Beiträge von BateauIvre

    Da ich nicht in zwei Korrekturfächern den Seiteneinstieg machen möchte, habe ich einige Fragen zur Möglichkeit des Seiteneinstiegs mit den Fächern Deutsch bzw. Französisch und WiWi:


    1. An welchen Schultypen in NRW gibt es dieses (oder ein ähnliches) Fach noch außer an Berufskollegs?
    2. Wie gut stehen die Chancen damit? Gibt es zuwenige grundständige Lehrkräfte?
    3. Kann man als WiWiss. auch SoWi an Gymnasien (oder ähnliche Fächer an anderen Schultypen) unterrichten?


    Danke im Voraus.

    Ich habe mich beim Lesen auch gefragt, wie Du es meinst mit dass es ja Deine Schuld sei. Oder war das Ironie von Dir?


    Ja, das war aus der Sicht der Schüler, aus meiner also ironisch gemeint.


    Danke für die Tipps!


    Der Test war nicht leicht, aber angekündigt und alles, was zu lernen war, ebenfalls vorher genau genannt worden.


    Sechsen musste ich hier verteilen, denn was soll ich sonst jemandem geben, der nicht einmal "être" konjugieren kann und auch sonst nur Falsches oder nichts auf sein Blatt
    bekommt?


    Inzwischen hat sich die Sache dank der Ehrlichkeit einer der beiden Schülerinnen geklärt: bei der Rückgabe der Tests habe ich sie für nach der Stunde zu mir bestellt und ihnen gesagt, dass es für mich klar sei, dass eine von beiden von der anderen abgeschrieben habe und dass ich bei der Klassenarbeit in einem solchen Fall beiden eine Sechs geben werde. Daraufhin hat die eine zugegeben, dass sie alles bis auf zwei Vokabeln abgeschrieben habe und ihre Freundin nicht schuld sei. Die Note dieser steht damit nicht mehr unter Vorbehalt, während ich jene nachträglich mit "ungenügend" bewertet habe. (Es war übrigens die schlechtere der beiden, die abgeschrieben hat. Die andere hat den besten Vokabeltest der Klasse - mit einer Drei.)


    In Zukunft werde ich A- und B-Versionen erstellen, da die Klasse sehr voll ist (36 SuS!); ich habe wohl meine Aufsichtskompetenz überschätzt...

    Dachte ich auch zuerst... Aber die bessere der beiden ist eine von 3-4 SuS, mit denen man in dieser Klasse überhaupt reibungslosen Französischunterricht machen kann. Die will ich nicht auch noch demotivieren, zumal die Stimmung in der Klasse ohnehin und nach einem solchen Test erst recht - an dessen schlechtem Schnitt ja freilich ich schuld bin - ziemlich katastrophal ist.

    Bei einem frz. Vokabeltest haben zwei Schülerinnen nahezu den gleichen Test abgegeben, d.h. mit den gleichen Fehlern. Die eine Schülerin - wie ich inzwischen weiß - stand im letzten Schuljahr auf fünf und hat im Test eine vier (bei mehr als 50 % der SuS unterm Strich); die andere stand zuletzt auf eins und hat im Test eine drei.


    Unter beide Tests habe ich notiert: "abgeschrieben von ...?" Denn ich WEISS ja nicht, da ich es nicht gesehen habe, wer von wem abgeschrieben hat.


    Jetzt habe ich folgende Ideen und möchte von dem ein- oder andern hier wissen, ob das üblich, möglich und geraten wäre oder nicht...


    1. Könnte ich die schlechtere der Schülerinnen in der nächsten Stunde nicht den kompletten Text (10 Min.) noch einmal schreiben lassen, um zu sehen, ob sie tatsächlich die Vokabeln kennt oder doch nur jede einzelne abgeschrieben hat? Oder
    2. Ich lasse sie einfach die Vokabeln, die sie richtig hatte im Test, an die Tafel anschreiben, also den Test teilweise mündlich wiederholen.


    Die Frage, die sich dann ergibt, ist natürlich: wenn sie scheitert und damit klar ist, dass sie abgeschrieben hat - was mache ich dann mit dem Test? mit "ungenügend" bewerten?!


    Kleinigkeiten, ich weiß, aber die Klasse ist extrem schwierig und ich will ihnen nichts durchgehen lassen. Das wäre wohl der einzige wirksame Ansporn zu lernen, den sie dann hätten...

    Zitat Referendarin :

    Ich denke, ein jeder sei hier aufgerufen, sich mit der Geschichte der 68er sowie ihre geistigen Einflüsse auf prominente Vertreter der Grünen sowie auf die pädagogische Grundhaltung der GEW intensiv zu befassen !


    Der altbekannte Rudi Dutschke sowie andere Extrem-Links-Schreier (Sie waren alle in den K-Gruppen tätig, auch sehr viele heutige prominente Grüne) proklamierten am Ende der Studentenrevolte den Marsch durch die Institutionen. Gesamt-, Sekundarschulen, Herunternivellierung des Leistungsniveaus, verordnete linksorientierte Sozialträumereien...sind wichtige Etappen des Marsches durch die Institutionen und Installierung des Bildungskommunismus in unserem Schulsystem. 8)

    Nicht nur des Bildungskommunismus, lieber Elternschreck. 8)

    BateauIvre: danke für deine Antwort. Das mit dem Seiteneinstieg hab ich mir tatsächlich noch nicht überlegt - klar, warum eigentlich nicht. An welcher Uni machst denn deinen Seiteneinstieg mti den 17 Sws. Wahrscheinlich wird das jede Uni anders handhaben. Weisst du wo das als Fernstudium geht?


    Den (erst geplanten) Seiteneinstieg mache ich nicht an einer Uni, sondern in den Schuldienst; momentan vertrete ich nur.

    Ich habe das DaF-Zertifikat durch ein Weiterbildungsstudium erworben, für das nur Philologen zugelassen wurden.


    Kannst du keinen Zertifikatskurs machen?


    Eine weitere Vermutung wäre, dass du, um ein Fach zu unterrichten, nicht das Fach formal korrekt an einer Uni studiert haben musst, sondern nur eine gewisse Anzahl SWS vorweisen musst, die du auch als Gasthörer erwerben könntest oder durch ein Fernstudium. Ich mache genau das momentan, seit ich hier im Forum erfahren habe, dass man den Seiteneinstieg in jedem Fach machen kann, in dem man 17 SWS belegen kann. Sowas müsste doch dann auch für grundständig Ausgebildete gelten, die sich weiterbilden.

    ömmm... legst du denn deinen Schülern zu Schuljahresbeginn nicht die Kriterien offen, nach denen du vorgehst? ?(


    Ich sage ihnen das Grundsätzliche, das ich schon kenne: 50 % Arbeiten, 50 % SoMi.


    Ich bin ja nur Vertretungskraft und nicht einmal für das ganze Halbjahr an dieser Schule angestellt. Ich unterrichte dieses Fach zum ersten Mal und habe auch kein Referendariat gemacht. (Das ist ja der Grund, warum ich hier die ganze Zeit diese dummen Fragen stelle. Meine Arbeit ist eine Mischung aus Selbstlernprozess, Durchfragerei und Spontaneität... :S )
    Die Schulleitung wechselt gerade, hat andere Sorgen und stellt mich natürlich ohnehin nur in Notfällen ein, in denen es ihr darauf ankommt, dass überhaupt Noten vergeben werden können und das Curriculum irgendwie an die SuS vermittelt wird; dass ich nicht jede schulische Gepflogenheit weiterpflegen kann, ist in dieser Situation klar. Die Note wird auf dem HJ's-Zeugnis dann ja auch vom eigentlichen Fachlehrer vergeben - also alles mit doppeltem Boden. 8)


    Bisher schonmal Danke für eure Antworten.


    Was mich noch interessiert: wie lange darf ein VT denn dauern?

    und eigentlich solltest du dir schon lange Gedanken zur Gewichtung gemacht haben, da du zu Beginn des Schuljahres deine SchülerInnen darüber informieren solltest, wie sich deren So-Mi-Note zusammensetzt


    Ah. Das erfahre ich zum ersten Mal. Scheint wohl auch von der Schule abzuhängen, da mich niemand eingeweiht hat. Und da ich es selbst nicht weiß, kann ich die SuS ja auch kaum informieren.

    Hallo,


    wieder mal eine Premiere: nächste Woche schreibe ich meinen ersten Vokabeltest (Frz.). Welchen schulrechtlichen Normen unterliegen denn - falls überhaupt welchen - Vokabelüberprüfungen in NRW? WIe lang darf der Test maximal (zeitlich) sein und wie ist die Gewichtung der Note?


    Im Kollegium habe ich dazu nur sehr verschiedene Auskünfte erhalten. Danke.

    Möglichst aktuelle Vorschläge, die in die 10. Klasse passen könnten:


    - Ronald Schernikau: "Kleinstadtnovelle" (Autor schon tot leider; es geht um Homosexualität und Jugend unter Anpassungsdruck)
    - Jörg Fauser: "Rohstoff" (geht's um Drogen; Autor leider auch schon tot...)
    - Wilhelm Genazino: "Das Glück in glücksfernen Zeiten" (leicht und lakonisch, aber eher eine Erwachsenenproblematik)
    - Daniel Kehlmann: "DIe Vermessung der Welt" (verstehe nicht, wieso das nicht viel öfter im Deutschunterricht verwendet wird)
    - Sven Regner: "Herr Lehmann" (Berliner Kneipenliteratur)
    - Heinz Strunk: "Fleisch ist mein Gemüse" (Jugend auf dem Dorf, sehr komisch - aber Achtung: teils sehr explizite Onanieszenen; also nur für unverkrampfte Lehrkräfte ^^ )

    Ja, sicher. Die sind auch nett. Aber zum einen sind die alle chronisch überlastet und zum andern schadet es nichts, auch einmal woanders - also hier - weitere Meinungen einzuholen. Leider scheint es auch an meiner Schule hierzu keine einheitlichen Regelungen zu geben - zumindest hat mir keine Kollegin davon erzählt.

    Hallo an alle,


    gerade setze ich meine erste Französischarbeit auf - mit der Klett-Software "Sesam". Mit den Aufgaben ist alles in Ordnung - umso mehr, da man sie ja abwandeln kann in Word - aber bei der Punktezählung bin ich mir unsicher.


    In Deutsch habe ich immer 70 Punkte vergeben pro Arbeit, 20 davon waren Darstellungsleistung, 7 davon wiederum Sprachrichtigkeit. Bei einer Fremdsprache müsste ich diesen Anteil ja viel höher ansetzen. Momentan habe ich 60 Punkte für die spezifischen Aufgaben vergeben, also z. B. für grammatische Formen, die gebildet werden, Vokabeln, die eingesetzt werden müssen. Da die SuS aber auch ganze Sätze (zehn) frei schreiben sollen, weiß ich nun nicht genau, wieviele Punkte ich für die Sprachrichtigkeit dieser freien Sätze ansetzen soll. 20 vielleicht?


    Oder andere Frage: Bewertet ihr ebenfalls nach Punkten in Fremdsprachen - oder eher nach Fehlern wie im Diktat?


    Danke schonmal!

    Das Leistungsprinzip ist doch nur eine andere Erscheinungsform des Konkurrenzprinzips, das in unserer Gesellschafstform ökonomisch vorherrscht: es sind nicht alle Güter und Ressourcen für alle da, sondern der Zugang zu ihnen wird beschränkt nach Maßgabe der Verwertbarkeit ("Qualifikationen"), die jemand in dieser Gesellschaft mitbringt. Diese muss er sich erwerben, auch in der Schule. Wer also gegen das Leistungsprinzip ist, muss auch gegen die ökonomische Konkurrenz sein und damit gegen die freie Marktwirtschaft. Soweit will man natürlich nicht gehen. Ergo meine ich: dann muss man auch das Leistungsprinzip schlucken.


    (Dass ich das selbst gut fände, will ich damit nb. nicht gesagt haben.)

    Sicher hat jemand von euch Erfahrung damit, wenn sich Vertretungsstellen überschneiden. Momentan habe ich einen Vertrag bis Ende November; um wenigstens ein bißchen planen zu können, bewerbe ich mich natürlich jetzt schon um ausgeschriebene Vertretungsstellen. Bei den beiden interessantesten würde ich nun schon Anfang November gebraucht. Ist es in diesem Fall möglich und in Ordnung, den ersten Vertrag aufzulösen - oder bin ich damit für die anfangs zugesicherte Dauer gebunden?


    Dankeschön!

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