Beiträge von DeadPoet

    Nur: Eine "Begleitperson" ist keine "Aufsichtsperson". Juristen überlegen sich die Wortwahl sehr genau. Es wäre interessant, einmal eine Stellungnahme eines KuMis zu den Rechten und Pflichten einer "Begleitperson" zu lesen. So ein Erlass hilft einem da erst einmal i.d.R. nicht viel weiter.


    Gruß !


    Die erste Quelle spricht direkt von Aufsichtspersonen, die keine Lehrer sind. Aber da Bundesländer da ganz verschiedene Passagen in den Schulgesetzen haben, wäre es für andere Bundesländer durchaus interessant, diese Frage abzuklären.



    Aber hier für Bayern (aus den Durchführungshinweisen des Kultusministeriums http://www.regierung.unterfran…h_lerfahrten_09072010.pdf:(


    "5.1 Jede Begleitperson (!) ist verpflichtet, während der gesamten Schülerfahrt ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht im ihr übertragenen Rahmen wahrzunehmen. Dies gilt auch gegenüber volljährigen Schülern. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler."


    Der Lehrer ist anderen Begleitpersonen gegenüber weisungsbefugt.

    @ Mikael:


    Schulrecht Schleswig Holstein: "Die Teilnahme an Schulausflügen gehört zu den pädagogischen Aufgaben und den dienstlichen Pflichten der Lehrkräfte.
    Die Leitung von Schulausflügen übernimmt in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Leiterin oder der Leiter einer Lerngruppe. Soweit erforderlich, nehmen weitere Lehrkräfte am Schulausflug teil.
    Hilfsweise können als begleitende Aufsichtspersonen auch Personen zugelassen werden, die nicht Lehrkräfte sind (§ 36 Abs. 3 SchulG)."


    Das Bayerische Kultusministerium zu Wandertagen und Exkursionen auf seiner Homepage: "Schullandheimaufenthalte der 5./6. Jgst. oder Studienfahrten der 10. Jgst.:
    gemeinsame Ziele/Unterbringung, gemeinsame Planung und gemeinsames Programm führen zur Reduzierung von Begleitpersonal; Einbindung von externem Personal (z. B. Lehramtsstudenten im höheren Semester) als Begleitperson der Lehrkräfte."


    Publikation der GUV (Mit der Schulklasse sicher unterwegs) empfiehlt, eine Begleitperson, die nicht Lehrer ist (spricht von Praktikant oder Eltern), vom Schulleiter genehmigen zu lassen.


    Das alles zeigt für mich schon, dass ein Nicht-Lehrer als Aufsichtsperson mitfahren kann - und dann wäre es völlig abwegig, wenn er/sie nicht auch Anordnungen geben könnte.

    Es ist aber ein SEK II-Schüler, und die sind in der Regel manchmal auch schon volljährig ... von daher passt das mit den Eltern nicht - sonst wäre es wohl auch kein Problem.
    Ich finde aber, wenn es nur einmal vorkommt, kann man es durchaus so handhaben wie Bolzbold vorgeschlagen hat. Wir haben an der Schule auch Lehrkräfte, die wegen Verschlafen eine Stunde später kommen! Naja, nicht alle natürlich...


    Gruß venti :)


    Naja, durch das G8 sind bei uns auch die meisten Schüler der Sek II nicht volljährig. Ein volljähriger Schüler unterschreibt seine Krank- und Verschlafenmeldung halt selbst.

    Ist wohl je nach Schule evtl. unterschiedlich geregelt.


    Wenn ein Schüler von uns wegen Krankheit gefehlt hat, muss er einen Zettel mitbringen, auf dem die Eltern bestätigt haben, dass er/sie krank war. Bei SuS, die zu spät kommen (wegen Verschlafen), gilt das analog: die Eltern bestätigen mit Unterschrift, dass ihr Kind verschlafen hat. Dies beugt auch dem Fall etwas vor, dass die Eltern in der Arbeit sind, im sicheren Glauben, Sohnemann wäre an der Schule - während Sohnemann ausschläft.


    Bringt der Schüler so einen Zettel, ist für mich alles in Ordnung (solange es nicht zu häufig passiert ... Krankheit und Verschlafen sind ja doch zwei verschieden zu bewertende Dinge).

    Das wird irgendwann besser. Ich hab heute noch Phasen, da könnte ich alles hinschmeißen ... und dann geht's wieder einige Wochen/Monate ganz gut.


    Nach dem Ref hab ich langsam auch mehr Gelassenheit entwickelt - dann bleiben die Heft halt mal ein paar Tage länger liegen ...


    Bzw. es gibt Erlebnisse, die helfen einen ungemein, durch die Mist-Tage durchzukommen (die überraschend gute Arbeit eines Schülers, wo man sehen kann, dass der Unterricht angekommen ist, dass er sich Mühe gegeben hat ... der freundliche Gruß von Schülern, die man gar nicht (mehr) im Unterricht hat, die von sich aus ein nettes "Hallo" sagen, bei dem man das Gefühl hat, sie meinen es wirklich freundlich) ... man muss sich nur an sie erinnern bzw. sie wahr nehmen (dafür hab ich auch lange gebraucht).



    Edit: Beratungsgespräch? Du und Betreuungslehrer? Du und Schüler? Du und Eltern? Wenn Du und Eltern ... ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass manche Eltern junge Lehrer / Referendare nicht so ganz für voll nehmen bzw. glauben, dass man da mehr Druck aufbauen kann ... ich hatte in meinen ersten Jahren recht anstrengende Elterngespräche, in denen ich mich für alles rechtfertigen musste ... am Unterricht hab ich in diesen Angelegenheiten wenig geändert, aber die Eltern wollen jetzt keine langen Rechtfertigungen mehr. Haben sie resigniert oder geht man halt nicht einfach zu einem Lehrer mit 15 Jahren und mehr Erfahrung und verlangt für alles Erklärungen? Macht man das eher bei den jungen? Ich glaube ja ...

    Doch, Du bist schon "dienstlich" dabei - zwar nicht als Lehrkraft, aber als Belgeit/Aufsichtsperson. Das gibt es vor allem an Grundschulen bei uns häufiger, dass Eltern einen Ausflug als Aufsichtspersonen mit begleiten.


    Wie stark Deine "Durchschlagskraft" den SuS gegenüber ist, die ja wissen, dass Du keine Lehrperson bist, weiß ich nicht. Da sie Dich aber evtl. kennen (hast ja an der Schule unterrichtet), könnte das auch in Ordnung gehen, falls die SuS und Du euch meist gut verstanden habt.


    Das wäre eben etwas, was ich überdenken würde - wie sehen mich die SuS nun, da ich keine Lehrerin für sie mehr bin? Klar, Du BIST weisungsbefugt, aber kann/will man das zur Not wirklich mit aller Härte gegen SuS durchsetzen, die das anders sehen? Kennen die SuS Dich und was erwartest Du von ihnen bzgl. ihres Verhaltens insbesondere Dir / Deiner neuen Rolle gegenüber?

    Unter Deinem Benutzernamen/Infos zur Schulart und Fächern ist ein Symbol, wenn ich da drauf klicke, kann ich Dir eine private Nachricht schreiben ... sonst muss ich auch erst suchen, wie das geht.

    Ich denke, man will beide Seiten sehen, aber in BEIDEN Stunden. Und da ich in letzter Zeit oft Referendare betreut hab, würde ich sagen, man will - und muss - auch so viel von Dir sehen, dass man DICH in der Lehrpobe beurteilen kann (habe letzte Woche einen Lehrversuch gesehen, in dem der Ref den Oberstufenkurs in den letzten 20 Minuten einen Aufsatz schreiben ließ - 22 SChüler schreiben, der "unterrichtende" Ref versucht durch die Reihen zu gehen ... und 11 Lehrer/Refs schauen zu ... das kam gar nicht gut).

    Wenn ich für Diskussionsstunden kurze, leicht zu lesende Texte für eine Schülergruppe brauche, schaue ich auch immer in den Schülerbüchern der Jahrgangsstufe, die nicht an unserer Schule eingeführt sind ... auch die anderer Schularten (z.B. Realschule statt Gymnasium, oder für 11./12. Klasse auch Fachoberschule).


    In "Focus on Success" (Englisch für berufliche Schulen) aus dem Cornelsen Verlag gibt es z.B. einen Text über Windenergie, in dem sich Umweltschützer gegen den Bau weiterer Windräder wehren (mit recht interessanten Argumenten).

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