Beiträge von Iris75

    Hallo Bonzo 21,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das ist ja in Hamburg recht eindeutig geregelt. Ich komme aus NRW und habe im Beamtengesetzt NRW nur folgendes Zitat aus § 62


    " Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. "


    Das ist alles. Hierzu könnte es aber wieder jede Menge Ausführungsbestimmungen geben. Daher bin ich unsicher.


    Anderseits ist der Urlaub zwar während der Arbeitsunfähigkeit aber auch in den Ferien.


    Mir wäre eine weitere Rechtsgrundlage sehr lieb.


    Danke


    Hallo,
    ich bin seit 6 Wochen dienstunfähig und werde dies auch noch weitere 4 Wochen bleiben.


    Nun stehen ja die Herbstferien an und ich hatte vor längerer Zeit bereits eine einwöchige Urlaubsreise nach Griechenland gebucht.


    Darf ich trotz AU diese Reise in den Ferien antreten ?


    Mein behandelnder Arzt befürwortet dies, aber wie ist die Rechtslage?


    Danke im voraus.


    Gruß


    Iris

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