Hallo Kolleginnen,
die Fernstudiengänge des EÖDL haben vom fachlichen Anspruch her keinen guten Ruf, zumindest bei den Jugendämtern in meinem Landkreis und bei vielen Eltern. Außerdem ist das sogenannte Diplom keines zum Führen in der Öffentlichkeit, weil es nicht von einer Universität oder Fachhochschule stammt. Das wäre sonst Titelmissbrauch im Sinne des § 132a StGB. Und für die Schublade brauche ich das nicht...
Patrizia