Beiträge von Mrs.B

    Hallo zusammen,


    ich habe die Suchfunktion bereits bemüht, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden:


    Ich werde in 3 Wochen mein (erstes) Baby bekommen und sitze gerade vor der Überlegung: Wie lange Elternzeit?
    Zu den Vorraussetzungen: Ich bin in NRW und verbeamtet.
    Jetzt zu meinen Fragen:


    1. Woher bekomme ich den Antrag für die Elternzeit? Schickt den die Bezirksregierung? Wenn ja: Wann schicken die den, ich muss ja schließlich 7 WOchen vor Beginn der Elternzeit den Antrag gestellt haben (dh. 1 Woche nach Geburt)! Wenn die den erst losschicken, wenn sie die Geburtsurkunde haben wird das ja knapp! Oder muss ich die Geburtsurkunde gar nicht zur BezReg schicken?


    2. Ich muss ja direkt angeben, wie lange ich Elternzeit machen will.
    Ich kann mir zurzeit nicht vorstellen, wieder nach 1 Jahr arbeiten zu gehen, würde gerne etwa 1,5 Jahre mindestens zu Hause bleiben. Somit könnte ich theoretisch einfach für 2 Jahre Elternzeit beantragen, und dann "mich selbst" ein halbes Jahr (Teilzeit) vertreten. Geht das "so einfach"? Oder kann es sein, dass mein Chef sagt "nö."?


    Und ist es richtig, dass mein Anspruch auf mein Stelle an der Schule flöten geht, wenn ich die Elternzeit länger als 1 Jahr beantrage? Falls ja: Wo würde ich dann landen und wie würde man da auf mich eingehen was Wohnortnähe angeht? Ich bin zB. aktuell nicht in meinem wohnortnahen Schulamtsbezirk. Die Schule an der ich gearbeitet habe, liegt aber trotzdem ganz gut. Andere Schulen im Bezirk lägen fahrttechnisch nicht mehr gut. Könnte es auch sein dass ich an eine Schule in einem anderen Schulamt "gesteckt" werde, zB. wohnortnah? (Dann hätte sich ja ein Versetzungsantrag den ich vielleicht sonst beim zweiten Kind gestellt hätte ggf. erledigt).


    Demnach würde es aus "sicherheitstechnischen Gründen" Sinn machen, nur 1 Jahr Elternzeit zu beantragen (damit man den Anspruch auf die Stelle an der Schule nicht verliert) und dann ein halbes Jahr "zu verlängern"???
    Da hört man auch immer "das geht, man kann einmalig verlängern". Aber ist das auch so???? Überall lese ich nur "Verlängerung wenn Behörde zustimmt". Wie ist das in der Praxis?


    Oh Mann, da ist das Kind noch nicht geboren und ich muss mir Gedanken machen, wann ich wieder arbeiten will.... :nixmitkrieg:


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke euch für die Mühen :)
    Mrs. B.

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