Und nebenbei: Nach deinem Auftreten hier, falls du wirklich einmal Lehrer werden solltest, wirst du sicherlich viel "Spaß" mit deinen Kolleginnen und Kollegen haben...
Premiere! Ich stimme dir mal zu!
Und nebenbei: Nach deinem Auftreten hier, falls du wirklich einmal Lehrer werden solltest, wirst du sicherlich viel "Spaß" mit deinen Kolleginnen und Kollegen haben...
Premiere! Ich stimme dir mal zu!
Rechtsanspruch auf eine Stelle gibt es nicht.
Das ist richtig, selbst mit bestandenem Examen hat man da keinen Rechtsanspruch
dann hier als weiterer Impuls: Hochbegabung bedeutet keinesfalls, dass das Kind überall gute Noten haben muss und alles toll findet, sondern dass (sehr vereinfacht) die Lernwege schneller und in der Regel kreativer sind, usw.. Also erstmals ein bisschen einlesen
Das wusste ich schon, aber ich habe ja im normalen Leben eher weniger mit Hochbegabten zu tun
Sollte sie hochbegabt sein (oder ein Test anstehen): Könnte es eine Art (unbewusste) "Rebellion", weil sie sich zum Teil langweilt (zusätzlich zu vielen neuen Sachen in ihrem Leben)? Dann empfehle ich den Besuch einer Beratungsstelle.
Ist ein interessanter Punkt, da habe ich noch gar nicht dran gedacht! Danke für den Input!!!
Das ist allerdings ein Grund. Ich dachte eben, es ginge ums Rechthaben um des Rechthabens willens. Sorry.
Beides, ich habe auch gerne Recht, vor allem bei Vorgesetzten
Dann muss aber zuerst das alte zurückgegeben werden.
Oder es muss erklärt werden, dass es nicht mehr auffindbar oder zerstört ist. Ich habe da für irgendein Bundesland sogar den Vordruck für eine entsprechende Eidesstattliche Erklärung gefunden.
Am Ende der 6 ist nur der Schulformwechsel möglich.
Kann statt des Schulformwechsels auch wie bei einer Nichtversetzung das Jahr wiederholt werden?
Bei uns in BaWü können Gynmasien, da sie eigene Behörden sind, beglaubigte Kopien anfertigen.
Eine beglaubigte Kopie ist aber eben kein Original, während die Zweitschrift wie ein original zu behandeln ist.
Und je nach Bewerbung braucht man doch eine notariell beglaubigte Kopie, kann man die von einer Kopie anfertigen lassen?
Nein, deswegen ersetzt die Zweischrift ja das Original. Von der kann man dann wieder beglaubigte Kopien machen.
Habe das "Danke" jetzt nicht als Ja, danke", sondern als "Nein, danke" interpretiert angesichts des Dokuments, dass du bereits für Bremen gefunden hast. Passt hoffentlich.)
Danke bezieht sich darauf, dass du dir überhaupt die zeit nimmst, dich mit meinem Problem zu beschäftigen
Wenn´s dir hilft Trantor, schreib ich mal eben einen SL im Familienkreis an, wie das für BaWü rechtssauber geregelt wird, also Zweitschrift/Abschrift-Vermerk auf Neuausstellung oder Kopie und Zweitschriftstempel + Dienstsiegel/Beglaubigung/Unterschrift. Wäre zumindest ein Hinweis zur Handhabung.
Danke! Mir geht es eben darum, dass ich unseren armen Sekretärinnen ersparen will, dass die ewig im Archiv suchen, wenn doch ein Neuausdruck mit der LUSD gerade 3 Minuten dauert.
Was ist dann z.B. mit Geburts- oder Eheschließungsurkunden, die meist direkt mehrfach ausgefertigt werden?
Ich müsste mal gucken, aber meines Wissens hast Du da auch nur ein Original und dann x Abschriften. Ich bin nicht sicher, es könnte da sogar so sein, dass das original im Standesamt verbleibt.
Ansonsten habe ich zum Thema zumindest was für Bremen gefunden, demnach wären beide Vorgehensweisen möglich: https://www.bildung.bremen.de/….php/13/info_126-2011.pdf
Leider gibt es so schöne Erklärungen für andere Bundestländer nicht.
Warum?
Weil es keine zwei Urkunden über den gleichen Sachverhalt geben darf. Das wusste ich, habe es auch eben auch noch auf einer Rechtsanwaltsseite gefunden.
außer in Kombi mit einem "Hauptfachproblem"
Danke, aber das verstehe ich noch nicht
Hallo, heute habe ich gleich noch eine 2. Frage. Ich habe da mit meinem Schulleiter unterschiedliche Rechtsauffassungen und möchte gerne recht haben
Also, wenn ein ehemaliger Schüler sein Zeugnis verloren hat, bin ich der Meinung, dass Zeugnis muss neu ausgestellt werden und mit dem Vermerk Zweitschrift oder Abschrift vermerkt werden. Die ursprüngliche Urkunde verliert dadurch die Gültigkeit.
Mein Chef meint, wir müssen die Kopie aus dem Archiv holen, nochmal kopieren und dann eben mit dem Zweitschrift-Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift versehen.
Wer hat recht und wo kann ich das für Hessen nachlesen? Das Verwaltungsverfahrensgesetz hilft mir da leider nicht weiter.
Danke schön mal!!!
Auch auf die Schnelle Ergänzung zu 1:
Die 5/6 ist die "Erprobungsstufe".
Wen die Schule danach rauswirft, kann dagegen nicht vorgehen, also "Elternwille" ist da schlicht irrelevant.
Wenn es vorher bemerkt wird, kann da auch schon vorher Schicht im Schacht sein, das passiert aber eher bei SuS, die wirklich nicht ans Gymnnasium gehören (und besser gar nicht erst dort angemeldet worden wären).
Danke
Gibt es da einen Notendurchschnitt, der erreicht werden muss?
Hallo Ihr lieben,
ich habe eine private Frage an die User aus NRW. Zwei Kinder meiner Freundin sind im letzten Sommer ins Gymnasium gekommen. Bei der älteren von beiden läuft es auch so durchschnittlich, aber bei der jüngeren gibt es Probleme. Die war wohl in der Grundschule eine Überfliegerin und hat die 4. Klasse übersprungen, um zusammen mit ihrer Schwester am Gymnasium anzufangen (ich halte vom Überspringen von Klassen und Vorziehen von Prüfungen grundsätzlich nichts, das ist aber ein anderes Thema). Leider sind ihre Noten nicht so gut, im Schnitt so 3-4 mit Tendenz nach schlechter, wobei ich beim Üben feststelle, dass sie es meistens vorher kann. Ich denke, der Hauptgrund sind da Anpassungs- und Umstellungsprobleme. Jetzt meine zwei Fragen, weil ich da im Schulrecht so gar nicht drin bin:
1. In der Schule ist es wohl so üblich, dass Schüler, die in der 5. Klasse schlechter als 3 in den Hauptfächern sind, an die IGS verwiesen werden. Ist das überhaupt rechtlich möglich gegen den Willen der Eltern?
2. Besteht in der 5. Klasse die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung? Gibt es da Fristen einzuhalten?
Danke schonmal
In München/Nürnberg ist es vermutlich schwieriger als in Kulmbach/Hof (=Nähe zur sächsischen/thüringischen Grenze)?
Umgekehrt, der Bedarf ist in den Großstädten
Ich stelle mich auch schon darauf ein, das Bundesland wechseln zu müssen.
Wir haben traditionell auch immer wieder Kollegen, die aus der Aschaffenburger Ecke pendeln
jedoch gibt es dort 0 Bedarf
Im Rhein-Main-Gebiet nehmen wird im Gegensatz dazu alles, was bei 3 nicht auf den Bäumen ist, allerdings haben wir sehr wenig BG hier und Bedarf hauptsächlich in BzB/BFS u.ä.
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