Beiträge von DeadPoet

    Ich "kämpfe" seit Tagen mit meiner Haltung zu dem "Gedicht" ... grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Freiheit (also auch die Freiheit der Satire) nicht bedeutet, dass man alles darf ... ich hab mal gelernt, dass meine Freiheit dort endet, wo ich die Rechte anderer verletze. Diese Grenze mag für Satire etwas höher liegen, aber meiner Ansicht nach sollte es sie geben. Ebenfalls meiner bescheidenen Ansicht nach, hat Böhmermann diese Grenze mit seinem Gedicht - das sich nun doch schon sehr unter der Gürtellinie bewegt - überschritten.


    Dass Erdogan ein ekelhafter Zeitgenosse ist, ist mir völlig klar. Dennoch ging ich immer davon aus, dass in unserem Verständnis von den Rechten eines Menschen es keine Rolle spielt, ob jemand ein Ekel ist (auch ein Verbrecher bekommt einen fairen Prozess, darf nicht gefoltert ... und auch nicht beleidigt werden - darauf baut unsers System meiner Ansicht nach u.a. auch auf). Es gibt diesen speziellen Paragraphen in unseren Gesetzen ... wenn Erdogan sich beleidigt fühlt, hat er in meinen Augen das Recht, diesen Paragraphen zu nutzen. Die Bundesregierung hat nun das Recht, diesem Ansinnen zu entsprechen (und dann entscheiden unabhängige Gerichte darüber, ob die Grenzen der Satire überschritten wurden) ... oder das Ansuchen der Türkei abzulehnen.
    Böhmermann war sich auch nach meinem Eindruck durchaus bewusst, dass er hier die Grenze überschreitet, ob seine Einleitung ("DAS ist in Deutschland verboten") ihm etwas hilft, sollen andere entscheiden.
    Grundsätzlich übt Erdogan hier zunächst einmal das Recht aus, das jedem, der sich beleidigt fühlt, zusteht ... nämlich eine Anzeige zu stellen und das vor Gericht zu bringen ... nochmal, das darf jeder (der Entführer und Mörder eines kleinen Jungen hat mal den Polizisten angezeigt, der ihn im Verhör, um das Versteck des Jungen rechtzeitig finden zu können, mit Folter gedroht hat ... und der Entführer, der Mörder, der Verbrecher hat Recht bekommen ... muss man nicht gut finden, aber das gehört zu unserer Rechtskultur, dass auch die Verbrecher Rechte haben).


    (Bitte nicht jedes Wort jetzt auf die Goldwaage legen, ich lieg mehr oder weniger mit Grippe flach und sollte evtl. zu solchen Themen gar nix schreiben ... aber wie oben schon gesagt, es beschäftigt mich seit Tagen ... und ich ringe mit einer eigenen Meinung zu dem Thema, denn aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, Erdogan soll uns am Rücken kraulen, aber ... siehe oben).

    Lehrer erstellen Vorschläge für die Prüfung. Das Ministerium wählt aus - und wenn man zur Abwechslung davon ausgeht, dass die Leute im Ministerium auch nachdenken, wählen sie für die normale Abiturprüfung auch die am besten geeignete Aufgabe. Und aus denen, die übrig sind, aber nicht genommen wurden, wird die Nachprüfung erstellt ...

    Ich kann nur das unterschreiben, was Friesin weiter oben schon geschrieben hat: Die Aufgaben, die mir für die Klasse am geeignetsten erscheinen, verwende ich bei der "normalen" Schulaufgabe / Prüfung. Beim Nachtermin kann also im besten Fall die "zweitbeste" Lösung dran kommen.


    Ganz abgesehen davon: Als Referendar würde ich mir diesen Schuh nicht anziehen (und als fertiger Lehrer auch eher nicht).


    Übrigens: Ich schleife lieber einen Schüler wieder durch ein Schuljahr, als extra eine Abiturprüfung zu erstellen (um bei Deiner Wortwahl zu bleiben), denn das Mitschleifen ist für mich kein extra Arbeitsaufwand, hinter der Erstellung eine Abiturnachprüfung stecken Stunden an Arbeit.


    Und: Natürlich gibt es beim Nachschreiben einer Prüfung eine reelle Chance, sie ist aber evtl. kleiner (und das muss gar nicht an den Prüfungsaufgaben liegen ... z.B. hat der Lehrer bei der Korrektur keinen Vergleich, er sieht also nicht, dass diese Aufgabe auch den guten Schülern Probleme bereitet hätte und wertet deshalb evtl. strenger ... ok, evtl. wertet er vielleicht auch großzügiger, weil er keinen Vergleich hat, aber das Risiko besteht. Außerdem ist es absolut kein Zuckerschlecken, wenn man sich auf den Nachtermin vorbereitet, während alle anderen schon feiern ... ob man dazu dann die Konzentration hat, ist wieder eine andere Geschichte. Ist denn wahrscheinlich, dass es in den paar Wochen, die da dazwischen liegen, privat besser läuft bzw. das, was man jetzt schon versäumt hat, in der Kürze wirklich aufholbar ist?).

    "Nicht immer offensichtlich, aber sei es nur in Form von T-Shirts, Aufklebern auf dem Auto, Tattoos usw."


    Ich denke, den Satz sollte man als Ganzes und im Zusammenhang lesen. Nein, Tattoos für sich alleine sind kein Kennzeichen für Rechtsextremismus, auch das Tragen von T-Shirts ist nicht rechtsextrem ... es kommt auf das Motiv an (genau wie bei den Aufklebern) - und so war das wohl gemeint und so habe ich das auch verstanden.

    Interessant finde ich, wie gegensätzlich hier die Meinungen sind. Da kann man die Referendare dann durchaus verstehen, die immer meinen, ihre Beurteilungen wären z.T. recht willkürlich.

    Du weißt aber schon, dass es etwas völlig anderes ist, ob ein Foto in einem gedruckten Jahresbericht erscheint oder ob es irgendwo im Netz kursiert?

    Ja ... und? Ich denke Du hast mich hier gründlich missverstanden (und ganz ehrlich ... muss diese Frage, ob ich weiß, dass ein Unterschied zwischen gedruckt und Netz besteht, wirklich sein?) Mir ging es darum, dass man durchaus eine Möglichkeit hat, "Erinnerungsstücke" an seine Klassen zu bekommen, ohne das zu tun, was der Ersteller beabsichtigte (evtl. gibt es an seiner Schule ja sogar einen Jahresbericht).

    Bei uns findet sich von jeder Klasse ein Foto im Jahresbericht der Schule (Buch am Ende des Schuljahres, in dem auch kurze Texte über besondere Ereignisse stehen - und eben ein Foto von jeder Klasse mit Namenslist und Liste der Lehrkräfte ... natürlich werden die Eltern der Kinder vorher um Erlaubnis gebeten und falls diese nicht gegeben wird, taucht das Kind auf dem Foto halt nicht auf).

    Als Beamter / Lehrer hat man eine Wochenarbeitszeit von - bei uns - 40 Stunden. Man hat mehr Ferien als die 6 Wochen Urlaub, die einem Arbeitnehmer sonst zustehen, diese zusätzlichen freien Tage müssen irgendwo "reingearbeitet" werden. Und das geschieht auch ... 50 - 60 Stunden Wochen sind durchaus, je nach Zeitpunkt im Schuljahr und anderen Faktoren (welche Jahrgangsstufen, Klassleitung, Abiturprüfungen etc), häufig.


    In Vollzeit würde ich den Beruf nicht als familienfreundlich bezeichnen, denn (zumindest bei uns) der Trend geht immer mehr zur ganztägigen Beschulung oder zumindest Beaufsichtigung der Schüler und die Zahl der Konferenzen wird nicht weniger.


    Ja, es ist möglich, dass man spätabends oder am Wochenende wenig arbeiten muss, dann sind aber die Nachmittage an denen man selbst keinen Unterricht hat auch komplett dicht (ist das familienfreundlich?).


    Die Unterrichtsvorbereitung wird tatsächlich nach einigen Jahren deutlich einfacher, was mir extrem Zeit nimmt, sind die Korrekturen, insbesondere Oberstufe. Und da sind Klausuren in Geschichte nicht weniger zeitaufwändig als Englischarbeiten ... nur fast noch nerviger, weil viele Schüler sich nicht einmal in der Muttersprache so ausdrücken können, dass man es ohne langes Nachdenken versteht. Da wir "positiv" korrigieren sollen (das heißt, der Schüler soll auf seiner Arbeit lesen können, wie es richtig gewesen wäre), schreibe ich manchmal bei der Korrektur fast soviel wie ein Schüler (bzw. ich sollte, ich tu es oft nicht, weil es kaum zu schaffen wäre).
    Hier habe ich bisher (nach ca. 15 Jahren!) nicht das Gefühl, dass mehr Routine zu schnelleren / einfacheren Korrekturen führt.


    Ich habe / hatte gerade 14 Tage Weihnachtsferien ... und verbringe sie u.a. mit der Korrektur von 8 Seminararbeiten (so ca. 150 Seiten insgesamt). Ich hab mal genauer auf die Zeit geachtet, verteilt auf 14 Tage (also auch die Feiertage und Sonntage) waren es im Schnitt über 2 Stunden pro Tag, so ca. die Arbeitszeit einer vollen Arbeitswoche. Wenn ich jetzt die Feiertage einrechne, bleibt von meinen "zwei Wochen Ferien" also nicht viel mehr übrig, als jeder andere Arbeitnehmer auch hat. Und leider rege ich mich über schlechte Arbeiten und verpasste Chancen immer noch viel zu sehr auf ...

    Das ist falsch. Der (oder die) Schüler wird (werden) nicht vom Unterricht ausgeschlossen - im Gegenteil. Es handelt sich nicht um eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme nach den Paragrafen des Schulgesetzes, sondern lediglich um eine differenzierende Unterrichtsgestaltung. ;)
    Ein Teil der Schüler geht auf Exkursion, der andere Teil bleibt auf keinen Fall zu Hause - sondern wird anderweitig beschult. Wenn ich einen Schüler aus dem Sportuntericht aus gesundheitlichen Gründen oder weil er die anderen Schüler durch sein Verhalten gefährden könnte mit differenzierenden Aufgaben zeitweilig in eine andere Klasse setze, benötige ich dazu keinen Konferenzbeschluss.


    Genau dasselbe geschieht, falls ein Schüler die Kosten für die Exkursion nicht beibringt oder aus anderen (z.B. gesundheitlichen) Gründen nicht teilnehmen kann oder darf. Da entscheide ich als Lehrer in Abstimmung mit dem betreuenden Kollegen (oder Hausmeister) und der Schulleitung, wie der Schüler/die Schülerin an diesem Tag beschult oder schulpraktisch beschäftigt wird.

    Meiner Ansicht nach biegst Du Dir die Rechtslage hier so hin, wie Du sie sehen willst. Ich denke nicht, dass diese Sichtweise bei Beschwerde der Eltern Bestand haben kann. Das mag aber auch abhängig vom Bundesland sein. Aber mit Deiner Argumentation könnte ich einen Dauerstörer auch aus dem Klassenzimmer werfen ... und die Diskussion gab es hier im Forum glaube ich schon einmal mit dem Ergebnis, dass eben dies in manchen Bundesländern auch nicht möglich ist.


    Das mit den Kosten bzw. der Gesundheit ist ein ganz anders gelagertes Feld. Hier kann der Schuler nicht mitfahren (bzw. bei den Kosten wird es ihm bei uns vom Elternbeirat ermöglicht). Da hast nicht DU entschieden, dass der Schüler nicht mitfährt.

    Doch, wenn ich eine Klassenfahrt, eine Exkursion, einen Kinobesuch oder eine andere Aktivität plane und durchführen will, dann mache ich das zu meinen Bedingungen. Und ein vernünftiger Schulleiter stärkt seinem Kollegium den Rücken. Wenn nicht, dann findet die Aktivität eben nicht, oder ohne mich statt. Ich lasse mir doch keinen Schüler "aufs Auge drücken", der das gesamte Projekt (bzw. einzelne Mitschüler) gefährdet.

    Mag sein, aber Alias' Ratschlag ging ja in die Richtung, dass man Fahrten organisieren solle um dann bestimmte Kinder nicht mitzunehmen. Und unser Schulleiter würde das - wenn von Anfang an eine Bedingung ist: "Aber nur ohne diesen Schüler" - nicht genehmigen (ob das jetzt heißt, er ist vernünftig oder nicht ...?).

    Alias: Nein. Das ist ein Ausschluss vom Unterricht und der wird nicht von einer einzelnen Lehrkraft entschieden. In Deinem Beispiel willst auch noch DU fahren ... wenn Du dann damit ankommst, dass Du bestimmte SuS nicht mitnehmen willst (von wegen Verantwortung), würde unsere SL diesen Ausflug einfach nicht genehmigen (und ja, diese Fälle hatten wir ... es wurden Schüler den Lehrern "auf's Auge gedrückt", die bestimmte Exkursionen durchführen - gegen den Willen dieser Kollegen. Die einzige Antwort wäre gewesen "nicht fahren", dann würde aber auch Dein Rat oben verpuffen).

    ca. 120 Lehrkräfte und eine ganze Menge Ehemalige.


    Wir schreiben Karten bei:
    - runden Geburtstagen im Kollegium (nicht bei den Ehemaligen)
    - gute Wünsche bei längerfristigen Erkrankungen (oder erfreulichen Ereignissen)


    Wir laden auch die Ehemaligen bei Lehrerausflug, (Schul-)Jahresabschlussessen etc. immer ein ... (Ausflug wird auch von uns organisiert, aber immerhin haben wir durchgesetzt, dass sich jetzt andere um die Kaffeesahne kümmern).


    und ja, dafür geht ziemlich viel Zeit drauf, aber einigen von uns (große Schule => 6 Personalräte) ist es das wert (ich konnte mich z.B. vor zwei Jahren nicht damit durchsetzen, die Freud- und Leidkasse, die zumindest in meinem Bundesland schon fast jenseits der rechtlichen Grauzone ist, abzuschaffen).

    Unterrichten tu ich sehr gern. Das ganze Drumherum ist es aber, was mir den Spaß am Beruf verdirbt (bis hinauf zum Kultusministerium). Würde ich plötzlich im Lotto gewinnen, ich wäre morgen schon weg (mit einer Ausnahme: ich würde meine Oberstufenkurse noch bis zum Abi weiter führen, weil ich alles andere höchst unfair finden würde).

    Man geht hin, wenn es einem das wert ist oder man bleibt weg ... wo ist das Problem?


    Ich gehe da nicht hin, weil ich um Weihnachten rum eh zu wenig Zeit für meine Familie habe und habe kein Problem "Nein" zu sagen bzw. mich in die Liste nicht einzutragen. Ich bin nicht mit der Schule / dem Kollegium verheiratet.


    Manche / viele Kolleginnen und Kollegen mag ich sehr gerne und ich hoffe, sie merken das im täglichen Umgang (und ab und zu lädt man sich sogar zur Geburtstagsfeier ein). Aber neben Familie und einem bestimmten Hobby bleiben nicht viele freie Abende und die muss ich nicht im Kollegenkreis verbringen - das erwarten die Leute, an deren Meinung mir etwas liegt, dem Himmel sei Dank auch nicht von mir.

    Die Note würde sich verbessern, wenn Du ihr das anerkennst?


    Gibt es also auf diesen Teil der Arbeit mehr als eine Bewertungseinheit oder ist die Schülerin eben um eine Bewertungseinheit an der besseren Note vorbei?


    Falls letzteres: Ich würde ihr dann die eine Bewertungseinheit geben, soll sie halt dann die bessere Note haben. Ich würde darauf hinweisen, dass in Zukunft mit Bleistift geschriebene Antworten nicht gewertet würden und mir die Arbeiten der betreffenden Schülerin (oder evtl. sogar alle) vor Herausgabe kopieren.

    Ok, sorry ... ich bezog mich mit meinen Ausführungen auf die Studienfahrten, die bei uns in der 11. Klasse statt finden ("Abiturfahrt"). Andere Fahrten gibt es bei uns nur wenige und die gehen prinzipiell nicht ins Ausland.


    Und: bitte komplett zitieren und beurteilen: ich schrieb auch, dass das Mittel "nicht fahren, wenn die SuS keine regionalen Ziele akzeptieren" bei uns nicht greift, einfach unrealistisch ist (und noch vielmehr ist es - bei uns - unrealistisch zu glauben, man könnte die Oberstufenschüler / ihre Eltern zwingen, bei einer Fahrt mitzumachen, deren Ziel ihnen nicht zusagt, Erziehungsauftrag hin oder her ... da fällt uns die eigene Schulleitung in den Rücken) ... und: ich schrieb auch, dass die Fahrten für unter 450 Euro durchgeführt werden ... das fällt für mich jetzt nicht unter "spektakulärer-teurer".

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