißen) ist es üblich, dass ein Klassenlehrerteam die Klasse von der 5. bis zur 10. Klasse behält, weil die pädagogische Arbeit im Normalfall dadurch erheblich erleichtert wird (Stichwort Beziehungsaufbau).

    Mein Großer (jetzt 6. Klasse) hat noch Schreibschrift gelernt. Die Kleinen (jetzt 3. Klasse) haben leider nur die Grundschrift gelernt. Da dauert das Schreiben einfach viel länger. Auf Nachfrage kam nur: Machen wir nicht mehr, weil viele Kinder motorisch dazu nicht in der Lage sind und es zu viel Zeit kostet.

    Alles, was bewertet wird, ausschließlich in der Schule bearbeiten lassen! Nur dann weißt du sicher, dass es die Leistung der SuS (und eben nicht die der Eltern, Geschwister, Nachhilfelehrer,...) ist.

    Der Vater hat leider Recht - erstmal ist es nur eine Unterstellung deinerseits, denn beweisen, dass die Schülerin unrechtmäßige Hilfe in Anspruch genommen hat, kannst du nunmal nicht, auch wenn du es weißt, weil du sie gut kennst.

    Verbuche es unter "dumm gelaufen" und mach es demnächst einfach anders!

    Danke für die Antwort. :) Das Versetzungsverfahren läuft leider bereits, da ich diesen Antrag ja schon letztes Jahr stellen musste (vor der Schwangerschaft). Ob man eine Versetzung ablehnen kann weißt du (wird hier im Froum geduzt?) auch nicht? Im aktuellen Versetzungserlass steht nämlich "Bei Annahme des Versetzungs- oder Serviceangebots gilt.....". Klingt für mich danach, dass man es annehmen also eigentlich auch ablehnen kann? Die 5 Jahresfrist beginnt dann natürlich von vorne. Das ist für uns aber nicht ausschlaggebend.

    Ich (Angestellte) habe ein Versetzungsangebot in NRW abgelehnt. Ich wäre vom Regen in die Traufe gekommen. Die Schulleiterin, die mich unbedingt haben wollte, fand das überhaupt nicht lustig und hat ständig hinter mir her telefoniert. Ich konnte meine Ablehnung gut begründen und habe dann Mitte/Ende Juni ein anderes Angebot von einer anderen suchenden Schule bekommen, an die ich dann auch gegangen bin. Der Personalrat hat mir damal gesagt, dass gerne so getan wird, dass man das erste Angebot annehmen müsse, es aber definitiv nicht so sei. Lass dich also nicht einschüchtern und hole dir Unterstützung vom Personalrat!

    Ich finde weder Maske tragen noch Testen wirklich toll aber es ist im Moment die einzige Möglichkeit, die wir haben, uns zu schützen. Es gibt genug Leute, die auf Impfung und Rücksichtnahme pfeiffen - sowohl unter den SuS als auch unter den Eltern. Daher halte ich es für grob fahrlässig, die Maskenpflicht auch noch fallen zu lassen.

    Klar kann ich weiterhin Maske tragen. Werde ich auch. Aber der Schutz ist halt deutlich größer, wenn es alle tun würden.

    Geht das Kind denn früher heim, oder wird etwas anderes unterrichtet?

    Hier fällt an der Nachbarsgrundschule schon seit Wochen der Sportunterricht aus, weil sie wegen des Infektionsgeschehens nicht in die Sporthalle gehen. Stattdessen gibt es anderen Unterricht in den Stunden. Bei Klassen, die nachmittags Sport haben, ist dieser schon seit Wochen ausgefallen.


    LG DFU

    Die Stunden werden nicht durch anderen Unterricht ersetzt. Sie fehlen halt einfach im Stundenplan und die Kinder haben insgesamt zu wenig Stunden und gehen entsprechend früher nach Hause.


    Ich kenne es auch so, dass erst sämtliche Mittel ausgeschöpft werden, bevor Stunden so massiv gekürzt werden, kann aber letztendlich nur von außen beurteilen, wie es an unserer Schule personell aussieht. Es sind halt echt viele Teilzeitkräfte dort beschäftigt. Ich selber arbeite (an einer weiterführenden Schule) Teilzeit und musste mal zeitweise drei Stunden aufstocken, weil so große Personalnot herrschte. Toll war das natürlich nicht, aber bevor Unterricht ausfällt...

    Ich fürchte, der Satz wird bei den Grundschulleitungen nur ein müdes Lächeln hervorrufen...

    Ja klar, aber die Stundentafeln können ja andererseits auch nicht einfach so massiv gekürzt werden. Wenn sie in 1,5 Jahren dann aufs Gymnasium wechseln, haben sie riesige Lücken. Ich sehe ja bei meinem Großen, was da gerade in Musik vorausgesetzt wird...

    Hallo zusammen,


    diesmal habe ich eine Frage als Elternteil (in NRW): Meinen Drittklässlern sind zum neuen Halbjahr gleich drei Stunden aus dem Stundenplan ersatzlos weggestrichen worden: Jeweils eine Stunde Musik, Religion und Englisch fehlen. Laut Stundentafel in der BASS müssen diese Fächer jeweils zweistündig unterrichtet werden. Sie stehen jetzt nur noch mit einer Stunde im Plan.

    Kann es sein, dass so viel Unterricht planmäßig einfach weg fällt? Wegen Corona hatten sie gerade in diesen Fächern eh bisher kaum Unterricht. Müsste die Schule bei Personalmangel nicht Vertretungslehrer bekommen?

    Ich kenne eine Gesamtschule, die macht das VOR der Differnzierung in E- und G- Kurse so (also in Mathe und Englisch in Jahrgang 5&6 und in Deutsch in Jahrgang 5-8). Die SuS wählen die jeweilige Arbeit auf drei Niveaustufen aus. Je nachdem, welches Niveau man wählt, gibt es mehr Hilfen/sind die Aufgaben leichter. Die Gesamtpunktzahl, also Note "sehr gut", kann man nur mit der "schweren" Arbeit erreichen. Mit der Mittleren Arbeit kann man maximal ein "gut" erreichen und mit der leichten Arbeit maximal ein "befriedigend".


    Dass innerhalb der sowieso schon differenzierten Kurse nochmal drei unterschiedliche Arbeiten gestellt werden sollen, widerspricht doch der Logik. So könnte ja theoretisch die einfachste E-Kurs Arbeit auf G-Kurs-Niveau sein. Ich denke nicht, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt und das somit angeordnet werden kann.

    Ich war zweimal zwei Jahre in Elternzeit und musste nicht die Schule wechseln. Teile der BzRg einfach mit, dass du auch nach der Elternzeit an deiner Schule unterrichten möchtest (ich wurde sogar schriftlich danach gefragt, als ich beim ersten Kind von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert habe) und dann sollte das überhaupt kein Problem sein!

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