Beiträge von DeadPoet

    Wir mussten (Schulfest und Tag der offenen Tür, nicht Einschulung) auch Kaffee und Kuchen verkaufen, die Spülmaschine ein- und ausräumen und am Ende die Küche saubermachen. Wer soll das denn sonst machen?

    Kann ich einerseits verstehen, andererseits habe ich im Hinterkopf, dass man schon seinen Qualifikationen usw. entsprechend eingesetzt werden sollte ... putzen und spülen als "muss" ... da wäre ich wieder bei "ich schau mir die Rechtslage genau an und bestehe auf jeder Kleinigkeit zum meinen Gunsten".

    Kommt evtl. auf Bundesland an. In Bayern geht man davon aus, dass man ja 40 Stunden in der Woche arbeiten muss, die Unterrichtsverpflichtung aber "nur" 23 Wochenstunden beträgt. Alles andere (Aufsichten etc) sind deshalb in der Arbeitszeit "inkludiert". Mehrarbeit ergibt sich nur, wenn zusätzlich Unterricht gehalten wird. Bedeutet: Aufsichten (vor Unterricht - bei uns 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts im Klassenzimmer, in der Pause, in der Mittagspause usw.) sind keine "extra" Arbeitszeit sondern in der Wochenarbeitszeit einfach so mit drin.

    Naja, ich habe "schließt die Tür" auch erst so gelesen, dass sie abgeschlossen hat. Klar, kann schließen auch einfach nur "zumachen" heißen, aber ich hatte es zuerst als "abschließen" empfunden.

    Denn wenn die Tür einfach nur geschlossen (nicht ABgeschlossen) war, ist das für mich erst einmal normal und bedarf eigentlich nicht der Erwähnung.

    Das klingt wirklich hart. Ich wünsche Dir, dass sich das anders lösen lässt. Der Personalrat wäre meine erste Anlaufstelle. Aber auch mit der Schulleitung reden (evtl. im Beisein des Personalrats) ... was hast Du denn zu verlieren, auch wenn sie Dich evtl. nicht mag?

    Bist Du in einer Gewerkschaft (GEW / Realschullehrerverbänd o.ä.)?

    Personalrat

    Der muss nämlich gehört werden (zumindest bei uns).


    Was genau wäre an der Abordnung die große Belastung für Dich? Weiterer Fahrweg? "Unangenehmere" Schule? Generell die Einarbeitung an einem neuen Umfeld? Oder ist es eine Abordnung für ein paar Stunden, so dass Du an beiden Schulen sein musst?

    Erreichbarkeit innerhalb der bezahlten Arbeitszeit: Definiere die mal. Jeden Tag 8 Stunden? Ok, 9, man muss ja "Ferien" reinarbeiten. Dann wäre das von 8 Uhr bis 18 Uhr (bei einer Stunde Pause ... schon darüber wäre zu reden). Wenn das meine Arbeitszeit ist, dann gut, will ich da gern erreichbar sein. Nur ... dann fällt mir um 18 Uhr der Stift aus der Hand. Dann gibt es keine Korrekturschichten mehr bis spät in die Nacht, weil das Abi gefälligst bis zum Tag X korrigiert werden muss (und nein, das muss nicht unbedingt zu schaffen sein, wenn man sich an diese Arbeitszeit hält). Dann gibt es keine Elternsprechtage / Elternabende bis weit nach 20 Uhr mehr. Das ist nämlich in meiner "Arbeitszeit" auch alles drin. Die kann aber nicht jeden (!) Tag bis 18 Uhr und im Schnitt einmal im Monat bis 20 Uhr oder noch später gehen. Konferenzen und Sitzungen ... klar sind (meist) vor 18 Uhr zu Ende, nur ... dann wird an dem Tag nicht mehr viel Unterricht vorbereitet - und schon gar nicht mehr korrigiert. Und am Wochenende dann schon mal gar nix mehr.

    Natürlich gibt es Tage, an denen ich mit meiner Arbeit vor 18 Uhr fertig bin. Die Zeit gleicht dann die anderen Tage aus ... tut sie aber nicht mehr, wenn das meine bezahlte Arbeitszeit ist, während der ich erreichbar sein und zur Verfügung stehen muss.


    Bei wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich ergeben, dass Sekundarstufe II Lehrkräfte unter Einbeziehung der Ferien (und etwas abhängig vom Fach) über 42 Wochenstunden arbeiten. Dazu wurde ermittelt, wie viel Zeit für Unterricht, Vorbereitung, Korrektur, Konferenzen, Elterngespäche usw. aufgewandt wird. Will man mir jetzt noch erzählen, wenn ich mit der Arbeit, die tatsächlich zu erledigen ist, fertig bin, muss ich noch zur Verfügung stehen / erreichbar sein?


    Bisher hab ich das Ganze immer als "Gentleman-Agreement" betrachtet: Ich arbeite an einigen Tagen weit länger, dafür hab ich an anderen Tagen "eher Feierabend" und niemand erwartet da von mir, zu springen, wenn gepfiffen wird (erreichbar zu sein). Sollte man der Ansicht sein, dass das nicht so ist ... ok, dann ist es aber in allen Bereichen nicht mehr so. Ich lese übrigens dienstliche Nachrichten am Nachmittag / Abend und wenn was schnell gehen muss, antworte ich auch / bearbeite ich das. Ich komme wenn es sein muss auch mal zusätzlich in die Schule (bei einem netten Anruf wie: "Uns ist Kollege X für den Nachmittag ausgefallen, alle anderen prüfen schon Colloquium ... könntest Du bitte?"). Aber wenn das nun plötzlich erwartet wird, wenn das ein MUSS wird, dann werden auch die Arbeitszeiten / Arbeitsschutzbestimmungen zu einem absoluten MUSS.


    Und Erreichbarkeit: Wenn es erwartet wird, will ich ein Diensthandy mit Vertrag oder Prepaid. Denn sonst habe ich privat kein Telefon mehr, keinen Internetanschluss mehr ...

    Aber Email beantworten schon. Und wenn man es nicht an dem Tag macht, dann muss man es spätestens am nächsten Tag erledigen. Also ist es letztlich egal, wann man es macht.

    Nein, Email beantworten am freien Tag muss nicht sein. Wie Du gleich hinterher schreibst: Spätestens am nächsten Tag. Es gibt Verordnungen (je nach Bundesland evtl. unterschiedlich), die ein elektronisches Postfach wie ein analoges betrachten. Wenn Du mir an meinem freien Tag einen Zettel in mein Fach legst, kannst Du nicht erwarten, dass ich an die Schule komme, ihn lese und antworte. Am nächsten Tag, wenn ich wieder in der Schule bin, sollte dann die Antwort erfolgen.

    Freie Tage hat man doch in der Regel bei Teilzeit. Teilzeit bedeutet für mich, dass ich eben nicht die komplette Zeit, die Vollzeitkolleginnen und -kollegen als "unterrichtsfrei, aber nicht arbeitsfrei" haben, zur Verfügung stehen muss ... man hat doch bei Teilzeit tatsächlich mehr "arbeitsfrei" als als Vollzeitler. Von daher würde ich den "freien" Tag wegen Teilzeit durchaus als "arbeitsfrei" sehen.

    Erreichbarkeit mit email o.ä.: da haben wir eine Dienstvereinbarung: Nachrichten, die mehr oder wenig bis zum nächsten Tag gelesen sein müssen, müssen vor 14 Uhr in meinem Postfach sein (da haben wir uns an der Aussage orientiert, dass ein elektronischer Briefkasten mit einem analogen vergleichbar ist ... wenn man mir in der Schule was nach 14 Uhr ins Fach legt, lese ich das auch erst am nächsten Tag, weil ich dann nämlich gar nicht mehr an der Schule bin).

    Telefonisch: Ich bin ja nicht einmal verpflichtet, ein Telefon zu haben. Von daher kann die Schule gern versuchen, mich anzurufen (hat auch in meinem Fall meine Nummer), aber sie kann nicht verlangen, dass ich zuhause bin - sonst wären wir ja wieder bei einer Art Präsenz.


    Dass es ein vernünftiges Miteinander jenseits der Auslegung von rechtlichen Bestimmungen etc gibt, ist aber auch klar.

    Hat vor Jahren mal eine Anfrage an die Behörde ergeben, ergibt sich aus EU-Recht:


    Wenn die Einschränkung daraus besteht, dass man vor Ort sein muss, dürfte "erhebliche Beeinträchtigung" für mich auf jeden Fall zu bejahen sein.

    Bei dem Urteil ging es um Feuerwehrleute, die Übertragbarkeit auf andere Beamte dürfte damit ebenfalls gegeben sein.


    Wir haben uns im ÖPR damals sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Aussage / Ergebnis damals war, dass es eben NICHT auf Lehrkräfte übertragbar sei ... hat wohl was damit zu tun, dass Mehrarbeit bei uns nur dann entsteht, wenn Unterricht gehalten wird. Daraus folgt: Präsenz und zur Vertretung heran gezogen => Mehrarbeit. Präsenz und keine Vertretung, einfach nur dumm rumsitzen => keine Mehrarbeit. Deshalb gelten bei uns Abituraufsichten, Konferenzen, Sitzungen usw. auch nie als "Mehrarbeit", sie sind in der allgemeinen Arbeitszeit einfach mit drin ... Natürlich kann die Aussage, die wir bekommen haben, auch falsch sein, aber bei uns wird keine Präsenz, in der nicht eine Vertretung anfällt, als Arbeitszeit / Mehrarbeit gerechnet.

    a) Wenn ich in Freistunden prinzipiell keine Termine wahrnehmen darf, sind das keine Freistunden, sondern Präsenzstunden

    b) Dass der Vertretungsplaner, der auch einen schwierigen Job hat, nicht begeistert ist, wenn man sagt "Oh, ich kann die Vertretung nicht machen, weil ich hab da einen Termin", ist auch klar (gibt so einige Kolleginnen/Kollegen, die haben immer einen Termin, wenn sie vertreten sollen)

    c) bei wichtigen Terminen dem Vertretungsplaner vorher sagen, dass man nicht da ist

    d) grundsätzlich verbieten kann der Vertretungsplaner von vornherein Termine mMn nicht

    e) aber wenn eine Vertretung kurzfristig reinkommt und der Vertretungsplaner darauf besteht, wird man den Termin wohl meist ausfallen lassen müssen


    Feste Bereitschaft wäre etwas anderes ...

    Ich kenne es vom Fahrradfahren. Manchmal bin ich auf meinen Touren nach 100 km kaputt. Aber es ist für mich wichtig, am Tag 130 km zu fahren ... also klappt das auch. Ohne Selbstausbeutung. Eher durch Selbstmotivation.

    Hinkt, weil Hobby vs Beruf, Freizeit vs Dienst. Ich habe auch Privatinteressen, für die ich mich quählen kann, mit wenig Schlaf auskomme usw.

    Außerdem war ja meine Frage nicht, warum die KuK das machen (da begreife ich durchaus, dass man auch in dem Beruf etwas macht, was über das Geforderte hinaus geht, weil es einem wichtig ist). Frage ging ja Richtung Fürsorgepflicht Schulleitung. Die hast Du ja auch beantwortet.

    WillG will zwar nicht ... aber ich muss hier mal ... verträgt sich das mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren? Müsstest Du nicht eigentlich Kolleginnen und Kollegen davor bewahren, etwas zu unternehmen, das aus Arbeitsschutzgründen eigentlich ziemlich problematisch ist? Ketzerisch gefragt ... müsstest Du sie nicht vor "Selbstausbeutung" bewahren? (ok, das ist jetzt leicht überspitzt)

    Du verstehst es nicht, oder? Sissymaus stellt 16-18-jährigen SuS die 9-10-Jährigen gegenüber und sagt, dass die älteren schwerer zu bändigen seien. Worauf DU dann wieder - warum auch immer - die 12-14-Jährigen ins Spiel bringst (wieder in einer Weise, die man so interpretieren kann, als hätten andere keine Ahnung - "you ain't seen nothing yet"), von denen aber zunächst mal gar nicht die Rede war.


    Und ums endgültig klar zu machen: I have seen (almost) everything:

    - wir fahren mit der 6. Klasse ins Schullandheim (11-12 Jahre)

    - wir fahren mit der 8. Klasse ins Skilager (13-14 Jahre)

    - wir fahren mit den 10. Klassen nach Berlin (15-16 Jahre)

    - wir fahren mit der Oberstufe auf Abschlussfahrt (16-18 Jahre)

    (und ich denke, da sind wir als Gymnasium nicht alleine)


    Willst mir jetzt noch was von der Problematik verschiedener Altersgruppen erzählen?


    Und der Beitrag, auf den Du Dich jetzt beziehst: Das ist kein "anderes Universum", sondern konsequent. O. Meier will nicht 12-24 Stunden im Einsatz sein, sondern nach 8 Stunden Feierabend haben (verkürzt geschrieben) - also fährt er/sie auch nicht, weil klar ist, dass das auf Fahrt nicht ginge.

    Ich denke, es wäre hilfreich, wenn wir das "Mein Job ist anstrengender, weil ..." lassen könnten. Jedes Alter hat seine eigenen Herausforderungen (ich weiß immer noch sehr gut, warum Grundschule für mich nicht in Frage kam ...).

    Davon abgesehen schreibt Sissymaus von 16/17/18-jährigen und 9-10-jährige, worauf Wolfgang wieder meint, er müsse über 12-14-jährige schreiben ...

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