Hallo Gemo!
Gerade habe ich mich zum wiederholten male durch die neue LPO1 gekämpft, leider verstehe ich manches nicht ganz.
Und genau deshalb, weil ich manches alleine nicht verstehe, oder erst, nachdem ich es 1000 mal durchgelesen habe, frage ich hier. Außerdem ging es in diesem Thread von mir auch darum, dass ich mir ein wenig Trost und Aufmunterung erwartet habe, da mein Examen schlecht gelaufen ist. Außerdem wollte ich wissen, wie die andern nun handeln würden. Manchmal hilft es eben, wenn man sich verschiedene Meinungen einholt.
Wenn ich hier nicht fragen darf, wozu ist das Forum denn gut?
Ich bin keineswegs zu faul selbst nachzulesen, jedoch hilft es manchmal, wenn man trotzdem noch andere um Rat fragt.
An die andern:
Wie gesagt habe ich mir gerade die LPO1 wieder mal durchgelesen. ERst mal habe ich festgestellt,dass sie nun eine neue Adresse dafür haben!
Nun bin ich leicht verwirrt, in einer Ausgabe vom letzten Jahr der LPO1 stand, dass man für Deutsch nur ein Hauptseminar in NDL oder Linguistik braucht, nun steht plötzlich drin, dass man im Hauptgebiet eins braucht und im ersten Nebengebiet auch! Was stimmt denn nun? Wahrscheinlich das zweite... *seufz*
Dies ist ja die neuere Fassung. Aber wie lange gilt denn nun die alte? Mein EWS habe ich noch nach altem Recht gemacht. In der LPO selber steht nur dies:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Neunten Verordnung zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S. 429) gelten die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 erstmals für die Prüfungen im Frühjahr 2006. Bis dahin gilt die unten stehende Fassung.
Absätze 2-6 schließt aber nicht die Zulassungsvorraussetzungen ein, die stehen schon unter Absatz 1. Heißt das jetzt, dass Absatz 1 auf jeden Fall nach neuer Regelung gemacht werden muss (also mit 2 Hauptseminaren), oder wie? Und kann ich dann also im Sommer 2006 nicht mehr nach alter Fassung geprüft werden, auch wenn ich das EWS schon nach alter Fassung gemacht habe?
Verstehe das wieder alles nicht so ganz. Vielleicht versteht es ja einer von euch besser als ich.
Wer es sich selber durchlesen möchte, hier der Link
http://www.servicestelle.bayer…y/LehrPrO_BY_2002_P67.htm