Stimmt, da war ich etwas zu voreilig.
Beiträge von Brick in the wall
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Wir sollten auch nicht vergessen, dass lediglich eine (!) Minderleistung dann bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt wird.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Auf der Seite vom MSB heißt es:
"Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben."
Ist damit gemeint:
"... gilt höchstens für ein einziges Fach...
oder "gilt höchstens für die Fächer, in denen...
Ich tippe auf den zweiten Fall, was aussagen würde, dass die Halbjahresfünfen als Warnungen wirksam bleiben.
Wie kommt es, dass ihr innerhalb von 6 Wochen Unterricht im 2. Halbjahr schon jetzt wisst, es wäre ein Defizit gewesen/geworden, aber noch nicht im ersten Halbjahr? Hattet ihr schon die erste Arbeit des Halbjahres geschrieben?
Dass es ein Defizit geworden wäre, weiß wohl keiner, aber dass es sein könnte und knapp wird, kann man absehen. Bei uns wäre Ende März Elternsprechtag gewesen, ebenso die Warnungskonferenz. Fast alle hatten vor der Schließung deswegen schon mindestens eine Arbeit geschrieben.
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Ob die Wiederholung eines Schuljahres etwas bringt oder nicht, ist eine uralte Diskussion.
Aber: Jeder von uns könnte zum jetzigen Zeitpunkt sagen, ob jemand gewarnt werden müsste oder nicht.
Ich hätte die Briefe also nicht gestrichen. Ob man dann nach Wiederbeginn noch genug Zeit zur Verbesserung hat, müsste man sehen. Ggf. hätte man die Versetzungsregeln auch später noch lockern können und nicht schon jetzt.
Hat den jemand schobn verschickt? Wir haben letzte Woche gewarnt.
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ich glaube auch nicht, dass die Sommerferien verschoben werden - wegen der Eltern und der Tourismusindustrie. Man wird nicht einen weiteren Wirtschaftszweig massiv unter Druck setzen, wenn es sich verhindern lässt.
Gut wäre es wirklich, wenn die Bundesländer einheitlich vorgehen würden.
Dass man die Prüfungen ausfallen lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Soll aber offenabr passieren.
Dass man die Prüfungen schreiben läst, während ein Kontaktverbot gilt, kann ich mir auch nicht vorstellen. Passiert aber gerade.
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Kein Abi in Schleswig-Holstein in diesem Jahr.
Soll auch auf der KMK vorgeschlagen werden.
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Ich habe nur die ersten paar Beiträge zum Thema gelesen, aber:
Schüler googlen die Namen ihrer Lehrer. ich bin zwar kein Moderator, möchte aber nicht, dass Schüler (oder Eltern, bei meinem Kollegium hätte ich da keine Probleme) online nachlesen können, wenn ich mal unabhängigen Rat zu einer Situation oder einem Problem einhole UND dann auch anchlesen können, wie dieser Rat ausgefallen ist.
Mir reicht es schon, wenn in Einzelfällen mit Verwandten oder Bekannten argumentiert wird, die auch im Lehramt tätig sind.
Abgesehen davon: Ich lese hier häufig, aber nicht alles. Seit vielen Jahren. Ich habe mich schon oft über Dinge gewundert, über das Moderationsteam noch nie.
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Gerade im Radio gehört: Bayern verschiebt den Beginn der Abiprüfungen om 30.4. auf den 20.5.
Dann ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis andere Bundesländer nachziehen.
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Ich habe vor allem gute Erfahrungen damit gemacht, in solchen Fällen ruhig und sachlich nach dem Grund für solche Spezialregeln zu fragen
Ich musste das zum Glück noch nie machen - im Gegenteil, wir haben ein paar lehrerfreundliche Spezialregeln.
Aber ich stelle bei mir im Kollegium öfter fest, dass die grundlegenden Regeln gar nciht bekannt sind, dafür gibt es oft juristischen Flurfunk, der einfach nur Unsinn ist. Wäre das durchgehend in den Kollegien anders, könnten SL auch keine Spezialregelungen vom Himmel fallen lassen.
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Man muss sie im 2. HJ der Q2 machen.
Wer sagt denn das? In der APO-GOSt steht das nicht, auch in den Verwaltungsvorschriften nicht. Wenn das auf den Dienstbesprechungen unserer BezReg gesagt worden wäre, wäre das bei uns absolut sicher an das Kollegium weitergegeben worden.
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Es passiert auch nichts.
Meine Frage war rhetorisch gemeint.
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Und was passiert, wenn man dann nicht fertig ist? Nichts, nehme ich an.
In NRW gibt es so einen Erlass auch, da steht aber das Wort "soll" drin.
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will nun ein Gespräch bei dem ich und die Schulleitung dabei sind
Den Termin würde ich wahrnehmen und dem Vater dabei sagen, wie die Spielregeln im Hinblick auf Kommunikation und Verhalten nicht nur für seinen Sohn, sondern auch für ihn sind. Das ist dann Aufgabe der SL. Aktenkundig amchen und unterschreiben lassen. Vielleicht wirst du den VAter nicht ändern, aber es geht auch darum, ein Signal zu setzen.
Ruft der Vater mich heute (ja, am Sonntag an) und empört sich, wie ich denn einen Termin ausmachen könnte, ohne vorher mit ihm zu sprechen.
Telefon so einstellen, dass bestimmte Nummern zu bestimmten Zeiten nicht durchgestellt werden, ansonsten s.o.
Über das Thema WhatsApp könnte man auch diskutieren, aber das ist eine individuelle Entscheidung.
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Abgesehen davon, dass ich noch immer der Meinung bin, dass man fachschaftsintern Einigkeit über eine möglichst gleichmäßige Belastungsverteilung sprechen muss, wären das bei einer vollen Stelle also 3 Korrekturgruppen und die Klassenleitung in der 5.
Für eine volle Stelle ist das nicht viel, auch wenn die SuS im LK viel schreiben.
Man muss seinen eigenen Weg finden und Belastungen werden auch subjektiv empfunden, das ist Fakt. Vielleicht gibt es im Kollegium jemanden, der mit einer vergleichbaren Korrekturanzahl gut zurecht kommt und ein paar Tipps geben kann.
Für mich gilt: Ich arbeite die Dinge so ab, wie ich es kann und wie die Wichtigkeit ist. Das sage ich den Schülern so, fast alle verstehen und akzeptieren das. Umgekehrt gebe ich ihnen in Zeiten, wo viele Klassenarbeiten liegen, nicht noch unbedigt ein Referat auf. Damit fahre ich ganz gut und habe nie Drängelei.
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Aber wenn an einer Schule jedes Jahr 40 Leute einen LK belegen, dann frag' ich mich schon, wie die Schulleitung den Prozess so steuern kann, dass die Schüler 25 Seiten schreiben (oder wie viel waren's? egal). Ich glaube einfach nicht, dass die Fachschaft da keinen Einfluss hat.
Das kann die SL natürlich nicht steuern. Aber wenn regelmäßig 4 LKs in einem Fach gebraucht werden und die Fachschaft mehr als 2 Leute hat, kann und muss die SL steuern, dass die LKs gleichmäßig auf die Schultern der Fachschaft verteitl werden, so dass nicht einer deutlich stärker belastet ist als der Rest. Das muss möglich sein.
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Wo ist festgelegt, dass alle Klausuren der Q-Phase Abiturlänge haben müssen?
Nirgendwo. Aber die APO-GOSt legt, wie Flipper79 schon schrieb, für die allgemeinbildenden Schulen fest, in welchem Rahmen man sich bewegt.
Irgendwo wurde hier vorgeschlagen, die Klausurlängen einfach zu kürzen. Das geht nicht und ist meiner Meinung nach auch nicht sinnvoll, denn, so lästig die Korrekturen auch sind, die Klausuren sind eben auch ein Instrument zur Prüfungsvorbereitung.
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Die werden selbst erstellt. Woher man sein Material bezieht, entscheidet man selbst.
Der Unsinn an diesen Klausuren ist, dass sie zwar unter "Abiturbedingungen" stattfinden, man aber nur Themen abprüfen darf, die im aktuellen Quartal bearbeitet wurden.
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Wirklich schade, dass ausgerechnet so ein Thema so viele Reaktionen provoziert bzw. provozieren muss.
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Dabei werden gundsätzlich am Ende aber nur die Doppelkorrekturfachlehrer in den Sprachen berücksichtigt.
Ich gehöre nicht zu dieser Gruppe, aber sie haben auch den meisten Korrekturaufwand. Wenn ich mir vorstelle, immer positiv korrigieren zu müssen...
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Auch solche Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt.
Die Fachschaft muss versuchen, Einfluss zu nehmen. Wenn Geo so stark gewählt wird, ist das ein starkes Argument für die Fachschaft.
Bei uns, das nur als Anregung, gibt es ein Punktesystem, nach dem die Entlastung berechnet wird. Einzelne Klausurarten (GK/LK) bringen unterschiedlich viele Punkte. Wer die meisten Punkte hat, bekommt Entlastung. Das muss aber v.a. erstmal die LK wollen,
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Wer schreibt das denn vor, dass die Klausuren diesen Umfang haben müssen?
Die Dauer der Klausuren ist in NRW festgelegt.
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