Nein, DEINE Erwartungshaltung ist nicht zu hoch, die Organisationsfähigkeit und Frustrationstoleranz vieler Schulleitungen ist halt auch nicht "zu hoch" ... Ich erlebe das immer wieder, dass Schulleitungen, wenn es nicht so läuft, wie sie es gerne hätten bzw. wie es aus Sicht des Ministeriums laufen sollte, den Druck nicht selbst auffangen oder abmildern (was ich auf Grund ihrer Führungsposition schon erwarten würde), sondern ungefiltert nach unten ableiten.
Beiträge von DeadPoet
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In dem Fall verzichten wir auf Bemerkungen bzw. sie kommen auf einem gesonderten Blatt.
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Bei uns gibt es Wortbemerkungen für Mitarbeit und Verhalten. Bei Ordnungsmaßnahmen fällt die entsprechende Bemerkung halt schlechter aus ...
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Ich stelle mir das gerade in meinem Unterricht der Klasse 7 vor: "Du Melanie, es gibt da bei uns so ein Gesetz. Bitte lege deshalb das Handy weg. Ausserdem stört das die anderen."Melanies Antwort wäre immer noch: "Nö"
Die Frage war, wie es geregelt ist. Dass es anstrengend ist, das durchzusetzen, habe ich ebenfalls geschrieben.
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In Bayern gibt es laut Gesetz eine Regelung: grundsätzlich ist das Handy ausgeschaltet. Ausnahmen kann eine Lehrkraft genehmigen ... ich finde diese Regelung in Ordnung, auch wenn es schon manchmal anstrengt, sie immer wieder durchzusetzen. Allerdings wird - auf Druck von Eltern - im Moment über eine Neuregelung diskutiert.
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Nein, es muss gar nicht um den "Wert" einer Krankschreibung gehen, bzw. darum, ob diese angezweifelt wird. Aber der / die Kranke hat alles zu unterlassen, was der raschen Genesung abträglich ist. Und je nach den Umständen kann eine weite Reise dies durchaus sein - oder eben nicht.
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Die Leute, die mich näher kennen, haben in den Jahren erlebt, dass ich eben nicht immer Zeit habe, dass ich mich manchmal noch nachts hinsetzen muss, um was zu korrigieren.
Die Leute, die mich nicht kennen und meinen, sie müssten mit dem Spruch "vormittags recht und nachmittags frei" kommen, kriegen den Spruch mit Intelligenz und Berufswahl zurück. -
FOS/BOS nicht ganz vergessen, auch da könnte es noch Möglichkeiten geben (nicht fürs Referendariat, aber danach).
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Gerade die unterschiedlichen Altersstufen machen für mich einen Reiz des Berufs aus. Ja, Unterstufe kann nervig sein, weil das halt noch "kleine Kinder" sind - mit allem, was dazu gehört. Ist aber auch schön, weil die noch viel einfacher für etwas zu interessieren sind und oft auch noch etwas lernen wollen.
Oberstufe kann nervig sein, weil die oft furchtbar cool, gelangweilt und in ihrer Art festgefahren sind. Kann aber auch total interessant sein, weil die halt schon mehr Dinge verstehen, man kann mit denen auf ganz anderen Ebenen reden und diskutieren.
Mittelstufe ... ugh ... Pubertät. Aber auch das hat seine schönen (oder zumindest interessanten) Seiten.
Ich war drei Jahre an der FOS/BOS, wo es ja nur OBerstufe gibt. Von der Unterrichtsvorbereitung her sicher weniger Arbeit, da ja nur zwei (oder mit BOS drei) Jahrgangsstufen (gut, dafür jedes Jahr Abschlussprüfung). Ich wollte wieder an ein "normales" Gymnasium, weil ich auch die anderen Jahrgangsstufen (und Fachinhalte) unterrichten wollte - bei allem Mist, der in der Zwischenzeit passiert ist (G9 wird zu G8 wird zu G9 ...) das hab ich nicht bereut.
Als ich das erste Mal dann eine 5. Klasse bekam, war ich mir nicht sicher, ob ich das kann (Ironie mag ich nämlich auch ganz gern) ... aber es hat (zu) gut geklappt, jetzt habe ich fast jedes Jahr eine 5. (aber auch jedes Jahr Abiturkurse). Die Mischung sorgt dafür, dass das nicht eintönig wird, weder von den Persönlichkeiten, die man unterrichtet, noch von den Fachinhalten. -
Es gab/gibt genau zwei Funktionsstellen, die mich wirklich interessiert hätten. Ansonsten bringt der "Aufstieg" zwar mehr Geld (das mir aber nicht fehlt), dafür viel, viel mehr Zeitaufwand (Zeit hab ich eher weniger) und ich halte weniger Unterricht (eigentlich der Hauptgrund, Lehrer geworden zu sein), sondern verbringe mehr Zeit mit Verwaltung oder anderen ähnlichen Dingen.
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Mittagspause ist bei uns an der Schule nach der 6. Unterrichtsstunde. Wir haben eine Schulmensa, die durchaus genießbares Essen zum vernünftigen Preis anbietet (zwei verschiedene Hauptgerichte, Suppe, Salat und versch. Nachspeisen). Wenn ich Nachmittagsunterricht habe, esse ich dort.
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Sorry, Wollsocken, die Diskussion wird mir zu blöd. Niemand überprüft das, aber es wird sehr wohl überprüft, welche Qualität mein Unterricht, meine Leistungserhebungen und deren Korrektur haben. Und um das mit der erforderlichen Qualität zu schaffen, ist man halt eine bestimmte Zeit beschäftigt.
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Ähm ... man geht davon aus (und die eine oder andere Studie bestätigt dies), dass ich mit meiner Unterrichtsverpflichtung und der damit verbundenen Vor- und Nachbereitung eine 40Stundenwoche habe ... wenn ich jetzt eher komme zum Beaufsichtigen - wo spar ich die Zeit dann ein?
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Ich weiß ja nicht, wie es bei Mikael ist, aber bei uns besteht Anwesenheitspflicht für die Stunden, in denen ich Unterricht habe (und die Zeiten, zu denen ich als Aufsicht eingeteilt bin - die aber ca. 30 Minuten in der Woche nicht überschreiten). Außerhalb dieser Zeiten habe ich keine Anwesenheitspflicht und von daher kann ich - wenn ich eher komme - auch nicht "eher" nach Hause gehen. Unterrichtsvorbereitung und Korrektur wird daheim erledigt, u.a. auch, weil an der Schule gar nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stünden.
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Schule ist Ländersache und was in einem Bundesland evtl. geht, geht im anderen nicht. Bei uns kann schon ein Schüler, der den Unterricht massive stört, nicht einfach vor die Tür gesetzt werden (Verletzung Aufsichtspflicht). Schüler haben tatsächlich ein Recht auf Unterricht und der Ausschluss vom Unterricht ist eine recht hoch angesiedelte Ordnungsmaßnahme.
Außerdem: Was passiert, wenn die Eltern das Kind im zweiten Fall eben nicht um 6.30 zum Sauber machen an die Schule bringen bzw. dafür sorgen, dass es dort ist? Bei uns herrscht ein gewisser Konkurrenzdruck unter den Schulen, man darf sicher sein, dass die Eltern bei so einer Lage ihre Kinder nicht mehr bei uns anmelden.
Mal ganz davon abgesehen würde unsere Schulleitung nie so konsequent sein und sich schon gar nicht gegen Eltern stellen. Ich glaube (!) auch, dass früher oder später Eltern gegen solche Maßnahmen juristisch vorgehen würden - mit durchaus wahrscheinlichem Erfolg.
Mit Unpünktlichkeit habe ich aber auch nicht die großen Probleme (sollte es doch einmal so sein, wird derjenige, der zu spät kommt, abgefragt - muss ich meist nur einmal machen). -
Baby spuckt einmal kurz drauf - Korrektur erledigt ...
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"Kurzkontrolle" - ist wohl kein angesagter Leistungsnachweis?
Ich würde mich als Schüler etwas auf den Arm genommen fühlen, wenn der Lehrer am Anfang der Stunde auf Motivation und Auflockerung macht - und dann plötzlich die Angabenblätter für einen Test aus der Tasche zieht.
Falls sie Schüler wissen, dass ein Test auf sie zukommt, bin ich mir nicht sicher, ob eine "auflockernde Motivation" sie nicht in - falls vorhandener - Konzentration auf den Test stört.
Aber vielleicht bin ich einfach nur schon zu alt für solche Überlegungen ... -
Ich sage meinen Schülern auch, dass Sätze mit Satzzeichen enden. Bei Punkten bin ich meist großzügig (wenn sie allerdings immer fehlen, ziehe ich auch einmal Punkte ab), fehlende Fragezeichen werte ich auf jeden Fall als Fehler.
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Personalrat wäre auch eine Möglichkeit ... ebenso die/der Gleichstellungsbeauftragte.
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Ich bin kein Schuljurist ... aber soweit ich weiß: NEIN, das kann nicht angeordnet werden. Von der Website des Bayerischen Ministeriums für Arbeit und Soziales, Integration und Familie:
"Für Frauen, die zuvor berufstätig waren, beginnt sechs Wochen vor der Geburt der Mutterschutz. Sie haben jetzt mehr Zeit und Ruhe, um Kraft zu tanken für die Geburt und die bevorstehenden Wochen mit dem Neugeborenen. Frauen, die bereits Kinder haben, möchten diese auch gerne auf das bevorstehende Ereignis vorbereiten und ihnen vielleicht noch einmal besonders viel Zeit und Aufmerksamkeit schenken.
Eine Weiterbeschäftigung während der Schutzfrist vor der Geburt ist nur mit Einwilligung der Schwangeren möglich. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Der Mutterschutz endet regulär acht Wochen nach der Geburt. Es besteht hierbei ein absolutes Beschäftigungsverbot. Erfolgt die Geburt vor dem errechneten Termin, so verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte."
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