Ähm ... halber Punkt pro Lücke ist nicht "komplett für die Tonne". "Y hat immer hadn't geschrieben, aber kein Partizip" ... dann hätte y bei mir wohl gar keinen Punkt auf die Lücke - also viel schlimmer.
Und weil etwas falsch eingeprägt wurde wird es nicht mehr "sanktioniert"? Kann ich bei einem frei geschriebenen Text verstehen, aber nicht bei einer Grammatikaufgabe, wo es genau auf die Richtigkeit (aller) Grammatikteile ankommt.
Beiträge von DeadPoet
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Das ist sicherlich richtig. Aber bei einem Punkt pro Lücke enden halt irgendwann die Differenzierungsmöglichkeiten. Wobei ich bei komplett falschen Partizipien mir überlegen würde, ob mir das reine "hadn't" überhaupt einen halben Punkt wert wäre ...
"Der Muttersprachler versteht es" ... ist das jetzt die angestrebte Qualitätsstufe des Fremdsprachenerwerbs? Ich versteht auch "Isch geh Aldi". "Der Muttersprachler versteht es, trotz Fehler" - das ist für mich eben "ausreichend". -
- zur korrekten Anwendung einer Form gehört für mich bei schriftlichen Arbeiten auch die korrekte Schreibung. Außerdem ... wenn nur immer die gleiche Form einzusetzen war, weiß ich ja nicht einmal, ob er die Form korrekt anwenden hätte können (aber das ist ein anderes Thema)
- wie oben gesagt, ich würde jeweils einen halben Punkt abziehen, damit hätte der Schüler im Normalfall auf diesen Teil der Arbeit bei mir gerade noch ein "ausreichend" ... das fände ich nicht zu hart in Anbetracht der Tatsache, dass vorher wohl im Unterricht intensiv geübt, besprochen und geschrieben wurde - auch das hadn't ... -
Bei einem reinen Grammatikteil, in dem es genau um das Past Perfect geht, würde ich jedes Mal einen halben Punkt abziehen; einen halben deshalb, weil die zweite Komponente - das Past Participle - ja richtig gemacht wurde. Jetzt kann man zwar einwenden, dass der Fehler "ein Wiederholungsfehler" ist, aber ich denke nicht, dass in der Mathematik bei Aufgaben zu solch grundsätzlichen Fähigkeiten (z.B. Abprüfung des Einmal-eins) Wiederholungsfehler gegeben würden - und so sehe ich das hier auch.
Bei einer solchen Aufgabe ist für mich bei der Bewertung dann eben auch die Botschaft, dass man genau lernen und arbeiten muss und es eben auch auf die Schreibweise ankommt - davon abgesehen sollte es bei der Schreibung von "hadn't" keine Probleme geben. -
Ich sage meinen Schülern von Anfang an, dass ich Noten, sollte sich heraus stellen, dass ich mich vertan habe, auch nach unten verändere. Ich sage ihnen auch, dass ich verstehe, wenn sie mich nicht mit der Nase darauf stoßen und dass ich, wenn ich die Arbeit einmal heraus gegeben habe, nicht noch einmal alle Noten überprüfe (also eigentlich nichts mehr verändere), es sei denn bei einzelnen Arbeiten, wenn ich von Schülern auf Fehler hingewiesen werde. Ich gebe auch den Notenschlüssel bekannt (also z.B. "unter 10 Punkte ist eine 5").
Wenn ein Schüler mich nicht darauf hinweist, dass ich mich zu seinen Gunsten vertan habe, muss er das mit sich selbst abmachen, aber ich bin ihm nicht "böse", wenn er es nicht tut - schließlich liegt der Fehler in erster Linie bei mir. -
In Bayern steht das z.B. so dezidiert nicht im Gesetz, ergibt sich aber nach Ansicht der Juristen aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung (jeder Schüler mit 10 Punkten hat eine 4, warum sollte dann einer mit 10 Punkten eine 3 haben, wenn das lediglich auf einem Irrtum beruht). Ist unangenehm für alle Betroffenen, logisch.
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Das ist einfach in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Geht nicht darum, ob wir das wollen, nicht einmal darum, ob die Schulleitung das will ... und unter bestimmten Gesichtspunkten finde ich die Erstellung eines Erwartungshorizonts gar nicht so doof (für mich selbst, für die Schüler - nicht unbedingt für die Schulleitung).
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(Abitur-)Prüfungsaufgaben dürfen bei uns nicht als Schulaufgaben verwendet werden - auch in Teilen nicht
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Alle Schulaufgaben werden mit Erwartungshorizont und Punkteschlüssel abgegeben. Der Fachbetreuer schaut dann mal kurz drüber (pickt sich stichprobenartig 3-4 Schülerarbeiten raus) und gibt falls nötig Rückmeldung (ok, zu schwer, zu leicht, viele Fehler übersehen etc). Darüber, wie ausführlich ein Erwartungshorizont für den Fachbetreuer sein muss, streiten sich die Geister ... ich habe mal gelesen, dass er so gestaltet sein muss, dass "ein Fachmann die Korrektur/Bewertung nachvollziehen kann". Der Erwartungshorizont an die Schüler sieht dann sinnvollerweise anders aus.
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Freitag Konferenztag ist ungünstig, wird an vielen Schulen bei uns aber so gehandhabt, da dann kein "wertvoller" Nachmittagsunterricht ausfällt (und wie wir alle wissen, ist der Unterrichtsausfall verantwortlich für alles, was in unserem Bildungswesen nicht funktioniert).
Zum Glück sind bei uns Konferenzen (noch) an anderen Wochentagen. Die Regelung ist allerdings auch, dass zu Konferenzen spätestens eine Woche im voraus eingeladen wird - drei Wochen Vorlauf sind da also schon recht freundlich. -
Es mag in NRW anders sein, aber in Bayern gibt es - außer für die Oberstufe - am Gymnasium (und wohl auch an anderen Schulformen) keinen verbindlichen Notenschlüssel. Sogar von der Fachschaft erstellte Notenschlüssel sind nicht bindend, bestenfalls eine Empfehlung. Ich erstelle die Aufgaben, ich legen einen Notenschlüssel fest. Ich weiß am Besten, was die Kinder können müssen und was für mich noch eine "ausreichende" Leistung ist. Ich kann beurteilen, ob die Aufgabe vor dem Hintergrund meines Unterrichts und der damit verbundenen Übungen und Schwerpunktsetzungen eher leicht oder eher schwer war ... aber die Grenze zwischen 5 und 6 lege ich auch meist bei um die 30%.
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Rein subjektiv nach meinen Empfinden und Erfahrungen (kann an anderen Schulen anders sein) und verallgemeinert:
- Leistungsbereitschaft / der Wille, sich anzustrengen, die Fähigkeit, sich zu konzentrieren ist gesunken
- Interesse an Bildung / daran, etwas Neues zu Lernen ist gesunken
- Wortschatz, Leseverständnis und Rechtschreibung der deutschen Kinder in der Muttersprache ist viel schlechter geworden (von der Schrift und Sauberkeit der Arbeit gar nicht zu reden)
- bestimmte Grundlagen, von denen man früher davon ausgehen konnte, dass die Kinder sie mehr oder weniger aus dem Elternhaus mitbrachten (Höflichkeit) sind - verallgemeinert (!) - nicht mehr so oder gar nicht mehr ausgeprägt
- Eigeninitiative, Eigenverantwortung ... hat ihnen unser Schulsystem ausgetrieben ... jedenfalls empfinde ich das so in einem System, in dem häufig nicht gefragt wird, was der Schüler bei schlechten Noten falsch gemacht hat, sondern was die Lehrer anders machen müssen, damit es weniger schlechte Noten gibt ... ein System, wo sich die Schule für alles verantwortlich fühlt, was nach meinem Empfinden in den Bereich der Eigenverantwortung fällt (und ich rede nicht von kleinen Kindern, sondern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen).Ist auch was besser geworden? Bin mir nicht sicher, Englisch sprechen war schon in meiner Schulzeit - und die liegt länger zurück - wichtig und ich bin mir nicht sicher, dass mein Jahrgang im Sprechen schlechter war als ein Jahrgang heute.
Sozialverhalten untereinander ... meine Beobachtung ist, dass das im Durchschnitt sogar besser geworden ist. Die negativen Ausreißer sind extremer als früher, aber insgesamt finde ich, hat sich das (natürlich wieder subjektiv, bei uns an der Schule) verbessert (weniger Gedrängel, weniger "Mobbing" etc).
Kreativität: hat sich zumindest nicht verschlechtert, im Gegenteil, da viele SuS es immer besser verstehen, die neuen Medien zu nutzen, gibt es da durchaus positive Entwicklungen (ob die Kreativität dann immer zu einem Ziel / zu einem Ergebnis führt, ist eine andere Frage und ob das auch immer angestrebt werden muss wieder eine andere).
Freies Vortragen: gefühlt auch besser geworden ... Problem ist, dass allein die Tatsache des freien Vortrags noch nicht wirklich positiv ist, wenn die Inhalte fehlen oder zu oberflächlich sind, weil man sich eben keine Mühe geben wollte (siehe oben).
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Stimmt ... eine Art Teufelskreis. Bei uns wird demnächst die erweiterte Schulleitung eingeführt. Die Kolleginnen und Kollegen, von denen ich glaube, dass sie diese Position gut ausfüllen könnten (müssen alles schon Funktionsträger sein), wollen nicht (weil mit Posten in der erweiterten SL evtl. auch Aufgaben verbunden sind, die gerade DIESE Kolleginnen und Kollegen nicht machen wollen). Diejenigen, die wollen ... naja ...
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b) und ab und zu (aber sicher nicht jede Woche) c).
In seltenen Fallen d) -
Bundesland könnte wichtig sein, da je nach Bundesland so eine "Strafarbeit" problematisch ist.
Insgesamt muss man natürlich überlegen, ob man die Angelegenheit verschärfen möchte. Ich würde aber, wenn die Schilderung so stimmt, meinem Kind das Abschreiben aber auch nicht zumuten. Ich würde am Montag an der Schule anrufen, die Lehrerin um Rückruf bitten und ihr sagen, dass es da Gesprächsbedarf gibt, entweder am Elternsprechtag (wo bei uns aber zum Beispiel nur immer ganz kurze Gespräche geplant sind) oder in der Sprechstunde der Lehrkraft. Ich würde auch sagen (darum bitten - klingt besser), dass bis zu diesem klärenden Gespräch die "Strafarbeit" ausgesetzt werden sollte.
Ergeben sich bei diesem Gespräch keine weitern Informationen, würde ich darauf bestehen, dass die "Strafarbeit" zurück genommen wird. So wie hier geschildert ist das sinnlos und ungerecht. -
Die wenigsten Menschen bekommen Kinder aus rein emotionalen, sondern vor allem aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen. Sonst wären wir alle wohl schon längst ausgestorben.
Ich glaub, Dir fehlt noch ein wenig (Lebens)Erfahrung ... so gute 100 Jahre.
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Ist Unterrichtsausfall - so lange nicht über Wochen ein bestimmtes Fach ausfällt - wirklich das große Problem, zu dem er gemacht wird? In meiner Schulzeit fiel Unterricht aus - manchmal sogar viel. Dann haben wir uns - Akademikerhaushalt oder nicht - über mehr freie Zeit gefreut. Die Schulaufgaben und das Abi hat das jetzt aus der Erinnerung heraus nicht negative beeinflusst.
Ich hatte vor zwei oder drei Jahren mal gesundheitlich einen ziemlichen Durchhänger und bin einige Stunden ausgefallen - sogar in meinem Abiturkurs. Am Schuljahresende war ich dennoch mit allen Klassen fertig und der Kurs hat das (Zentral)Abitur auch gut gemeistert ...Etwas ketzerisch: Wenn irgend etwas nicht passt, wird es auf Unterrichtsausfall "geschoben", andere Gründe, die z.T. für Eltern oder Schüler unangenehmer sind, weil sie mehr in ihrer Eigenverantwortung liegen, fallen unter den Tisch.
Ich kenne es aber von meiner Schule auch nur so, dass Vertretungen nach folgendem Prinzip eingeteilt werden:
- an erster Stelle ein Lehrer, der die Klasse in einem anderen Fach unterrichtet. Fehlt der Mathe-Lehrer, gibt es halt eine Stunde mehr Deutsch oder Englisch
- an zweiter Stelle ein Lehrer, der das Fach der abwesenden Lehrkraft unterrichtet - und es wird, anders als in dem Interview, Unterricht gehalten
- nur im Notfall kommt ein Lehrer, der weder Fach noch Klasse hat ... die Erwartung (die meist auch erfüllt wird) ist, dass dennoch Unterricht statt findet (Grundlagen in Mathe wiederholen, Englisch Grammatik üben etc). -
Ohne Bundesland kann man fast nichts sagen, aber bei uns spricht die Schule die Entlassung aus, da hat die Bez.Reg. erstmal wenig Einfluss. Was die Eltern der entlassenen Schülerin dann tun ist eine andere Sache.
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Ja ... das ist für die Statistik. Den Eltern / dem Ministerium fällt zu viel Unterricht aus, also wird auch die 10. Stunde vertreten ... ob es Sinn macht oder nicht ist eine andere Frage.
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Interessant, wie unterschiedlich solche Dinge gehandhabt werden. Bei uns wird auch Nachmittagsunterricht / Randstunde vertreten. Ist der Ausfall einer Lehrkraft absehbar, wird schon einen oder mehrere Tage vorher eine Vertretung eingeteilt. Ist der Ausfall kurzfristig, kommt man in die Schule und sieht, dass man halt nach der 5. Stunde nicht heim gehen kann, sondern noch die 6. halten muss. Am Nachmittag werden soweit möglich die Kolleginnen und Kollegen eingeteilt, die an diesem Nachmittag eh schon Unterricht haben.
Sollte eine Vertretung mal ganz ungelegen kommen (wegen solcher Termine wie oben), lässt der Vertretungsplaner normalerweise mit sich reden - allerdings hat der auch das Problem, dass manche Leute nie eine Vertretung machen können, dann wird er auch stur.
Grundsätzlich denke ich gilt, dass unsere Arbeitszeit länger ist als unsere Unterrichtszeit und wir deshalb auch für Vertretungen in Randstunden und am Nachmittag zur Verfügung stehen müssen. Es kann aber nicht sein, dass damit regelmäßig längerfristige Planungen der Lehrkräfte unmöglich sind, weil man nie weiß, wann man nun vertreten soll. Denn dann kann ich meine Arztbesuche einfach nicht vernünftig planen.
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