Beiträge von Finchen

    Wir fahren demnächst für drei Tage auf eine kleine Klassenfahrt (5. Klasse NRW). Nun haben drei Mädchen aus der Klasse gesagt, sie wollen nicht dort übernachten. Die Eltern haben sich dazu bereit erklärt, sie jeden Morgen vor dem Frühstück zu bringen und abends spät abzuholen. Sind nur ca. 25 Kilometer von der Schule.


    Nun meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Müssen sie überachten?


    Einerseits wären sie ja fast die ganze Zeit über da, andererseits finde ich es sehr schade, da das Schlafen außer Haus einfach zu einer Klassenfahrt dazu gehört. Gerade unsere Mädchen aus der Klasse sind eine nette Truppe und verstehen sich recht gut.


    Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, wie beurteilt ihr das?


    Es geht übrigens auch nicht ums Geld. Bezahlt ist die Fahrt bereits.

    Ich würde auch auf keinen Fall den Einstieg wie geplant durchführen. Die SuS stecken mitten in der Pubertät - mit allen Unsicherheiten, die dazugehören. Da werden sie sicher nich vor der ganzen Klasse und noch weniger, wenn eine wild fremde Prüfungskommission hinten drin sitzt, solche intimen Gedanken äußern. Das geht garantiert nach hinten los.

    Hallo _mohnblume_, ich habe auch schonmal darüber nachgedacht, eine DaZ Fortbildung zu machen. Das wird einem aber nicht ganz leicht gemacht. Es gibt, soweit ich das herausfinden konnte, zwei Möglichkeiten: Einige Unis in NRW bieten einen entsprechenden Masterstudiengang an. Das sind jedoch grundständige Studiengänge, die man nicht "nebenbei" studieren kann, wenn man als Lehrer arbeitet. Da kommen sich Unterrichts- und Vorlesungszeiten zu sehr in die Quere... Die zweite Möglichkeit ist ein Kurs am Goethe Institut: http://www.goethe.de/lrn/prj/for/kur/sek/deindex.htm Das scheint mir realistischer weil per Fernstudium und bei mehr oder weniger freier Zeiteinteilung durchführbar.

    In NRW kannst du den Antrag zwar nicht zurück nehmen aber kein Mensch zwingt dich, irgendwo hin zu gehen, wo du nicht in willst. Dann lehnst du die Versetzung ab, schreibst der zuständigen Dezernentin noch eine E-Mail, in dem du erklärst, warum und gut ist. Eine Scheidung ist ja nun wirklich ein "guter" und nicht unbedingt so früh vorhersehbarer Grund.

    Bei mir war es fast genauso. Im August die erste feste Stelle angetreten und Ende November wurde ich schwanger. Pech für die Schulleitung. Wir habe es genauso gemacht wie ihr - wenn ich schwanger werde, ist das halt so. Ich war damals 29 Jahre alt.
    Da ich wusste, dass mein damaliger Schulleiter ganz sicher nicht begeistert sein wird, habe ich mit der Bekanntgabe gewartet, bis ich in der 20 Woche war (am letzten Schultag vor den Osterferien). Da hat man es dann aber auch deutlich gesehen. Ein paar Koleginnen, mit denen ich eng zusammen gearbeitet habe, wussten es schon eher. Auf die konnte ich mich aber 100%ig verlassen, dass sie dicht halten.
    Machen kann die Schulleitung aber zum Glück nichts. Es hat schließlich niemand das Recht, dir in deine Familienplanung reinzuquatschen.


    Wegen der Infektionsgefahr habe ich mich nicht verrückt gemacht. In der Sek. 1 hat man ja keinen Körperkontakt zu den SuS und die typischen Kinderkrankheiten kommen auch nur noch extrem selten vor. Ich habe halt ein bißchen öfter Hände gewaschen aber sonst nichts.
    Warte doch bis zu den Weihnachtsferien, so lange keine Infektionskrankheit die Runde macht! Dann hat er über die Ferien Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen, und du musst ihm erstmal eine Weile nicht täglich über den Weg laufen.

    Aaaalso in NRW wird Arbeitslehre in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 unterrichtet. Es besteht wie oben schon beschrieben aus drei Teilfächern: Technik, Hauswirtschaft und Wirtschaftslehre. Technik und Hauswirtschaft sind in NRW für die Sek.1 grundständige Unterrichtsfächer, die auch als solche studiert werden. Wirtschaftslehre wird in der Regel von den Sozialwissenschaftlern unterrichtet, die ja in der Regel auch einen wirtschaftswissenschaftlichen Teil in ihrem Studium belegen mussten.
    Zu deiner Frage: Ja, mit einem WiWi Studium darfst du Wirtschaftslehre in der Sek. 1 unterrichten. Allerdings ist das Fach zumindest teilweise "praktische Lebenshilfe" und an vielen Schulen ist auch die Berufsvorbereitung zu einem großen Teil in dieses Unterrichtsfach integriert.

    Ich denke, deine Überlegungen sind hinfällig, denn nur mit einem Bachelor-Abschluss wirdst du (zumindest in NRW und ich denke, DAS wird in den anderen Bundesländern genauso sein) gar nicht zu OBAS zugelassen. Dafür brauchst du einen Master oder vergleichbaren Abschluss (Diplom,...).

    Ich habe in NRW einen Versetzungsantrag gestellt und es hat auch geklappt. Man muss nur die im Antrag explizit geforderten Unterlagen einreichen. Das ist aber für Otto-Normallehrer nichts. Zegnisse wirll da niemand mehr sehen. Du bleibst ja beim gleichen Arbeitgeber eingestellt und wechselst nur die Schule.
    Allerdings habe ich mich innerhalb der Bezirksregierung versetzen lassen. Wenn du in eine andere Bzrg. willst, könnte es evl. anders sein.Da bin ich mir nicht sicher.

    Sorry, wir hatten Besuch, daher kann ich erst jetzt antworten.


    Der Lehrerrat sagt (noch?) gar nichts dazu.


    Die Stunden liegen nicht am Konferentnachmittag, sondern an den anderen Tagen entweder in der 1&2 oder8&9 Stunde.


    Die Schulleitung möchte, dass die Fachteams, besonders innerhalb derJahrgänge, extrem eng zusammen arbeiten (z.B. soll grundsätzlich immer eine gemeinsame Klassenarbeit gestellt werden).
    Eine andere Begründung gibt es nicht.

    Ich arbeite "nur" eine halbe Stelle (Gesamtschule NRW). Unsere Schulleitung hat nun allen Kollegen mit Hauptfach (Deutsch, Englisch, Mathe) zwei Zusatzstunden als feste, wöchentlich stattfindenden Teamsitzung fest in den Stundnplan geschrieben. Das heißt für mich als Halbzeitkraft, dass ich anstatt meiner 13 (12,75) Stunden nun 15 Stunden im Stundenplan stehen habe. Die Teamsitzungsstunden liegen dazu noch im Randbereich, was mir zusätliche Probleme mit der Kinderbetreuung bereitet.


    Nun meine Frage: DARF die Schulleitung einfach so zwei weitere feste Stunden als Fachteamsitzung im Stundenplan verankern? Ich kann dazu nichts finden.
    Ich habe mir das seit den Sommerferien nun angeschaut und muss sagen, dass die Teamsitzungen in dieser Häufigkeit völlig überflüssig sind...

    Wenn sich Elternzeit mit den Ferien berschneidet ist das Pech. Da kann man nichts "dranhängen".


    Es ist richtig, dass man immer nur einen vollen Monat zum Geburtsdatum nehmen kann. Sollte das Kind also pünktlich am 15. März das Licht der Welt erblicken, könnte er bis zum 14. April Elternzeit nehmen. Oder eben dann vom 15. April bis zum 14. Mai oder vom 15. Mai bis 14. Juni u.s.w.


    Der Antrag auf Elternzeit muss formlos bei der Bezirksregierung gestellt werden. Spätestens 7 Wochen vor Antritt. Natürlich weiß man nicht genau, ob das Kind pünktlich zum errechneten Termin kommt. Den gibt man halt unter Vorbehalt an und meldet dann unverzüglich den tatsächlichen Entbindungstermin.
    Der Schulleiter hat erstmal nichts damit zu tun. Natürlich ist es nett von dir, ihn zeitig darüber in Kenntnis zu setzen, damit er Vertretung planen kann.

    Ich würde mich schnellstmöglich mit dem Anliegen an den zuständigen Personalrat wenden und ggf. Widerspruch einlegen.
    Evl. hilft auch die Rectsberatung der GEW, des VBE oder anderen Lehrerverbänden.


    Edit: alias war ein paar Sekunden schneller als ich.

    Liest sonst wirklich niemand in der Weihnachtszeit in den unteren Klassen der Sek.1 vor und kann mir noch weitere Tipps geben?


    "Hinter verzauberten Fenstern" und "Hilfe, die Herdmanns kommen" habe ich schonmal (in einer andern Klasse) vorgelesen. Außerdem habe ich einen "Geschichtenband" mit 24 in sich geschlossenen Geschichten zu Huase rumliegen. So 100% überzeugt mich das aber alles nicht.

    Ich suche gute Übungen/gutes Material zum Hörverstehen im Fach Deutsch für Jg. 5. Im besten Fall mit dazu passendem Arbeitsmaterial.
    Habt ihr Tipps, welche Materialien sich in der Praxis bewährt haben?

    Wir haben einen Schulhund und er ist toll und bereichernd für alle. In der Klasse, in der er mit den meisten Stunden ist (die Klasse seiner Besitzerin), ist es wirklich leise und unglaublich angenehm. Das Sozialverhalten ist besser als in anderen Klassen, möchte ich behaupten.


    Der Hund musste vorher eine zweijährige(!) Schulhundausbildung machen, ist also nicht ein x-beliebiges Haustier, das mit in den Unterricht geschleppt wird und muss jedes halbe Jahr tierärztlich untersucht werden. Da werden dann auch solche Sachen wie Impfungen, Wurmkur u.s.w. gemacht. Die Dokumente sind im Sekretariat für skeptische Eltern einsehbar.


    Allergien wurden bei der Einschulung in Klasse 5 abgefragt. Kinder mit Hundehaarallergien oder die von Eltern, die das partout nicht wollten, kamen halt in die Parallelklassen.


    Im Lehrerzimmer hat er eine Decke in der Ecke liegen, wo er sich ganz brav von alleine drauf legt. Er ist noch nie alleine/ohne Aufforderung rumgelaufen.

    Ähmmm, das was DU hier machst geht gar nicht. Das was du in deinem zweiten Thread geschrieben hast, ist definitiv eine Drohung. Nun die Adresse. Was bitte bezweckst du damit?


    Stefan (aus dem Impressum) und "Kleiner grüner Frosch"sind übrigens zwei völlig unterschiedliche Personen.

    Ich habe zwar keine volle Stelle aber muss auch sehen, dass ich Arbeitszeit und Kinder unter einen Hut bringe. Um möglichst viel Zeit für meine Kinder zu haben, arbeite ich alles, was neben dem Unterricht so ansteht (Vorbereitung, Korrekturen,...) in den Freistunden und an vier Abenden in der Woche ab. Meine Kinder gehen zwischen 19.30 und 20 Uhr ins Bett. Danach setze ich mich bis ca. 23 Uhr an den Schreibtisch. Das klappt prima. Nur wenn viel zu korrigieren ist, muss ich auch am Wochenende mal ran aber da hat mein Mann immer frei.
    Ich meine übrigens auch, dass es ein absolutes Privileg ist, in den Ferien keine Betreuungsprobleme zu haben. Ganz viele unserer Bekannten müssen sich ihren Urlaub aufteilen, um die Kinderbetreuung abzudecken und haben kaum Urlaub als ganze Familie. Darum beneide ich niemanden.

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