Naja, mich wundern hier schon einige Beiträge. Es ist einer Lehrkraft ein Fehler passiert. Der Fehler dergestalt, dass eine faire Prüfung nicht gewährleistet ist (hat evtl. nicht bemerkt, hat evtl. mal gelernt). Das alleine reicht mMn schon, um die Prüfung wiederholen zu lassen. Gehen wir wirklich so mit Fehlern um? Unter den Teppich fallen lassen und hoffen, dass es keiner merkt?
Falls die Schülerin den EWH tatsächlich nicht bemerkt hat und wirklich gelernt hat, ist das natürlich richtig blöd für sie und die Lehrkraft muss es aushalten. Bei der Schülerin entschuldigen und trotzdem nochmal schreiben. Möglichkeit: Vor Herausgabe der Klausur einige Fragen stellen, die die Schülerin, wenn sie wirklich gut gelernt hat, locker beantworten kann. Wenn sie sie aber nicht beantworten kann, hat sie wohl mit dem EWH gearbeitet.
Falls die gute Leistung wirklich auf Lernen zurückgeht, wird die Schülerin auch in einer neuen Klausur mit gleichem Stoffgebiet besser abschneiden können.
Ich würde mich auch definitiv nicht darauf verlassen wollen, dass die Schülerin es nicht doch mal rumerzählt (falls es ihr aufgefallen ist, und darauf deutet ja doch einiges hin, wenn auch nicht restlos beweisbar).
Klar kann man Oberstufenkoordinator oder Schulleitung mit ins Boot holen, ich glaube nur, die werden auf auf dem Gleichheitsgrundsatz bestehen.