Hallo Bonzo 21,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das ist ja in Hamburg recht eindeutig geregelt. Ich komme aus NRW und habe im Beamtengesetzt NRW nur folgendes Zitat aus § 62
" Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. "
Das ist alles. Hierzu könnte es aber wieder jede Menge Ausführungsbestimmungen geben. Daher bin ich unsicher.
Anderseits ist der Urlaub zwar während der Arbeitsunfähigkeit aber auch in den Ferien.
Mir wäre eine weitere Rechtsgrundlage sehr lieb.
Danke