Also. Bis zu den Ferien war es wohl so, dass ich über die SL meine Kostenrückerstattung hätte beantragen müssen. Nun ist es wieder so, dass man beim Schulamt direkt per Formular die Kostenrückerstattung beantragen muss. Das Schulamt lässt mich wissen, ob ich dies noch tun muss oder ob meine bisher im vergangenen Schuljahr abgegebenen Unterlagen ausreichen.. Super.
Beiträge von Laeuschen
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Danke für das Leben, das ihr in diesen Beitrag gebracht habt!
Also, beim Schulamt schwärze ich nicht direkt an, ich werde vielmehr durch die Blume fragen, wie denn eigentlich so der Stand der Bearbeitung ist. Wobei ich denke, dass das Problem ist, dass ich der SL zwar alles eingereicht habe, sie aber nie etwas weitergeleitet hat. Beim Schulamt kann also eigentlich niemand was wissen! Und ich finde es schlimm, dass es sowas gibt, dass da einfach was in die Akte gestopft und nicht weitergeleitet wird....
PS: Ich bin nicht mehr an der Schule, habe mich wegversetzen lassen. Daher werde ich auch nicht mehr für diese Schule auf Reisen gehen. So oder so nicht!
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Ja richtig, das habe ich auch getan. Ich bin seit diesem Schuljahr aber nicht mehr dort und meine Kontaktaufnahmeversuche scheiterten bisher mangels Rückmeldung....deshalb bin ich mit meinen Gedanken schon einen Schritt weiter.
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Zäumen wir das Pferd mal von hinten auf....
Macht es Sinn, sich beim Schulamt zu beschweren? Die SL hätte sich schließlich kümmern müssen.
Und nein, ganz verjährt ist es noch nicht, aber viel Zeit bleibt nicht mehr. -
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Nein, nein *lach*
So ein Pieks-Ding mit Griff und Metallspitze, ähnlich einer Prickelnadel, womit man etwas komfortabler als mit einem Schlüssel die Plastikdeckel der Trinkflaschen durchbohren kann. -
Verrückte Frage, ich weiß - aber solange ich nicht weiß, wie das Teil heißt, kann ich in Geschäften schlecht danach fragen. Ich suche so ein Ding, mit dem man die Kakaoflaschen der Kinder (Schulmilch) aufpieksen kann. Wie heißt das bloß????
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Hallo. Ich bin aktuell sehr verärgert, weil ich eine SL habe, die die Dinge gerne so bearbeitet, wie die Kollegen ihr am Herzen liegen. Oder anders formuliert: bei manchen Kollegen traut man sich nicht, das zu machen, was man sich bei anderen herausnimmt.
Ich war im Frühjahr mit meiner Grundschulklasse mit Übernachtungen in der Jugendherberge. Danach habe ich meiner SL ein Formular zur Kostenrückerstattung ausgefüllt. Knapp unter 50 Euro, das ist ja schon ein Sümmchen. Jedenfalls nahm sie das Ding an sich und stopfte es in irgendeine Ablage mit den Worten: das nimmt dann jetzt seinen Gang. Äh? Ja, genau. Den Gang des Verstaubens offensichtlich.
Ich bin der Meinung, dass ich einen Anspruch auf das Geld habe. Und dass die SL das Ganze hätte weiterleiten müssen (Schulamt?!). Wie sieht es denn aus? Habe ich einen Anspruch darauf? Innerhalb welcher Fristen? Und wie ist der Dienstweg, muss die SL es nicht weiterleiten oder kommt das Geld vom Schulkonto oder oder oder? Kann ich mich notfalls wo beschweren, denn ich finde das Verhalten schon fahrlässig?!
Früher war es doch so (da habe ich mal eine Klasse begleitet): wir haben die Erstattungsanträge bis Oktober/November einreichen müssen und dann das Geld bekommen. Ich weiß aber leider nicht, wie sich das heute verhält. Doch möchte ich gerne das haben, was mir zusteht....
PS: es handelt sich um eine Grundschule in NRW. -
Ja, es ist NRW.
Habe mich schlau gemacht. Die Stelle war wohl nicht für Religion ausgeschrieben, sondern es erfolgte eine Versetzung von einer anderen Schule dorthin. Sie unterrichtet aber Religion. -
So wie ihr sehe ich das auch.
Ich selbst unterrichte ja auch Religion und wenn ich mir vorstelle, dass ich aus persönlichen Gründen das nicht mehr wollen würde, dann dürfte es ja nicht sein, dass mir von staatlicher Seite noch andere Konsequenzen drohen würden als von kirchlicher Seite (nämlich der logische Entzug meiner Missio).
Ich glaube, dass ihre Stelle nicht extra für Reli ausgeschrieben war. Aber natürlich ist wohl fast jede Schule dankbar für einen Relilehrer und ist froh, wenn davon genug da sind bzw. bekommt Probleme, wenn eine Vollzeitkraft plötzlich keine Religion mehr erteilen kann... -
Liebe Gemeinde bei Lehrerforen,
eine Kollegin ist Religionslehrerin (katholisch). Sie hat Lehramt Primarstufe studiert, neben M und D war ihr drittes Fach kath. Religion. Aus persönlichen Gründen plant sie nun den Kirchenaustritt. Es ist klar, dass sie damit auch die Missio Canonica verlieren wird.
Hat das aber sonst noch weitere dienstrechtliche Konsequenzen? Ihr fehlt ja dann sozusagen ihr drittes Fach?!Und noch als Nebenfrage: ist das unwiderruflich oder könnte sie rein theoretisch bei einem Wiedereintritt die Missio zurückerlangen?
Sie hat mich zwar nicht gebeten, das hier zu diskutieren, aber ich finde die Fragestellung grundlegend interessant und weiß selbst keine Antworten.
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Hallo, bin derzeit an einer NRW-Grundschule. Habe nun online über
http://www.oliver.nrw.de einen regierungsbezirksinternen Versetzungsantrag
gestellt (Wunschorte: innerhalb meines Kreises und außerhalb meines
Kreises, aber innerhalb meines REgierungsbezirkes). Meine SL hat es
unterschrieben und mir zum Weiterleiten gegeben. Was ist denn nun der
Dienstweg? Geht es an den Schulrat oder an die Bezirksregierung?? -
Kurze Frage, hierzu habe ich bereits im Beamtenrecht quergelesen, doch bisher keine relevante Antwort gefunden.
Meine Probezeit endet in wenigen Tagen. Ab wann bin ich dann Beamtin auf Lebenszeit und nicht mehr auf Probe? Mit dem Erhalt der Urkunde oder mit dem Ende der Probezeit? Hintergrund ist der, dass ich weiß, dass bei Bekannten der Erhalt der Urkunde nach Enden der Probezeit monatelang gedauert hat. Und falls ich wirklich erst mit Erhalt der Urkunde auf Lebenszeit "drin" bin, sehe ich einen geplanten Versetzungsantrag im Dezember als unglücklich, denn diesen will ich erst stellen, wenn wirklich alles in trockenen Tüchern ist.....
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Danke für den Link. Nein, ich habe früher schon beruflich Verwaltungsaufgaben übernommen, es ist keine reine Wohnortentscheidung (ich glaube auch nicht, dass die Einstellung Sinn machen würde).
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Und welche Kriterien muss man erfüllen? Außer dem erreichten Ende der Probezeit?
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Hallöchen, einige Vorredner haben das Thema ja auch schon angeschnitten, doch bei mir sind noch Fragen übrig geblieben.
Folgendes: ich komme aus der einen Ecke NRWs und arbeite in der anderen (in der Grundschule), aber Ende des Jahres läuft meine Probezeit zumindest endlich aus
Da ich total heimatverbunden bin (und nur für die Planstelle so weit weggegangen bin), möchte ich ganz bald wieder näher an meinem Zuhause meinen Dienst ausüben.
Nun weiß ich aber, dass ich, wenn ich im Dezember regulär meinen ersten Versetzungsantrag stelle, bis zu fünf Jahre Pech haben kann und noch an meiner Schule bleiben muss - und die werden mich hier sicherlich lange "blocken", denn ich bin schon mitten im Nirgendwo, hier verschlägt es kaum einen Lehrer hin. Solange will ich aber nicht aushalten. Und kann es auch nicht! Immer aus der Tasche leben, immer, wenn es geht nach Hause und und und - das stresst ganz schön.
Da ich mir grundsätzlich das Dasein als Konrektorin vorstellen könnte, nun meine Fragen:
was muss ich tun bzw. was muss ich erfüllen? Eine bestimmte Anzahl an Jahren bereits im Dienst sein oder...? (Die Laufbahnverordnung macht mich da nicht wirklich schlau...)
Bewerbe ich mich dann über STELLA und nicht über OLIVER?
Muss ich dann an meiner alten Schule eine Stunde zeigen, eine beurteilen, eine Konferenz halten etc.?
Und die Frage aller Fragen: kann mich dann die Schulaufsicht nicht mehr blocken, sondern muss mich, sofern ich die Voraussetzungen erfülle, schon z. B. zum Sommer gehen lassen???
Für helfende Postings wäre ich sehr dankbar! -
Natürlich, da habe ich jetzt geschlafen:
es handelt sich um NRW! -
Hallo, habe schon ganz viel im Internet und auch hier gesucht, aber noch nicht genau das gefunden, was ich mir als Antwort erhofft habe.
Ich bin Mitte 30, Lehrerin. Es wird langsam Zeit für Kinder, das hat auch der Gynäkologe so gesagt, dass ich nicht mehr zuuu lange warten sollte.
Ich bin noch das erste Jahr in meiner Probezeit und muss noch ungefähr ein Jahr machen (verkürzte Probezeit durch Anrechnung vorheriger Dienstzeiten).Trotz ordentlicher Leistungen (und im Vorfeld an Schulen als Angestellte für sehr gut empfundene Leistungen) sind Schulleiter und Rahmenbedingungen nicht immer ganz einfach und ich habe Angst, dass mein SL in meiner Revision zum Ende der Probezeit irgendwas zu meckern hat und mich in die Verlängerung jagt oder sogar als ungeeignet empfindet, bei ihm scheint mir vieles möglich....
Daher suche ich einen sicheren Weg, also einen Weg, der mir das Ende der Probezeit und die Verbeamtung auf Lebenszeit als sehr wahrscheinlich gestaltet. Wegen meines Alters liegt ein Kind also sowieso nicht weit weg, damit es nicht irgendwann, gerade, wenn es mehr als eins werden soll, zu spät ist für mich.
Was ist, wenn ich während der Probezeit schwanger werde? Der Mutterschutz wird angerechnet, Elternzeit nicht??
Aber was ist, wenn der Mutterschutz auf das geplante Ende meiner Probezeit fällt? Verschiebt sich die Revision? Entfällt sie und die Karriere ist in trockenen Tüchern? (sehr interessant für mich!)
Oder was ist, wenn ich - wie bei uns üblich - ab Beginn der Schwangerschaft nur noch für Bürotätigkeit, aber nicht mehr als Lehrerin im eigentlichen Sinne herangezogen werde (wir sind Förderschule)? Gibt es dann eine Revision in Alt-Ablage? Oder verschiebt sie sich oder entfällt sie und die Karriere ist gerettet? (auch interessant für mich)Kann mir da jemand helfen? Wie gesagt, aufgrund meines Alters ist Ende der Probzeit gleich Verbeamtung auf Lebenszeit, leider sind die meisten mit den Fragen wie ich unter 27, daher gestaltet sich alles ja ganz anders als von mir gefragt....
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