Beiträge von fec

    Hallo zusammen,

    als Mathematiklehrer bin ich mit Referaten nicht so fit. Meine Tochter muss ein Referat für die Abschlussprüfung machen. Da soll sie auch einen Verlaufsplan abgeben. Ich kenne das jetzt nur von Unterrichtsentwürfen, insbesondere bei den Lehrproben. Sowas kann bei Zehntklässern in der Mittelschule doch nicht erwartet werden.

    Was wird da gemeint sein?


    Viele Grüße

    §56 Abs 5
    Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.




    Nach Satz 2 kann ich es erlauben. Rechtlich sehe ich hier kein Problem, aber wie sieht es pädagogisch aus?
    Als Referendar fehlt mir hier noch die Erfahrung.

    Hallo,
    ich bitte um eure Meinung.


    Heute in einer 11. Klasse, während dem TZ-Unterricht:
    Die Schüler arbeiten an ihren Zeichnungen. Ich hatte ihnen erlaubt, dabei Musik mit Kopfhörer zu hören, wenn sie leise und konzentriert arbeiten. Im Vergleich zur Parallelklasse, in der ich das nicht erlaubt hatte, verhalten sie sich sehr gut.
    Während der Stunde kam eine Kollegin rein, weil sie etwas brauchte. Nach der Stunde sprach sie mich an, dass ihr Schüler mit Kopfhörern aufgefallen wären. Ich teilte ihr mit, dass ich das den Schülern erlaubt hätte. Dies fand sie absolut nicht in Ordnung. Ich kann ihr soweit zustimmen, dass ich das in einer Mathematikstunde z.B. auch nicht dulden würde.
    Im Zeichenunterricht sehe ich das allerdings anders.
    1. stört es weniger, als quasselnde Schüler.
    2. Lebensbezug - Ich denke in den meisten Zeichenbüros läuft nebenbei z.B. ein Radio (in einer Besprechung (entspricht Deutschunterricht) dagegen nicht.)
    Während einer kurzen Frontalunterrichtsphase muss natürlich zugehört werden.


    Danke

    Die wenigsten Schüler benötigen Sport für ihre berufliche Zukunft.
    Regelmäßiger Sport ist aber gut für die Gesundheit und damit für die Gesellschaft.
    Es ist daher wichtig den schwachen Schülern Freude am Sport zu vermitteln. Das geht aber nicht, wenn jeder Keim von Bemühung wieder durch eine 6 zerstört wird.


    Für Fächer wie Mathematik dagegen ist ein bestimmtes Ziel (z.B. Hochschulreife) vorgegeben und dieses Ziel ist halt für alle gleich.

    Ich frage mal ganz unbedarft.
    Eine abgelehnte Bewerbung kommt doch in die Personalakte, oder?


    Ich kenne es halt von früher (andere Behörde), dass sich zu viele abgelehnte Bewerbungen nicht gut machten.
    Spätere Vorgesetzte wissen ja nicht unbedingt, warum der Bewerber abgelehnt wurde. Die wirklichen Grunde werden manchmal nicht reingeschrieben.
    Da keimt dann die Vermutung auf, der Bewerber hätte irgendwie schon einen Makel.
    Damals wurde einem schon nahegelegt, bei aussichtslosen Bewerbungen einen Rückzieher zu machen.

    Genre wäre schon notwendig.
    Gut gefallen hatte mir "Neues vom Hexer von Salem" http://www.amazon.de/Neues-vom-Hexer-von-Salem/dp/3404131827/ref=sr_1_10?s=books&ie=UTF8&qid=1322851992&sr=1-10&tag=lf-21 [Anzeige]



    Kann mir jemand eine kürzere Lektüre für den Deutschunterricht in der Berufsschule empfehlen? (Bis ca. 100 Seiten)
    Außerdem bin ich auf der Suche nach einer Weihnachtsgeschichte die für Berufsschüler geeignet ist.
    Die männliche Form Berufsschüler ist Absicht, da ich überwiegend männliche Schüler habe.

    > Bilde das Produkt von 2 und 2, addiere 2, dividiere durch 2 und subtrahiere 2.
    Hier ist aber durch das Komme schon eine Reihenfolge vorgegeben, also sozusagen geklammert.
    Da in der ursprüngliche Aufgabe Informationen fehlen, werden gebräuchliche Konventionen angewendet.
    In einer Geometrieaufgebabe der 6. Klasse gibt man auch nicht an, dass sich die Aufgabe auf die euklidische Geometrie bezieht.

    Als Beamter hast du nach relativ kurzer Zeit einen Anspruch auf Pension. Wenn du z.B. wegen Krankheit dienstunfähig wirst


    "Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4, die amtsabhängige Mindestversorgung 33,333 % der maßgeblichen Bezüge aus der ruhegehaltfähigen Besoldungsgruppe."


    aus http://www.beamtenpension.de/
    Waisengeld ist auch ein Vorteil des Beamten, den man am liebsten nicht mitnimmt.



    Diese Sachen über eine Versicherung abzusichern, kostet ordentlich Asche.

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