Hallo Zusammen,
es geht um folgende Problemstellung...
Mann: Angestellter, Verdienst über
Versicherungspflichtgrenze, freiwillig gesetzlich versichert
Ich: Beamtin NRW, Verdienst unter
Versicherungspflichtgrenze, Beihilfe + PKV
Jetzt kommt Nachwuchs ins Spiel, zu dem
sich folgende Fragen stellen:
- Besteht Wahlrecht zwischen
Familienversicherung GKV und Beihilfe + PKV? - Kann bei Entscheidung für
Beihilfe + PKV später ein Wechsel in die Familienversicherung GKV
erfolgen, oder geht das nur direkt bei Geburt und ist die Chance bei
Entscheidung für Beihilfe + PKV somit vertan? - Kann bei Entscheidung für
Familienversicherung GKV eine Anwartschaft bei der PKV (hier DKV,
dort versichert) abgeschlossen werden, zu der dann
jederzeit gewechselt werden könnte (unter Berücksichtigung der
Beihilfe)? - Können beide Alternativen
miteinander kombiniert werden (also auf der einen Seite Beihilfe +
PKV und zusätzlich Aufnahme in der Familienversicherung GKV) und es
besteht von Mal zu Mal die Wahlmöglichkeit ob Privatbehandlung oder
Abrechnung über Sachleistung der GKV? Oder zahlt die Beihilfe
nicht, wenn eine Familienversicherung GKV besteht und/oder ist die
Versicherung bei der PKV in diesem Fall gar nicht möglich –
umgekehrt genauso die Frage ob die GKV nicht zahlt, wenn anderer
Leistungsträger vorhanden)?
Zusatzfrage: Besteht für mich
während der Elternzeit die Rückkehrmöglichkeit in die GKV, da sie
in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV war? Oder wäre
das nur direkt nach Ende der Versicherungspflicht gegangen?
Eine neutrale Beantwortung wäre super.