@Seph
Ich glaube nicht, dass die Messung vonr einen Deputatsstunden mit dem Urteil vereinbar ist. Die Vorgaben dort sind sehr konkret. Es muss JEDE GELEISTETE STUNDE in Zeitstunden abgerechnet werden. Aktuell steht bei der "Berechnung" der Arbeitszeit der Deputatsstundenmodell dem ArbSChG gegenüber. Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht um die Festlegung der Arbeitszeit, sondern um die Berechnung im laufenden Betrieb, sprich sog. Plus- oder eben Minusstunden. Die aktuellen Minusstunden werden aufgrund der Arbeitszeitverordnungen der Länder berechnet, die im unvereinbaren Widerspruch zu der Berechnung der Gesamtarbeitszeit laut EuGH steht. Da diese über den Weg der AUslegung des Arbeitsschutzgesetzes (so das BAG Urteil) in Deutschland Gesetz ist verdrängt diese als höherrangige Norm die Verordnungen in diesem Punkt. Nach meinem Verständnis können aktuell keine rechtswirksamen Plus- und Minusstunden berechnet werden, wenn nicht die gesamte Arbeitszeit berechnet wird. Sicher wird aber niemand bei. Plusstunden Widerspruch einlegen. Insofern denke ich, dass wir eine sehr spannende Situation haben, bis das neu geregelt wird