Ich auch bei den Männern während der Unterrichtszeit kein Spiel anschauen lassen (privat schaue ich beides, im Moment tatsächlich mehr mit Tendenz zum Frauenfussball). Ab dem Halbfinale könnte man darüber reden, aber ein Vorrundenspiel ist doch nun wirklich nicht so dramatisch, wenn man es nicht sieht.
Beiträge von DeadPoet
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Es geht hier inzwischen aus meiner Sicht um zwei Dinge:
a) Wie bindend ist FSK für den Unterricht? Was kann man (nicht) tun ... und wie sichert man sich ab?
Ich kann verstehen, dass man als Lehrkraft in der pädagogischen Freiheit / Verantwortung manchmal versucht ist, die FSK Angabe "großzügig" auszulegen oder von den Ausnahmen (kann/soll etc) Gebrauch zu machen. Da gibt es einen weiten Bereich, in dem ich zugestehen würde, dass man das tun kann bzw. zumindest diskutieren kann.
b) KEINE Diskussion hingegen ist es für mich, wenn man "Im Westen nichts Neues" in der Netflix-Version 12jährigen zeigen möchte.
(und das alles jetzt noch von urheberrechtlichen Aspekten abgesehen).
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Schon die Formulierung der möglichen Antworten ist tendenziös. Den Film nicht zeigen hat nichts mit "brav an die Vorgaben halten, um keinen Ärger zu riskieren" zu tun, sondern mit Verantwortung.
Zwei Einschätzungen:
Die SuS sind 12, die FSK sagt "ab 16" - und das in diesem Fall aus guten Gründen. Von mir als Vater hätte Herr M-L mindestens eine dicke Beschwerde an der Backe. Ich würde erwarten, dass Pädagogen hier mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Und zweitens: Wer den Film gesehen hat kann doch nicht im Traum daran denken, so etwas Kindern im Alter von 12 zu zeigen?
Ich wundere mich auch gerade über einige ForenuserInnen hier, die das irgendwie so hinbiegen wollen, dass es möglich ist.
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Da ich einen Kurs (Geschichte) im Abi hatte (wie eigentlich jedes Jahr), einfach mal mein Eindruck DIESES JAHR: Es war ein herausragender Kurs, ich war mit (fast) jeder Klausur bei der Schulleitung, um sie genehmigen zu lassen, weil zu viele SuS im 1er Bereich waren. Und nein, ich korrigierte nicht großzügiger, die Klausuren waren nicht leichter (z.T. habe ich alte in Teilen verwendet, die ich vor Jahren schon mal gestellt hatte).
Natürlich ist das ein kleiner Ausschnitt, im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen wurde allerdings oft erwähnt, dass das jetzt bei uns ein guter Jahrgang war.
Insgesamt habe ich auch das Gefühl, dass die Jahrgänge immer bessere Noten bekommen, dass das durch Vorgaben bzgl. Bewertung, Korrektur und Gewichtung auch so gewollt ist ... andererseits ... bei uns sind immer Bilder in der Abi-Zeitung, auf denen man sehen kann: Das war die 5. Klasse ... und das ist davon beim Abi noch übrig geblieben ... z.T. 80% haben es nicht bis zum Abi geschafft. Vielleicht wird - evtl. auch von Schule zu Schule verschieden - auch stärker vorher ausgesiebt (vor der Oberstufe, denn die 1:1 Regelung bzgl. mündlicher und schriftlicher Noten ermöglicht einigen, die bei stärkerer Gewichtung des Schriftlichen die Oberstufe nie geschafft hätten, die Zulassung zur Abi-Prüfung ... wo sie dann aber oft durchfallen).
Über Vieles kann man auch schlecht generalisieren, weil die Systeme in den Bundesländern auch so unterschiedlich sind.
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Bei uns wurde von der SL sehr lange argumentiert, dass sich die geringere Belastung bei den Teilzeitlehrkräften bei Elternsprechtagen automatisch ergibt, da sie ja auch weniger Klassen und damit weniger SuS haben ... war nur dann so, dass sie statt kürzerer Anwesenheit mehr Lücken hatten. Wurde inzwischen auf Betreiben des ÖPR angepasst. Steter Tropfen höhlt manchmal halt doch den Stein.
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Und wer kontrolliert, ob alle Elternzahlungen für jede Klassenfahrt eingegangen sind? Sekretärin? SL?
Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?
Das kontrolliert das Sekretariat. Ein Klassenkonto, das ich verwalte, würde ich ablehnen.
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In der heutigen Zeit sehe ich es aus vielen Gründen als problematisch, Handys auf Klassenfahrt generell zu verbieten.
Ist ein solches Verbot (nicht nur aus juristischer Sicht, sondern rein praktisch) durchsetzbar?
Sollen SuS keine Photos machen dürfen? Für fast alle hat wohl das Handy den klassischen Fotoapparat ersetzt. Gerade auf Klassenfahrt sind doch Fotos schöne Erinnerungen (ja, natürlich kann da auch Blödsinn getrieben werden, das ging mit dem klassischen Fotoapparat aber auch schon).
Ich hab als Schüler selbst immer einen Walk-/Discman dabei gehabt, weil ich einfach am Tag einige Minuten Ruhe / für mich alleine brauchte. Musik hören geht für die meisten SuS auch nur noch mit Handy.
Es gibt viele Situationen, wo das Handy auf Klassenfahrt Sinn macht (Foto, Musik, Kontakt untereinander, Navi-Ersatz, Kontakt mit Lehrkraft / Eltern), so dass ich ein generelles Verbot nicht erzwingen würde.
Ich würde je nach Situation auffordern, jetzt mal die Handys auszumachen/weg zu packen (Fotos machen ist ok bei der Stadtführung, Handyspiele, surfen im Internet oder Musikhören zu diesem Zeitpunkt dann nicht) - und das vorher auch den Eltern in einem Schreiben so kommunizieren.
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Bei uns läuft alles über ein offizielles Konto der Schule (wir haben also ein "vernünftiges Schulkonto"). Die Eltern zahlen Beträge darauf ein bzw. lassen abbuchen. Die Rechnungen für einen Ausflug / eine Exkursion gebe ich dann im Sekretariat ab und das wird dann überwiesen.
Der Weg dahin war allerdings lang und die Akzeptanz (bei den Eltern) entstand erst, als die Bezahlung für die Mensa auf bargeldlos (und damit Konto) umgestellt wurde (vom Betreiber).
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Ganz generell wird mir die Diskussion hier zu verbissen / rechthaberisch geführt. Ich habe oft nicht (mehr) das Gefühl, dass es wirklich um die Sache geht, sondern darum, einem anderen Teilnehmer / einer anderen Teilnehmerin des Forums eine reinzuwürgen, weil man ganz generell immer wieder mit ihm/ihr aneinander gerät (oder mal früher aneinander geraten ist).
Einerseits ist es natürlich wichtig, genau zu formulieren. Und andererseits sind wir hier in der Freizeit und keine(r) von uns arbeitet als Diplomat / Politiker etc hier ... da sollte man nicht immer versuchen, anderen das Wort im Mund umzudrehen. Kann man mal machen ... aber immer wieder wird etwas eintönig.
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Aus meinem Rechtsverständnis heraus ist das keine Selbstjustiz, da Eigentum nicht durch Diebstahl erworben werden kann und sich die Sache darum - egal, wer Besitz daran ausübt - weiter in meinem Eigentum befindet. Ich darf aber keine Straftaten begehen, wenn ich mir die Sache zurück hole.
Allerdings: Wir reden hier auch nicht von Einzelpersonen, sondern von Staaten. Da sieht die "Rechtslage" wohl noch einmal anders aus.
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Als Beispiel aus meinem Umfeld.
Der Schulleiter der Gesamtschule in unmittelbarer Nähe lädt zur Lehrerkonferenz ein. Er überschreitet 3x die auf der Einladung festgelegte Dauer.
Das Kollegium ließ sich das nicht gefallen. Jetzt wird pünktlich zum angegebenen Ende aufgestanden und gegangen. Egal, ob die Schulleitung fertig ist oder nicht.
Das Kollegium einer Schule hat eine riesige Macht ggü einer Schulleitung, wenn sie es nutzen möchte.
Naja ... dann würde ich als SL grundsätzlich Konferenzen eine Stunde länger ansetzen, als ich denke, dass ich brauche. Jeder freut sich, wenn's nicht so lange dauert, aber keiner steht auf, bevor ich wohl fertig bin.
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Unabhängig von dem, was Du geschrieben haben möchtest und was andere gelesen haben möchten ... wir sind nicht Deine SuS. Und ich für meinen Teil möchte auch nicht so angesprochen werden.
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... eindeutig unschuldig. Der sass da nur.
Das sagen sie alle
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Hatten die jemals eigene?
Das kommt jetzt auf juristische Spitzfindigkeiten an. Hatte die Ukraine jemals welche zur Verfügung, die sie - auch gegen Russland - hätte einsetzen können? Ja.
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Na, wenn anderswo in Deutschland ein Bier und ein Korn als "anerkannte" Kombination ("Herrengedeck") durchgehen (gibt's nicht "Lütt un Lütt" - auch sowas in der Richtung?), dann kann ein Weizen und ein Whiskey (schöööne Alliteration) doch ned so schlimm sein.
Wobei ... da kenn ich mich ned aus ... ich trink kein Bier.
Sorry, mir is fad ... lieg seit Mittwoch mit Corona mehr oder weniger flach.
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