Soweit ich informiert bin, muss das jede Schule -basierend auf der Notenverordnung des jeweiligen Bundeslandes- für sich festlegen.
Ansonsten wäre es ja möglich das eine Schülerin in Klassenzug a für die gleichen Leistungen eine andere Bewertung erhält, als wenn sie im Notensystem der Klasse b unterwegs ist.
An unserer Schule haben wir im Primarbereich dafür Absprachen getroffen, welche aber jedes Jahr diskutiert werden. Dabei unterscheiden wir uns von anderen Schulen unserer Stadt, von denen ich andere interne Bewertungskonzeptionen kenne.
Beispiel für Mathematik an unserer Schule:
Sonstige Leistungen: 50 %
Schriftliche Leistungen: 50 %
Die sonstigen Leistungen setzen sich aus überfachlichen und fachlichen Leistungen zusammen.
Fachliche Leistungen zählen in der Gewichtung zweifach.