Meine Erfahrung ist, dass es mir bei sowas beim ersten Mal immer schlechter geht als beim zweiten Mal. Wenn man eher weiß, was auf einem zukommt, stellt man sich besser drauf ein.
Angenehm ist es nie, das ist sicher richtig.
Beiträge von DeadPoet
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Zunächst einmal ist es natürlich schön, wenn Du Dich so engagiert auf die Seite Deines Partners stellst.
Aber mir geht es etwas wie meinen Vorrednern (Vorschreibern) ... ich habe auch das Gefühl, dass Du das Ganze (verständlicherweise) etwas einseitig zu Gunsten Deines Partners darstellst.
Von welcher Schulart und welchem Alter der Schüler reden wir eigentlich?
Und: Nach allem, was vorgefallen ist, die Frage zu stellen, wer den Brief geschrieben hat, ist nicht sonderlich glücklich (und für mich ein Indiz, dass von Seiten Deines Partners nicht alles wirklich perfekt läuft).
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MarlboroMan: Ich habe den Gesetzestext für Bayern zitiert. Ich habe exemplarisch einen Fall genannt, bei dem Schulstrafen für Mobbing von Mitschülern außerhalb der Schule ausgesprochen wurden. Ich könnte noch andere Beispiele nennen. Da wir eine MB Dienststelle direkt im Haus haben, gehe ich davon aus, dass das schulrechtlich durchaus möglich ist. Wenn das in NRW nicht geht, ok ... in Bayern geht es anscheinend und das ist meiner Meinung nach auch gut so.
Bayern: ... das Verhalten gefährdet die Verwirklichung der Aufgaben der Schule (und das finde ich nun durchaus auslegbar)
NRW: ... wenn das Verhalten "unmittelbar störende Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat und in einem unmittelbaren Bezug zum Schulbesuch steht, wie Angriffe auf Lehrer oder Mitschüler aus einem schulischen Anlass oder in schulischem Zusammenhang, Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler auf dem Schulweg, Dealer-Tätigkeit oder Aufrufe zum Unterrichtsboykott. Ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht insbesondere, wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt. Dies ist der Fall, wenn das Zusammenleben der am Schulleben Beteiligten durch das Fehlverhalten gestört oder gefährdet worden ist und wenn die Ordnungsmaßnahme daher geeignet und erforderlich ist, u.a. auf einen gewaltfreien Umgang der Schüler miteinander hinzuwirken, dem Schutz der am Schulleben beteiligten Schüler zu dienen und damit eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten. "Ganz ehrlich, obwohl NRW im ersten Teil klare Beispiele nennt (und Mobben in der Freizeit da nicht auftaucht), wäre der zweite (von mir hervorgehobene Teil) für mich durchaus eine Grundlage für eine Ordnungsmaßname bei Mobbing in der Freizeit (Zusammenleben gestört oder gefährdet usw.). So ausgeschlossen wie für Dich ist das für mich nicht.
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Das Mobben eines Mitschülers in der Freizeit tangiert auch so gut wie immer die Schule - wie soll ich dem Opfer noch zumuten, mit dem Täter in der gleichen Klasse zu sein? Und ja, ich meinte oben durchaus das Mobben eines Mitschülers, nicht irgend einer x-beliebigen Person, da war ich evtl. nicht deutlich genug, aber ich möchte diese Fälle auch nicht zu detailliert im Internet ausbreiten.
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BayEuG: Art 86
(8) Außerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.
Da nun die Schule auch einen Erziehungsauftrag hat ... klar, dass das dann häufig Auslegungssache ist und evtl. zu (juristischen) Auseinandersetzungen führen kann - aber es gab schon Schulstrafen für Verhalten in der Freizeit ("Internetmobbing" findet ja meist in der Freizeit vom heimischen Rechner aus statt).
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Bei uns gehört das Verhalten auf dem Schulweg ausdrücklich zum Verhalten an der Schule und kann entsprechend sanktioniert werden.
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Wir hatten mal ein Ehepaar an der Schule (jung, frisch verheiratet) ... da war mehr als Händchen halten ( ... ja, genau das ...).
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Ich sehe das Problem nicht so richtig.
Ich habe von jeder meiner Klassen einen Sitzplan. Nach der Stunde markiere ich mir die SuS, die mir durch gute Beiträge besonders aufgefallen sind (meinetwegen mit "++"), die, die durchaus ein oder zwei gute Beiträge gebracht haben ("+") usw. (bis hin zu "--").
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, wer sich wie oft gemeldet hat, denn ich rufe Schüler auch auf, wenn sie sich nicht melden. Kommt eine gute Antwort, kann es durchaus ein "+" oder sogar "++" geben. Kann der Schüler nicht einmal die Frage wiederholen und passiert das mehrfach, gibt es ein "--".
Nein, das deckt nicht 30 SuS in einer Stunde ab, aber so 7 oder 8 durchaus. In der nächsten Stunde achte ich dann vermehrt auf andere SuS (wenn sich allerdings ein Schüler, zu dem ich mir in der Vorstunde eine Notiz gemacht habe, besonders aufdrängt, kriegt er die nächste "Notiz").
Recht bald kann ich dann tatsächlich von einem Großteil der Klasse ganz begründbare Noten machen ... -
Bei uns sind auch mehrmals im Jahr Vertreter diverser Schulbuchverlage. Einige bauen einen Stand vor der Bibliothek auf ... andere sind "dreister" und tun das im - schon ohne sie zu kleinen - Lehrerzimmer.
Mittlerweile spricht mich allerdings keiner mehr an ... vielleicht sehe ich aus, als ginge ich nächstes Jahr in Pension? Oder ich schau so grimmig? Egal ... ich vermisse diese Gespräche nicht wirklich. -
Ich kann nur bedingt etwas beitragen ... mir wurden schon als Jugendlicher zwei Muttermale am Rücken entfernt (ohne Befund).
Narben sind deutlich sichtbar (aber am Rücken kein Problem), würde sie aber nicht als sonderlich schlimm bezeichnen. Eine Bekannte unterzog sich ebenfalls dieser Entfernung ... und da sind die Narben am Rücken merklich schlimmer. Fäden hatte ich - soweit ich mich erinnere - keine ... (Wunde wurde anders geschlossen ... wie in (schlechten) Westernfilmen).
Bitte bedenke, dass das bei mir jetzt 25 Jahre her ist, die Medizin ist sicher weiter.
Ich würde den Termin für das Gesicht auch auf die Sommerferien legen. Nicht nur wegen der Schüler (bei Dir Grundschule - stelle ich mir noch etwas schwieriger vor wie ältere Schüler am Gymnasium) ... so etwas kann einen schon ganz schön belasten und dann doch lieber, wenn der Zeugnisstress vorbei ist.
Ich würde - vor allem bzgl. Gesicht - eine zweite Arztmeinung einholen ... mit sowas sollte man nicht leichtfertig umgehen, andererseits will man sich auch nicht unnötig etwas aus dem Gesicht schneiden lassen.
Jedenfalls alles Gute!
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Genau die Karikatur habe ich letztes Jahr als "Redeimpuls" in der mündlichen Englischprüfung verwendet ...
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Find ich jetzt interessant. In einem anderen Thread ging es darum, dass private Geräte, die man an die Schule mitnimmt, nicht versichert sind bzw. es sogar aus versicherungstechnischen Gründen davon abgeraten wird ... und ihr verwendet hier alle privates Gerät (nicht teuer, aber dennoch).
Bei uns stehen in jedem Klassenzimmer CD Player (von der Schule gestellt, nachdem die Fachschaften der modernen Fremdsprachen Druck gemacht haben) ... die verwende ich.
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Wir wurden mal dazu angehalten (auch vom Schulleiter), aber nein, die meisten von uns sind keine Mitglieder. Die Schule ist mein Arbeitsplatz, ich arbeite dort - wie die meisten Arbeitnehmer wohl insgesamt auch - mal mehr mal weniger gern, erledige meine Arbeit immer nach bestem Wissen und Gewissen - aber ich bin nicht mit der Schule verheiratet, mir fehlt da jede "corporate identity" ... ich identifiziere mich nicht so stark mit ihr, dass ich von meinem Verdienst etwas dazu beitrage, dass sie besser ausgestattet wird oder was auch sonst noch. Ich sehe das nicht als meine Aufgabe.
Über eine Mitgliedschaft in den Fördervereinen der Schulen meiner Kinder könnten wir reden ... aber Mitglied in dem Förderverein der Schule, an der ich arbeite? Nein. -
Ich ärgere mich ja auch oft über meine Schulleitung ... aber wenn ich manche Beiträge hier so lese, muss ich (fast) zugeben, dass meine Schulleitung ein Ausbund an Vernunft ist ...
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Respekt. Ich muss ehrlich gestehen, ich habe keine Ahnung was für Konsequenzen ein Streik in Bayern hätte und ich fürchte, bei uns würde es schwer, so ein Quorum zu erfüllen.
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Bayern, Gymnasium: Ab der Zeugnisübergabe (=offizielle Verabschiedung der Abituritenten) zählen die durch die wegfallenden Kurse gehaltenen Stunden als Minusstunden, so dass, wenn man zusätzliche Stunden hält, man erst mal nicht so leicht Mehrarbeit in Rechnung stellen kann. Alles andere bleibt den Schulen überlassen - theoretisch kann man ja jedem immer ein paar zusätzliche Stunden zuweisen; gute Schulleitungen werden vor der Zeugnisangabe erst mal die heranziehen, die weniger belastet sind, je nachdem, wie die Situation halt so aussieht.
Stimmt. Das zugehörige KMS (dass erst nach Zeugnisübergabe Minusstunden zu berechnen sind) ist aber den Vertretungsplanern bei uns (die häufiger mal wechseln) immer wieder "nicht bekannt", so dass der Personalrat regelmäßig daran erinnern muss.
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Interessiert bei uns niemanden - und hat auch nicht zu interessieren, so lange die Arbeit vernünftig erledigt wird.
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Ich bin Familienvater, zwei Kinder ... wir zahlen unser Haus ab. Ich arbeite Vollzeit, meine Frau ist bei den Kindern zu Hause. Einmal im Jahr können wir in Urlaub fahren (fliegen) und auch sonst habe ich nicht den Eindruck, dass wir uns finanziell sehr einschränken müssen (wir können Essen gehen - klar, nicht jeden Tag, jeder kann seine Hobbies finanzieren, wie z.B. Sportverein oder Musik machen).
Ich kann über viel jammern (Arbeitsbelastung, mangelnde Wertschätzung), aber ich sehe keinen Grund, über das Geld zu klagen.
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Wenn der Vertretungsplaner Dich bereits am Freitag für eine Vertretung am Montag einplant und Du darüber informiert wirst (bzw. Dich selbst durch Blick auf einen Vertretungsplan am Freitag noch informieren kannst), wirst Du die Stunde wohl halten müssen, im Prinzip egal, wann sie am Montag liegt (mit vernünftigen Vertretungsplanern lässt sich da aber reden). Wenn Du aber am Montag um kurz nach 11 nach Hause fährst und dem Vertretungsplaner fällt dann ein, dass Du ja mal kurz um 12 Uhr eine Stunde vertreten könntest, dann kannst Du das ja schlecht wissen. Eine Pflicht zur Anwesenheit in "Freistunden" besteht nicht, der Vertretungsplaner könnte dann nur noch bei Dir zuhause anrufen ... aber da besteht auch keine Pflicht, "daheim" zu sein.
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