Beiträge von Finchen
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Ich fahre eigentlich gerne auf Klassenfahrt, weil es sehr schön ist, die Kinder auch mal außerhalb der Schule zu erleben.
"Früher", als ich noch keine eigenen Kinder hatte, bin ich gerne und sogar freiwillig mitgefahren. Seitdem ich aber (noch kleine) Kinder habe, sind Klassenfahrten fast unmöglich zu organisieren geworden weil mein Mann (der bei uns der Hauptverdiener ist) beruflich ständig unterwegs ist und wir keine Oma, Opa, Schwester, Tante, Freunde,... vor Ort habe, die die Kinder nehmen könnten, während ich weg bin. Das können KiTa und vor allem auchdie OGS mit ihren Betreuungszeiten nicht auffangen. -
In "unserer" KiTa wurde im letzten halben Jahr vor der Einschulung das Programm "Hören, Lauschen, Lernen" mit den Kindern gemacht. Das waren jeden zweiten Tag um die 20 Minuten. Die Vorschulkinder waren froh drum, mal etwas ohne die Kleinen machen zu dürfen. Geschadet hat es bestimmt nicht, ob es genutzt hat, weiß ich nicht.
Insgesamt finde ich, dass der Kindergarten in erster Linie zum Spielen da sein sollte. Alles Andere kommt noch früh genug und wenn die Kinder sich in der ersten Klasse langweilen, ist ihnen auch nicht geholfen. -
Du solltest nochmal nachfragen, ob du eine Einführungsstunde/1. Stunde der Unterrichtsreihe zeigen darfst! Das wird normalerweise nicht gerne gesehen...
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Es geht nicht darum, dass ich nicht fahren will. Ich will und werde ja fahren. Das ist jedoch mit einem Haufen Mehrarbeit und auch Mehrkosten für mich verbunden und es ärgert mich einfach, dass anscheinend völlig selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass ich für die nicht erstattete Mehrarbeit auch noch drauf zahle. Nicht mehr und nicht weniger.
Ganz davon abgesehen finde ich es interessant zu lesen, wie solche Dinge in andeen Bundesländern geregelt werden. Danke also für alle sinnvollen Antworten! -
Werden bei euch in der achten Klasse keine Klassenarbeiten geschrieben?!

In NRW werden Klassenarbeiten nur in Mathe, Deutsch, den Fremdsprachen und dem Wahlpflichtfach (an Gesamt- und Realschulen) geschrieben. In den Nebenfächern wie z.B. Politik ist das nicht vorgesehen. Da darf man nur kurze Tests schreiben, die sich auf den Stoff der letzten Stunden beziehen. -
Wir fahren in der Sek. 1 in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 10 auf Klassenfahrt. Dazu kommen ( für die SuS freiwillige) Fahrten zum Sprachaustausch (England/Klasse
und Ski fahren (Klasse 9). Außer in Jg. 6 sind unsere Klassen also jedes Jahr irgendwann mal weg. Gut finde ICH das auch nicht. Gehört aber zum Schulprogramm. Und wir sind "nur" eine Gesamtschule.
Anfang der 13 ist dann noch die Abschlussfahrt (was mich aber nicht betrifft, da ich nur in der Sek. 1 unterrichte). -
Sorry, ich hatte die letzten Tage super viel um die Ohren, daher erst jetzt mene Antwort.
@ Anja82: Mein Mann arbeitet in der "freien Wirtschaft". Wenn er auf Dienstreise mit Übernachtung (und eine Klassenfahrt setze ich damit gleich) geht, kann er für jeden dieser Tage 14 Arbeitsstunden abrechnen. Dazu bekommt er die Fahrtkosten erstattet und Spesen (um die 18 Euro pro Tag), weil er sich ja auswärts verköstigen muss. DAS finde ich normal.
Ich darf die Überstunden offensichtlich nicht abrechnen und zahle sämtliche Eintritte u.s.w. auf der Klassenfahrt aus eigener Tasche...@ Karl Tim: Du hast keine eigenen Kinder, oder? "Einfach bei Nachbarn lassen" kann und werde ich meine Kinder ganz sicher nicht. Das würde ich bestenfalls bei guten Freunden machen aber die arbeiten ja selber.
Ich fahre ja freiwillig mit weil es meine eigene Klasse ist, die ich sehr mag. Als Begleitung für eine "fremde" Klasse würde ich das im Moment nicht auf mich nehmen. Es klappt ja auch mit der Betreuung und ich fahre auf jeden Fall mit. Mir geht es da eher ums Prinzip, weil ich als doofer Lehrer mal wieder ordentlich drauf zahle und das eigentlich nicht in Ordnung finde. Dieses "ausnehmen lassen" für den Dienstherrn gibt es so in keinem anderen Beruf.
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Ja, die Frage war ernst gemeint. Zumindest hatte ich gehofft, irgendwie nicht noch auf zusätzlichen Koste hängen zubleiben, wenn ich mit meiner halben Stelle schon fünf Tage 24 Stunden Dienst schiebe. Sind immerhin um die 70 bis 80 Euro reine Spritkosten, die ich verfahre, damit ich überhaupt mitfahren kann. Von der Zeit, die ich sinnlos auf der Autobahn verbringe ganz zu schweigen. Das finde ich nicht selbstverständlich.
@ Anja: Warum sollte mein Man seinen Urlaub opfern, wenn ich unbezahlte Überstunden mache? Niemals nie würde ICH das wollen. Die paar Tage Urlaub, die er hat, geören der Famile - und zwar der kompletten Familie. Eher würde ich nicht mit zur Klassenfahrt fahren. Aber das steht ja auch nicht zur Debatte. Oma & Opa springen ja ein, wohnen nur leider weit weg. Bleibt mal wieder ein fader Beigeschmack...
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Ich werde demnächst ein paar Tage mit meiner Klasse auf Klassenfahrt fahren. Soweit alles geklärt und OK. Damit ich fahren kann, muss ich allerdings meine Kinder zu meinen Eltern bringen, was mal eben eine Fahrtstrecke von gut 800 Km ausmacht. Abgesehen von den vielen Stunden, die ich auch noch dafür im Auto sitze, habe ich irgend eine Chance, die Spritkosten für diesen Spaß erstattet zu bekommen oder ist das Privatvergnügen?
Mein Mann kann die Betreuunng aus beruflichen Gründen nicht allein wuppen, daher sind Oma& Opa die einzige Möglichkeit, sie in der Zeit unter zu bringen.
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Wende dich auf jeden Fall an deinen zuständigen Personalrat! Die beraten dich in der Regel sehr gut und können, wenn sie es frühzeitig wissen, auch deinen Versetzungswunsch "in die richtige Bahn leiten".
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Am wichtigsten ist mir, dass die Schulleiterin/der Schulleiter hinterden Kollegen steht und sie nicht vor Eltern auflaufen lässt - egal was ist.
Das hat meine alte Rektorin gerne gemacht und da sind ganz fiese Sachen gelaufen... -
Die Schulleitung sagt (noch) nichts dazu, Mit der habe ich noch nicht gesprochen. Mache ich nächste Woche. Ich wollte nur mal eine Einschätzung von euch haben und hören, wie andere Schulen damit umgehen.
Ein Mädchen darf aus religiösen Gründen nicht (sind Moslems). Das zweite Mädchen hat eine Oberglucke zur Mutter, die sie total einschränkt. Ich denke, sie selber würde gerne mitfahren, traut sich aber nicht, etwas gegen ihre Mutter zu sagen und beim dritten Kind kenne ich den Grund noch nicht.
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Wir fahren demnächst für drei Tage auf eine kleine Klassenfahrt (5. Klasse NRW). Nun haben drei Mädchen aus der Klasse gesagt, sie wollen nicht dort übernachten. Die Eltern haben sich dazu bereit erklärt, sie jeden Morgen vor dem Frühstück zu bringen und abends spät abzuholen. Sind nur ca. 25 Kilometer von der Schule.
Nun meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Müssen sie überachten?
Einerseits wären sie ja fast die ganze Zeit über da, andererseits finde ich es sehr schade, da das Schlafen außer Haus einfach zu einer Klassenfahrt dazu gehört. Gerade unsere Mädchen aus der Klasse sind eine nette Truppe und verstehen sich recht gut.
Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, wie beurteilt ihr das?
Es geht übrigens auch nicht ums Geld. Bezahlt ist die Fahrt bereits.
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Ich würde auch auf keinen Fall den Einstieg wie geplant durchführen. Die SuS stecken mitten in der Pubertät - mit allen Unsicherheiten, die dazugehören. Da werden sie sicher nich vor der ganzen Klasse und noch weniger, wenn eine wild fremde Prüfungskommission hinten drin sitzt, solche intimen Gedanken äußern. Das geht garantiert nach hinten los.
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Hallo _mohnblume_, ich habe auch schonmal darüber nachgedacht, eine DaZ Fortbildung zu machen. Das wird einem aber nicht ganz leicht gemacht. Es gibt, soweit ich das herausfinden konnte, zwei Möglichkeiten: Einige Unis in NRW bieten einen entsprechenden Masterstudiengang an. Das sind jedoch grundständige Studiengänge, die man nicht "nebenbei" studieren kann, wenn man als Lehrer arbeitet. Da kommen sich Unterrichts- und Vorlesungszeiten zu sehr in die Quere... Die zweite Möglichkeit ist ein Kurs am Goethe Institut: http://www.goethe.de/lrn/prj/for/kur/sek/deindex.htm Das scheint mir realistischer weil per Fernstudium und bei mehr oder weniger freier Zeiteinteilung durchführbar.
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In NRW kannst du den Antrag zwar nicht zurück nehmen aber kein Mensch zwingt dich, irgendwo hin zu gehen, wo du nicht in willst. Dann lehnst du die Versetzung ab, schreibst der zuständigen Dezernentin noch eine E-Mail, in dem du erklärst, warum und gut ist. Eine Scheidung ist ja nun wirklich ein "guter" und nicht unbedingt so früh vorhersehbarer Grund.
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Bei mir war es fast genauso. Im August die erste feste Stelle angetreten und Ende November wurde ich schwanger. Pech für die Schulleitung. Wir habe es genauso gemacht wie ihr - wenn ich schwanger werde, ist das halt so. Ich war damals 29 Jahre alt.
Da ich wusste, dass mein damaliger Schulleiter ganz sicher nicht begeistert sein wird, habe ich mit der Bekanntgabe gewartet, bis ich in der 20 Woche war (am letzten Schultag vor den Osterferien). Da hat man es dann aber auch deutlich gesehen. Ein paar Koleginnen, mit denen ich eng zusammen gearbeitet habe, wussten es schon eher. Auf die konnte ich mich aber 100%ig verlassen, dass sie dicht halten.
Machen kann die Schulleitung aber zum Glück nichts. Es hat schließlich niemand das Recht, dir in deine Familienplanung reinzuquatschen.Wegen der Infektionsgefahr habe ich mich nicht verrückt gemacht. In der Sek. 1 hat man ja keinen Körperkontakt zu den SuS und die typischen Kinderkrankheiten kommen auch nur noch extrem selten vor. Ich habe halt ein bißchen öfter Hände gewaschen aber sonst nichts.
Warte doch bis zu den Weihnachtsferien, so lange keine Infektionskrankheit die Runde macht! Dann hat er über die Ferien Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen, und du musst ihm erstmal eine Weile nicht täglich über den Weg laufen. -
Aaaalso in NRW wird Arbeitslehre in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 unterrichtet. Es besteht wie oben schon beschrieben aus drei Teilfächern: Technik, Hauswirtschaft und Wirtschaftslehre. Technik und Hauswirtschaft sind in NRW für die Sek.1 grundständige Unterrichtsfächer, die auch als solche studiert werden. Wirtschaftslehre wird in der Regel von den Sozialwissenschaftlern unterrichtet, die ja in der Regel auch einen wirtschaftswissenschaftlichen Teil in ihrem Studium belegen mussten.
Zu deiner Frage: Ja, mit einem WiWi Studium darfst du Wirtschaftslehre in der Sek. 1 unterrichten. Allerdings ist das Fach zumindest teilweise "praktische Lebenshilfe" und an vielen Schulen ist auch die Berufsvorbereitung zu einem großen Teil in dieses Unterrichtsfach integriert. -
Ich denke, deine Überlegungen sind hinfällig, denn nur mit einem Bachelor-Abschluss wirdst du (zumindest in NRW und ich denke, DAS wird in den anderen Bundesländern genauso sein) gar nicht zu OBAS zugelassen. Dafür brauchst du einen Master oder vergleichbaren Abschluss (Diplom,...).
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